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Altes Thema neu aufgelegt: GEMA freie MUsik nicht GEMA frei?



Fragen zu GEMA, Drehgenehmigungen, Urheberrechte, Aufführungsrechte uä.
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No-Frills
Beiträge: 3

Altes Thema neu aufgelegt: GEMA freie MUsik nicht GEMA frei?

Beitrag von No-Frills »

Hallo, ich möchte hier ein altes Thema noch einmal neu auflegen. Vielleiht ist es ja auch für andere noch relevant.

Ich habe heute diesen alten Beitrag von Erich gefunden, ein alter Beitrag, auf den es keine sinnvollen Antworten gab:

https://www.slashcam.de/info/Wer-ist-au ... 10205.html

Und nun einmal systematisch der Reihe nach, warum ich den alten Kaffee aufwärmen will und er vielleicht auch für andere User noch interessant sein könnte.

Die Firma MGM, manchmal auch als MGMVN o.ä. abgekürzt hat Mitte der 1990er Jahre bis ca. 2004 eine Menge CDs mit angeblich GEMA-freier Musik angeboten, dafür wurde u.a. in seriösen Zeitschriften wie DER KAMERAMANN geworben.

Die Firma gehörte damals Gaby Mattuscheck aus Bargteheide.

Ich habe damals eine Ultimate Collection dieser CDs gekauft, 10 CDs insgesamt. Nun spart Euch, falls Ihr dort auch gekauft habt Kommentare, wie Erich sie 2009 in diesem Forum bekam, die sind nicht hilfreich, wenn sie lauten, "das wusste doch jeder, dass man dort geneppt wird". Um 1998 bis 2000 wusste das nicht jeder, es war kaum bekannt und was man für sein Geld bekommt, sieht man erst, wenn man die Musik CDs hat.

Die meisten mir bekannten Beschwerden über MGN, MMVGM, Frau Mattuscheck und ihre Musikprodukte, die mir bekannt und im Internet zu finden waren bwz. noch zu finden sind - betreffen die miserable Qualität der CDs und die übertriebene Faxwerbung. Ich habe gestern ein viel größeres Problem gefunden, das alle, die ihre Musik noch verwenden, evtl. in Schwierigkeiten bringen kann.

Um bei der zeitlichen Reihenfolge zu bleiben:

Ich hatte Glück, die gekauften CDs der ULTIMATE COLLECTION waren offenbar besser gebrannt als das, was andere bekamen, von rund 300 music files waren nur wenige defekt und drei haben Tonsprünge. Außerdem habe ich damals alle files zu mp3 convertiert, weil man den CDs anmerken konnte, dass sie nicht lange halten.

Die weitere Geschichte: von den um 1999 gekauften music files habe ich damals nur sehr wenige benutzen können, die meisten passten thematisch nicht.

Ärgerlich, wenn man für etwas, das man kaum gebrauchen kann, laufend Faxwerbung bekommt. Um 2002 kam täglich mindestens ein Fax von Frau Mattuscheck, dann oft zwei, drei, wenn man den Enpfang abbrach, sobald man sah, was es ist, blockierte die unerwünschte Werbung das Fax danach die ganze Nacht.

Telefonisch oder wenn man selbst ein Fax senden wollte, dass diese Dauerwerbung unerwünscht und sinnlos ist, waren die Anbieterin und ihre Firma nie erreichbar. Deshalb informierte ich sie per Einschreiben und Briefpost, dass diese penetrante Werbung unerwünscht ist und nur dazu führt, bei ihr nie wieder etwas zu kaufen.

Die Faxwerbung kam etwas später ca. 2 Jahre lang nur noch selten, dann nahm sie wieder drastisch zu.

Ich stellte der Anbieterin ein neues Einschreiben zu, dass ihre Werbung absolut unerwünscht und in Zukunft zu unterlassen ist. Soweit ich mich erinnere, markierte ich in dem Schreiben dick und fett für Halbblinde, dass Sie auch immer wieder sinnlos etwas bewirbt, was ich bereits gekauft hatte.

Sinnlos. um 2003 rasselte unser Faxgerät eine Nacht lang von ca. abends 8 Uhr bis zum frühen Morgen um 7. In den Tagen danach dasselbe, alles Werbefaxe der Anbieterin. Das Fax war damals für viele, die keine Email hatten, noch ein wichtiges Kommunikationsmedium, ich musste es abschalten, weil dauernd Werbung der Anbieterin kam, rund um die Uhr. Personen, die mich anfaxen wollten, erreichten mich nicht, riefen an, beschwerten sich.

