Damit wäre ich vorsichtig.dienstag_01 hat geschrieben: ↑So 17 Nov, 2019 14:11 Ob jemand zur Gema geht oder nicht, überläuft oder nicht, hat erstmal nichts mit den Nutzungsrechten zu tun. Die musst du auch von einem Künstler erwerben, wenn er nicht bei der Gema ist. Und die ändern sich auch nicht durch eine etwaige spätere Gemamitgliedschaft.
Ausgehend vom TO und dem neuen Rechteinhaber der damals gekauften Musik, hättest du das Problem, dass der neue Rechteinhaber seine eigenen Nutzungsbedingungen/Nutzungsrechte für seine Musik digtieren kann. Die alten wären dann hinfällig. Willst du die Musik weiter nutzen, musst du auch die geänderten Bedingungen aktzeptieren - was wohl auf eine Neulizensierung hinauslaufen würde - auch wenn du Nachteile daraus hättest.
Das is das Eine. Gema das Andere, da haste recht. Auch wenn der neue nette Rechteinhaber der Musik heute alle seine Werke bei der VG anmelden würde, kann die VG keine Beträge rückwirkend fordern. Zumindest in dem Punkt wäre man raus.