Also, Schluss aus. Anruf beim Ordnungsamnt in Bargteheide. Ja, man würde das bearbeiten. Plötzlich Ruhe am Fax, aber dann noch einmal ein Werbewust. Erneuter Anruf beim Ordnungsamt Bargteheide und die Frage, wie man das denn nun unterbinden kann. Nach einigen Minuten, die der Mitarbeiter dort brauchte, die Auskunft: "Da dürfte eigentlich nicht mehr kommen, wenn doch, informieren Sie uns. Frau M. hat das Gewerbe abgemeldet."

Endlich Ruhe? Für einige Monate, dann schepperte das Faxgerät wieder. Ein Mann, dessen Namen ich vergessen habe, schickzte ein Fax, dass er dsie Produktion von Gaby M. übernommen, nun alle Rechte habe, alle alten CDS Anbieter und einige neue habe. Deerr Herr wurde sofort per Einschreiben angeschrieben, dass seine Werbung unerwünscht ist, aber das kapierte er erst nach einem weiteren Schreiben mit Drohung, einen Anwalt bei Wiederholung der unerwünschteten Werbung einzuschalten.

Das war so um 2004. Die um 1998/99 bei Frau M. gekaufte Musik hatte ich lange vergessen.

So, und nun kommt es, was auch andere btreffen kann, die dort MUsik gekauft haben und evtl. noch verwenden.

Wir haben 2019. Ich vertone Videos für youtube. Musik von Gaby Matuscheck, angeblich GEMA frei, lange vergessen, seit 17 Jahren nicht benutzt. Oh, das passt das und das perfekter als Musik, die ich inzwischen verwende. Nehme ich doch das, denn mit den CDs lieferrte Frau Mattuscheck auch eine Erklärung, dass sie nicht Mitgleid der GEMA ist, die Musik GEMA frei ist und die bei ihr gekaufte Musik für den Käufer lebenslang unbegrenzt nutzbar ist.

Also vertone ich einige Videos mit ihrer sehr passenden Musik und sehe bei youtube sehr schnell etwas anderes: 3 Titel in einem Video, Rechte von drei Gesellschaften an einem Titel, ein Titel bei der GEMA registriert, im nächsen Video ähnliches: laut youtube ist es Titel X von Autor y, die angeblichen Musikautoren so unbekannt wie Frau M.

Ich löschte die Videos bei youtube, um sicher zu gehen und frage mich nun, ob die Dame auch mit GEMA frei gemogelt hat und damit andere Käufer ihrer Musik in Copyrightfallen gelockt hat. Für die Musik, die ich verwendet und die Videos, die ich bei youtube leider löschen musste und demnächst mit wirklich GEMA freier Musik wieder hochlade, kann ich es nicht genau fesstellen.

Abewr nach der neuen Erfahrung, dass mit vor 20 Jahren gekaufter Musik vielleicht mehr als Faxwerbung faul ist, klickte ich mich heute noch einmal durch die damals gekaufte Ultimate Collection und da ist ein Titel zu finden, das klingt doch sehr ähnlich wie, ja, genau, wie das Intro zu einer US Serie, die um 1988 in Deutschland populär und im TV gesendet wurde. Und einmige andere Stücke klingen auch wie irgdnwo schon einmal sehr, sehr ähnlich gehört.

Meine Frage bzw. Warnung: hat noch jemand diese CDs gekauft, evtl. festgestellt, das nicht GEMA freie Musik abgekupfert worden sein könnte oder Musik, an der andere Gesellschaften und Künstler Rechte haben?

Ich empfehle jedenfalls alles, die es gekauft haben und heute noch verwenden, es genau zu prüfen. Nachdem ich die CDs vor 20 Jahren kaufte un kaum benutze, aber aktuell einige Titel passend fand, den youtube Hinweis sah, meine Video bei yt löschte und die CDs checkte, kann ich nur sagen: schwer durchschaubar, was man bei dieser Firma für sein Geld bekam.



Axel
Beiträge: 16252

Re: Altes Thema nue aufgelegt: GEMA freie MUsik nicht GEMA frei?

Beitrag von Axel »

Die Gema verhindert nicht die Aufführung (juristischer Begriff) eines Musikstücks auf Youtube, sie bittet zur Kasse, und zwar im Einzelfall, wohingegen die Ausschüttung pauschal erfolgt, und zwar lediglich an Mitglieder der GEMA. Eines der Rechte des Urhebers (juristischer Begriff) ist es, seine Rechte zu veräußern, also abzutreten, was seine Einkommensquelle ist. Da also in aller Regel der Urheber und der Rechteinhaber nicht mehr dieselbe juristische Person sind, das so genannte geistige Eigentum bereits kommerzialisiert wurde, gilt im internationalen Recht, dass z.B. der Musikverlag Urheberrechtsverletzungen beklagt, normalerweise zusammen mit dem Urheber. Das deutsche Recht stellt insofern eine Ausnahme dar, als es in der Theorie den Urheber als gleichberechtigt sieht. Diese Position ist aber in der Praxis nicht durchsetzbar. Beispiel aus eigenem Bekanntenkreis: ein Musiker erlaubte einem Bekannten, einen seiner Songs für ein kommerzielles Video zu verwenden. Er, der Musiker selbst, wurde vom Musikverlag deswegen verklagt. Er verlor vor Gericht und zahlte alles in allem eine fünfstellige Summe. De facto zählt also, dass der Auftraggeber alle Aufführungsrechte hat, der Auftragnehmer dagegen nur Plagiatsklagen gewinnt.

Was ist also gemafreie Musik? Jedes Musikstück, dessen Urheber oder Auftraggeber nicht in die Gema eingezahlt hat. Auch der verstorbene Franz Schubert hat zu Lebzeiten nicht gezahlt, aber der Musikverlag, der die Aufnahme irgendeines Orchesters bezahlte und den Verkauf organisierte, hat. Man muss aber nicht Mitglied sein, um zu klagen. In anderen Ländern gibt es keine Gema. Urheber und Rechteinhaber klagen einzeln oder gemeinsam, mit großer Erfolgsaussicht. Auch das ist manchmal "gemafreie" Musik, aber ihr Einsatz ist wirklich gefährlich.

Im Falle der CDs mit massenhaft gemafreier Musik sind die entscheidenden Fragen, ob Urheberrechte verletzt wurden - du schriebst ja selbst, dass einige Musikstücke dir vage bekannt vorkamen. Und, schon davor, ob trotz Gemafreiheit diese Frau Mattuschek und ihre Rechtsnachfolger eigentlich die Rechte besitzen. Ersteres ist die Frage nach der Originalität, das zweite die Frage nach den tatsächlichen Rechteverhältnissen und deren ordentlicher Dokumentation / Nachweisen.

Ziemlich sicher fährt, wer Gebrauchsmusik in einem der großen Musikportale kauft. Deren Musiker haben ihre Rechte ganz offiziell verkauft. Nur "ziemlich", weil die Urheber natürlich noch immer von anderen stark abgekupfert haben können, und dann ist die Musik nicht mehr verwendbar. Relativ unwahrscheinlich, weil dir dann z.B. Artlist Schadenersatz zahlen müsste.

Am sichersten fährt, wer die generische Computermucke verwendet, die derzeit viele Vlogger einsetzen. Klingt wie multiple Schlumpf-Org@smen, aber keiner würde seinen Namen damit besudeln, keiner würde sowas für die Autobahn oder die Muckibude kaufen, und wo kein Kläger ...

Abgesehen davon ist deine Geschichte irrsinnig komisch, erinnerte mich an "Inherent Vice", auch wegen der vorsintflutlichen Technik, die im Spiel ist. Wenn ich mir nur vorstelle, ich müsste alles, was online an mich herangetragen wird, auch ausdrucken: ein tragikomischer Alptraum.
Na und? Im Fernsehen wird ja auch alles wiederholt ...



Jott
Beiträge: 21802

Re: Altes Thema nue aufgelegt: GEMA freie MUsik nicht GEMA frei?

Beitrag von Jott »

Witzig, Gaby Mattuscheck aus Bargteheide. Ich erinnere mich auch dunkel an die schrägen Anzeigen im „Kameramann“ und an noch schrägere Faxe! :-)

Das war alles optisch wie inhaltlich offensichtlich verpeilt.

Aber noch nach 20 oder 25 Jahren drüber aufregen? Danke jedenfalls für diese nette Jugenderinnerung!

Eine kurze Googlesuche deutet darauf hin, dass Frau Mattuscheck nicht mehr unter uns weilt.

https://trauer.shz.de/traueranzeige/gab ... k/53961035



TheGadgetFilms
Beiträge: 1286

Re: Altes Thema neu aufgelegt: GEMA freie MUsik nicht GEMA frei?

Beitrag von TheGadgetFilms »

Ich hatte es tatsächlich auch schon, dass ich Musik bei einem der Portale gekauft habe, aber der "Rechteinhaber" dann auf Youtube rumgezickt hat, und mir Werbung in meinen Clip gedrückt hat. Hab das ganze Video dann sofort gelöscht, aber das fand ich schon dreist.



Jott
Beiträge: 21802

Re: Altes Thema neu aufgelegt: GEMA freie MUsik nicht GEMA frei?

Beitrag von Jott »

1. Die Erkennungs-Algorithmen von YouTube greifen zuweilen daneben. Online Einwand erheben, Dokument uploaden (Nachweis GEMA-frei bla bla), und sie schalten sehr schnell wieder frei.

2. Häufiger Fehler bei Auslands-Portalen: "royalty free" heißt nicht "GEMA-frei".



TheGadgetFilms
Beiträge: 1286

Re: Altes Thema neu aufgelegt: GEMA freie MUsik nicht GEMA frei?

Beitrag von TheGadgetFilms »

Ne ich hab alles richtig gemacht, Youtube hat einfach nicht reagiert.



dienstag_01
Beiträge: 13414

Re: Altes Thema neu aufgelegt: GEMA freie MUsik nicht GEMA frei?

Beitrag von dienstag_01 »

Jott hat geschrieben: Fr 15 Nov, 2019 12:42 1. Die Erkennungs-Algorithmen von YouTube greifen zuweilen daneben. Online Einwand erheben, Dokument uploaden (Nachweis GEMA-frei bla bla), und sie schalten sehr schnell wieder frei.

2. Häufiger Fehler bei Auslands-Portalen: "royalty free" heißt nicht "GEMA-frei".
Ob man die Rechte hat (oder nicht), hat mit der GEMA nur in den Fällen etwas zu tun, bei denen die GEMA auch die Nutzungsrechte verwaltet. Also eher selten. Prinzipiell zielte der Gedanke der Gemafreiheit auf Freiheit von den Aufführungszahlungen. Zumindest teilweise. Diese Zahlungen trägt bei Youtube Veröffentlichungen aber sowieso Youtube. Nicht alles in einen Topf schmeißen.



Axel
Beiträge: 16252

Re: Altes Thema neu aufgelegt: GEMA freie MUsik nicht GEMA frei?

Beitrag von Axel »

dienstag_01 hat geschrieben: Fr 15 Nov, 2019 13:01
Jott hat geschrieben: Fr 15 Nov, 2019 12:42 1. Die Erkennungs-Algorithmen von YouTube greifen zuweilen daneben. Online Einwand erheben, Dokument uploaden (Nachweis GEMA-frei bla bla), und sie schalten sehr schnell wieder frei.

2. Häufiger Fehler bei Auslands-Portalen: "royalty free" heißt nicht "GEMA-frei".
Ob man die Rechte hat (oder nicht), hat mit der GEMA nur in den Fällen etwas zu tun, bei denen die GEMA auch die Nutzungsrechte verwaltet. Also eher selten. Prinzipiell zielte der Gedanke der Gemafreiheit auf Freiheit von den Aufführungszahlungen. Zumindest teilweise. Diese Zahlungen trägt bei Youtube Veröffentlichungen aber sowieso Youtube. Nicht alles in einen Topf schmeißen.
Ein Altenheim ist kein öffentlicher Ort, sondern, wie der Name nahelegt, ein Heim. Hier darf ich nach Herzenslust Udo Jürgens auflegen, und keinen interessiert's? Von wegen! Die Gema langt auch hier zu. Dieselben Schlager funktionieren auch gut zur Animation beim Seniorenschwimmen im örtlichen Hallenbad. Da wird gejauchzt und gekreischt und mit Poolnudeln um sich geschlagen. Hey, Oma, cooler Song! Auch angemeldet? Übrigens fällt auch bei Beerdigungen eine Pauschale von 18 € an, in aller Pietät.

Die Gema ist ein typisch deutscher Auswuchs. Man braucht keine als Raubritterbande wahrgenommenen Sheriffs von Nottingham, um einen rechtsfreien Raum zu vermeiden. Sehr viele Gelegenheiten zur Verwendung von Musik würden in den USA das Urheber- und Aufführungsrecht gar nicht berühren, was dort unter "fair use" zusammengefasst ist. Zitate, Hommagen, nicht-kommerzielle Veranstaltungen. Alles, was nicht die Urheberschaft in Frage stellt oder eine geschäftsschädigende Wirkung hat. Die Beweislast liegt beim Kläger, aber der Beweis fällt im Zweifelsfall nicht schwer. Dann können die Konsequenzen drakonisch sein. Aber nicht für ein Schulmädchen, das einen Popsong bei Youtube einstellt. Das wäre unverhältnismäßig und daher unfair (obwohl der Aspekt Geschäftsschädigung durchaus belegbar wäre).

Auch die Forderungen der Gema sind i.d.R. nicht unverhältnismäßig. Für Ambient-Lala im Restaurant gilt z.B.:
GEMA hat geschrieben:Gastronomie: Im Bereich der Gastronomie erhöht sich die Vergütung für Tonträgerwiedergaben auf einer Fläche von bis zu 100 qm schrittweise von derzeit EUR 185,80 jährlich auf EUR 194,90 jährlich im Jahr 2019. Bei einer Fläche von bis zu 500 qm steigt die Vergütung von bislang EUR 541,30 jährlich auf EUR 682,15.
Das klingt happig, aber gemafreie spezielle Radiosender kosten ungefähr dasselbe. Sie sind aber nicht appetitfördernd, und das Repertoire ist so klein, dass die Belegschaft irgendwann meutert.
Na und? Im Fernsehen wird ja auch alles wiederholt ...



dienstag_01
Beiträge: 13414

Re: Altes Thema neu aufgelegt: GEMA freie MUsik nicht GEMA frei?

Beitrag von dienstag_01 »

Axel hat geschrieben: Fr 15 Nov, 2019 14:08
dienstag_01 hat geschrieben: Fr 15 Nov, 2019 13:01
Ob man die Rechte hat (oder nicht), hat mit der GEMA nur in den Fällen etwas zu tun, bei denen die GEMA auch die Nutzungsrechte verwaltet. Also eher selten. Prinzipiell zielte der Gedanke der Gemafreiheit auf Freiheit von den Aufführungszahlungen. Zumindest teilweise. Diese Zahlungen trägt bei Youtube Veröffentlichungen aber sowieso Youtube. Nicht alles in einen Topf schmeißen.
Ein Altenheim ist kein öffentlicher Ort, sondern, wie der Name nahelegt, ein Heim. Hier darf ich nach Herzenslust Udo Jürgens auflegen, und keinen interessiert's? Von wegen! Die Gema langt auch hier zu. Dieselben Schlager funktionieren auch gut zur Animation beim Seniorenschwimmen im örtlichen Hallenbad. Da wird gejauchzt und gekreischt und mit Poolnudeln um sich geschlagen. Hey, Oma, cooler Song! Auch angemeldet? Übrigens fällt auch bei Beerdigungen eine Pauschale von 18 € an, in aller Pietät.

Die Gema ist ein typisch deutscher Auswuchs. Man braucht keine als Raubritterbande wahrgenommenen Sheriffs von Nottingham, um einen rechtsfreien Raum zu vermeiden. Sehr viele Gelegenheiten zur Verwendung von Musik würden in den USA das Urheber- und Aufführungsrecht gar nicht berühren, was dort unter "fair use" zusammengefasst ist. Zitate, Hommagen, nicht-kommerzielle Veranstaltungen. Alles, was nicht die Urheberschaft in Frage stellt oder eine geschäftsschädigende Wirkung hat. Die Beweislast liegt beim Kläger, aber der Beweis fällt im Zweifelsfall nicht schwer. Dann können die Konsequenzen drakonisch sein. Aber nicht für ein Schulmädchen, das einen Popsong bei Youtube einstellt. Das wäre unverhältnismäßig und daher unfair (obwohl der Aspekt Geschäftsschädigung durchaus belegbar wäre).

Auch die Forderungen der Gema sind i.d.R. nicht unverhältnismäßig. Für Ambient-Lala im Restaurant gilt z.B.:
GEMA hat geschrieben:Gastronomie: Im Bereich der Gastronomie erhöht sich die Vergütung für Tonträgerwiedergaben auf einer Fläche von bis zu 100 qm schrittweise von derzeit EUR 185,80 jährlich auf EUR 194,90 jährlich im Jahr 2019. Bei einer Fläche von bis zu 500 qm steigt die Vergütung von bislang EUR 541,30 jährlich auf EUR 682,15.
Das klingt happig, aber gemafreie spezielle Radiosender kosten ungefähr dasselbe. Sie sind aber nicht appetitfördernd, und das Repertoire ist so klein, dass die Belegschaft irgendwann meutert.
Ich hab das jetzt nur mal überflogen, aber ich denke, genau das schreibe ich oben mit dem Begriff Aufführungszahlungen an die Gema. Das hat aber nichts damit zu tun, ob ich ÜBERHAUPT das Recht habe, die Musik beispielsweise unter einen Film zu legen. Nur um diese Klarstellung ging es mir.



Jott
Beiträge: 21802

Re: Altes Thema neu aufgelegt: GEMA freie MUsik nicht GEMA frei?

Beitrag von Jott »

Es ging um GEMA, siehe Thread-Titel. Nutzungsrechte sind natürlich noch mal was anderes und auch klar brenzliger, ich dachte, das wäre klar.



dienstag_01
Beiträge: 13414

Re: Altes Thema neu aufgelegt: GEMA freie MUsik nicht GEMA frei?

Beitrag von dienstag_01 »

Jott hat geschrieben: Fr 15 Nov, 2019 15:15 Es ging um GEMA, siehe Thread-Titel. Nutzungsrechte sind natürlich noch mal was anderes und auch klar brenzliger, ich dachte, das wäre klar.
Dann solltest du aber im Zusammenhang mit Youtube nicht von der Gema sprechen - Zitat: *... Dokument uploaden (Nachweis GEMA-frei bla bla),...*
Der geschilderte Fall von TheGadgetFilms bezieht sich klar auf Nutzungsrechte.
Gema und Youtube haben nichts miteinander zu tun. Zumindest nicht für Nutzer.



Funless
Beiträge: 5484

Re: Altes Thema neu aufgelegt: GEMA freie MUsik nicht GEMA frei?

Beitrag von Funless »

dienstag_01 hat geschrieben: Fr 15 Nov, 2019 14:38
Axel hat geschrieben: Fr 15 Nov, 2019 14:08

Ein Altenheim ist kein öffentlicher Ort, sondern, wie der Name nahelegt, ein Heim. Hier darf ich nach Herzenslust Udo Jürgens auflegen, und keinen interessiert's? Von wegen! Die Gema langt auch hier zu. Dieselben Schlager funktionieren auch gut zur Animation beim Seniorenschwimmen im örtlichen Hallenbad. Da wird gejauchzt und gekreischt und mit Poolnudeln um sich geschlagen. Hey, Oma, cooler Song! Auch angemeldet? Übrigens fällt auch bei Beerdigungen eine Pauschale von 18 € an, in aller Pietät.

Die Gema ist ein typisch deutscher Auswuchs. Man braucht keine als Raubritterbande wahrgenommenen Sheriffs von Nottingham, um einen rechtsfreien Raum zu vermeiden. Sehr viele Gelegenheiten zur Verwendung von Musik würden in den USA das Urheber- und Aufführungsrecht gar nicht berühren, was dort unter "fair use" zusammengefasst ist. Zitate, Hommagen, nicht-kommerzielle Veranstaltungen. Alles, was nicht die Urheberschaft in Frage stellt oder eine geschäftsschädigende Wirkung hat. Die Beweislast liegt beim Kläger, aber der Beweis fällt im Zweifelsfall nicht schwer. Dann können die Konsequenzen drakonisch sein. Aber nicht für ein Schulmädchen, das einen Popsong bei Youtube einstellt. Das wäre unverhältnismäßig und daher unfair (obwohl der Aspekt Geschäftsschädigung durchaus belegbar wäre).

Auch die Forderungen der Gema sind i.d.R. nicht unverhältnismäßig. Für Ambient-Lala im Restaurant gilt z.B.:

Das klingt happig, aber gemafreie spezielle Radiosender kosten ungefähr dasselbe. Sie sind aber nicht appetitfördernd, und das Repertoire ist so klein, dass die Belegschaft irgendwann meutert.
Ich hab das jetzt nur mal überflogen, aber ich denke, genau das schreibe ich oben mit dem Begriff Aufführungszahlungen an die Gema. Das hat aber nichts damit zu tun, ob ich ÜBERHAUPT das Recht habe, die Musik beispielsweise unter einen Film zu legen. Nur um diese Klarstellung ging es mir.
Wenn man schon genau sein möchte, dann wird das was du (dienstag_01) meinst korrekterweise als "öffentliche Wiedergabe" bezeichnet und hier fungiert die GEMA "nur" als Inkasso für die GVL, die übrigens auch für die Verwertung der Musiknutzung bei privater Filmherstellung zuständig ist (ja auch dafür muss man eigentlich bezahlen):
GVL hat geschrieben: Tarif für die Vervielfältigung zum Zwecke der nichtgewerblichen oder privaten Filmherstellung

1. Bei Filmherstellung zu nichtgewerblichen Zwecken (mit öffentlicher oder nichtöffentlicher Wiedergabe)
beträgt die Vergütung

a) für die Vervielfältigung von Tonträgern oder von Hörfunksendungen:
€ 20,-- je angefangene Spieldauerminute GVL-geschützter Darbietungen und je Kopie;

b) für die Vervielfältigung von Bildtonträgern oder von Fernsehsendungen:
€ 40,-- je angefangene Spieldauerminute GVL-geschützter Darbietungen und je Kopie.

2. Bei Filmherstellung zu privaten Zwecken (mit ausschließlich nichtöffentlicher Wiedergabe) beträgt die
Vergütung

a) für die Vervielfältigung von Tonträgern oder von Hörfunksendungen:
€ 13,-- je angefangene 10 Spieldauerminuten GVL-geschützter Darbietungen und je Kopie;

b) für die Vervielfältigung von Bildtonträgern oder von Fernsehsendungen:
€ 26,-- je angefangene 10 Spieldauerminuten GVL-geschützter Darbietungen und je Kopie.

Die Vergütungsbeträge erhöhen sich um die jeweils gültige Mehrwertsteuer.


Hamburg, den 17.12.2001

Die Geschäftsführung
Dr. Gerlach
Zombik
Funless has spoken!

No Cenobites were harmed during filming.



dienstag_01
Beiträge: 13414

Re: Altes Thema neu aufgelegt: GEMA freie MUsik nicht GEMA frei?

Beitrag von dienstag_01 »

Funless hat geschrieben: Fr 15 Nov, 2019 15:50
dienstag_01 hat geschrieben: Fr 15 Nov, 2019 14:38
Ich hab das jetzt nur mal überflogen, aber ich denke, genau das schreibe ich oben mit dem Begriff Aufführungszahlungen an die Gema. Das hat aber nichts damit zu tun, ob ich ÜBERHAUPT das Recht habe, die Musik beispielsweise unter einen Film zu legen. Nur um diese Klarstellung ging es mir.
Wenn man schon genau sein möchte, dann wird das was du (dienstag_01) meinst korrekterweise als "öffentliche Wiedergabe" bezeichnet und hier fungiert die GEMA "nur" als Inkasso für die GVL, die übrigens auch für die Verwertung der Musiknutzung bei privater Filmherstellung zuständig ist (ja auch dafür muss man eigentlich bezahlen):
GVL hat geschrieben: Tarif für die Vervielfältigung zum Zwecke der nichtgewerblichen oder privaten Filmherstellung

1. Bei Filmherstellung zu nichtgewerblichen Zwecken (mit öffentlicher oder nichtöffentlicher Wiedergabe)
beträgt die Vergütung

a) für die Vervielfältigung von Tonträgern oder von Hörfunksendungen:
€ 20,-- je angefangene Spieldauerminute GVL-geschützter Darbietungen und je Kopie;

b) für die Vervielfältigung von Bildtonträgern oder von Fernsehsendungen:
€ 40,-- je angefangene Spieldauerminute GVL-geschützter Darbietungen und je Kopie.

2. Bei Filmherstellung zu privaten Zwecken (mit ausschließlich nichtöffentlicher Wiedergabe) beträgt die
Vergütung

a) für die Vervielfältigung von Tonträgern oder von Hörfunksendungen:
€ 13,-- je angefangene 10 Spieldauerminuten GVL-geschützter Darbietungen und je Kopie;

b) für die Vervielfältigung von Bildtonträgern oder von Fernsehsendungen:
€ 26,-- je angefangene 10 Spieldauerminuten GVL-geschützter Darbietungen und je Kopie.

Die Vergütungsbeträge erhöhen sich um die jeweils gültige Mehrwertsteuer.


Hamburg, den 17.12.2001

Die Geschäftsführung
Dr. Gerlach
Zombik
Es ist nicht nur die öffentliche Wiedergabe, sondern betrifft auch die Vervielfältigung.
Aber, wie schon gesagt, das hat nichts mit Youtube zu tun.

Wenn man es ganz genau nimmt, müsste allerdings jeder *erstellte Film* wegen der Rechte bei der Gema eingereicht werden, so zumindest mein Verständnis der Rechtslage. Und dazu Verträge mit allen Künstlern (Musik) und eine Playlist mit Minuten- und Sekundenangaben für jedes Werk. Kann ja mal jemand zum Spaß machen, nicht-kommerzielle Verwendung dazu schreiben, ich würde denken, Antwort kommt so um 2030 ;)
Aber wer weiß...



Funless
Beiträge: 5484

Re: Altes Thema neu aufgelegt: GEMA freie MUsik nicht GEMA frei?

Beitrag von Funless »

dienstag_01 hat geschrieben: Fr 15 Nov, 2019 16:07
Funless hat geschrieben: Fr 15 Nov, 2019 15:50

Wenn man schon genau sein möchte, dann wird das was du (dienstag_01) meinst korrekterweise als "öffentliche Wiedergabe" bezeichnet und hier fungiert die GEMA "nur" als Inkasso für die GVL, die übrigens auch für die Verwertung der Musiknutzung bei privater Filmherstellung zuständig ist (ja auch dafür muss man eigentlich bezahlen):

Es ist nicht nur die öffentliche Wiedergabe, sondern betrifft auch die Vervielfältigung.
Ja genau das schrieb ich doch, öffentliche Wiedergabe und Vervielfältigung (denn es ist eine Vervielfältigung eines Musikstücks sobald ich das in einem Film verwende).
dienstag_01 hat geschrieben: Fr 15 Nov, 2019 16:07 Aber, wie schon gesagt, das hat nichts mit Youtube zu tun.
Ja und Nein, denn ...
dienstag_01 hat geschrieben: Fr 15 Nov, 2019 16:07 Wenn man es ganz genau nimmt, müsste allerdings jeder *erstellte Film* wegen der Rechte bei der Gema eingereicht werden, so zumindest mein Verständnis der Rechtslage.
Vollkommen korrekt wenn man gesetztestreu handeln möchte.
dienstag_01 hat geschrieben: Fr 15 Nov, 2019 16:07 Und dazu Verträge mit allen Künstlern (Musik)
Das ist nicht notwendig, da es sich hier (auch bei YouTube) um eine Zweitverwertung handelt.
dienstag_01 hat geschrieben: Fr 15 Nov, 2019 16:07 und eine Playlist mit Minuten- und Sekundenangaben für jedes Werk.
Solange du kein TV- oder Radiosender bist, ist das nicht notwendig.
dienstag_01 hat geschrieben: Fr 15 Nov, 2019 16:07 Kann ja mal jemand zum Spaß machen, nicht-kommerzielle Verwendung dazu schreiben, ich würde denken, Antwort kommt so um 2030 ;)
Aber wer weiß...
Die Antwort käme weitaus früher (das muss sie auch!!), dafür sorgt das Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG).
Funless has spoken!

No Cenobites were harmed during filming.



pillepalle
Beiträge: 8415

Re: Altes Thema neu aufgelegt: GEMA freie MUsik nicht GEMA frei?

Beitrag von pillepalle »

Ein paar Dinge gehen hier durcheinander. Das Urheberrecht ist etwas anderes als das Leistungsschutzrecht. Ersteres hat z.B. der Komponist an einer eigenen Komposition, letzteres hat er zusätzlich an der Aufführung. Er bekommt beim Leistungschutzrecht also quasi Geld für's Spielen/Musizieren - ein Honorar (z.B. bei einem Konzert oder einer Aufnahme) und dafür ist die GVL verantwortlich. Für die Nutzungsrechte die GEMA. Allerdings nur für die Kompositionen die auch im GEMA Werksverzeichnis gelistet sind. Und ob man GEMA Gebühren bezahlen muss hat nichts mit der Art der Nutzung zu tun, also ob es kommerziell ist oder nicht. Es gibt zwar einige Ausnahmen, aber eine Freistellung (z.B. bei Gemeinnützigkeit) muss von der GEMA erst noch geprüft und genehmigt werden. Ist also per se gar nicht sicher. Nur wenn ein GEMA Mitglied einzelne Titel nicht ins GEMA Verzeichnis aufnimmt, wird die GEMA nicht aktiv. Aber auch das ist ein recht komplizierter Akt.

Ich habe für mein Dokumentarfilm Projekt selber mit der GEMA und einigen Leuten gesprochen, um Klarheit zu bekommen, wobei die GEMA da offen gestanden nicht sonderlich kooperativ war. Auf eine erste allgemeine Anfrage per E-Mail habe ich nach 3 (in Worten drei!) Monaten eine Antwort bekommen ('Wir entschuldigen uns für die sehr späte Antwort...') und danach lieber direkt dort angerufen, um Informationen zu bekommen. Das war eine echte Geduldsprobe... irgendwie haben die wenig Interesse einem konkrete Auskunft zu geben und meinen man solle doch erst mal was Produzieren und dann könne man sehen was konkret fällig wird. Schon eine etwas weltfremde Ansicht.

Ich hatte ohnehin vor die Musik dafür eigens aufzunehmen, aber um auf Nummer Sicher zu gehen, habe ich mich dann entschlossen nur mit Musikern zu arbeiten die keine GEMA Mitglieder sind (das wäre noch nicht einmal notwendig gewesen) und nur eigene Kompositionen eingespielt. Natürlich habe ich mit dem Komponisten einen Lizenzvertrag geschlossen und ihn für die Kompositionen, als auch für's Einspielen im Studio bezahlt.

Ich mache das auch gerne und finde es auch fair Musiker angemessen zu entlohnen, aber irgendwie habe ich den Eindruck bekommen, dass das Vergütungssystem der GEMA nicht besonders gut funktioniert. Es ist für Nutzer wenig transparent, wenig flexibel und unnötig kompliziert. Kleine Produktionen ohne juristischen Beistand haben da das Nachsehen.

Youtube ist wieder eine andere Nummer.

VG
Meine Lieblingsfilme:
Es war ein Mahl in Amerika
Molkerei auf der Bounty
Dune - Der Würstchenplanet



Jott
Beiträge: 21802

Re: Altes Thema neu aufgelegt: GEMA freie MUsik nicht GEMA frei?

Beitrag von Jott »

Weil gerade losgeht mit der Narrenzeit, hier wichtige Tarifinformationen von den Dauernarren:

https://www.gema.de/musiknutzer/musik-l ... nstaltung/

Unbedingt die Tanzmariechen im Auge behalten!



dienstag_01
Beiträge: 13414

Re: Altes Thema neu aufgelegt: GEMA freie MUsik nicht GEMA frei?

Beitrag von dienstag_01 »

Funless hat geschrieben: Fr 15 Nov, 2019 16:42
dienstag_01 hat geschrieben: Fr 15 Nov, 2019 16:07
Es ist nicht nur die öffentliche Wiedergabe, sondern betrifft auch die Vervielfältigung.
Ja genau das schrieb ich doch, öffentliche Wiedergabe und Vervielfältigung (denn es ist eine Vervielfältigung eines Musikstücks sobald ich das in einem Film verwende).
dienstag_01 hat geschrieben: Fr 15 Nov, 2019 16:07 Aber, wie schon gesagt, das hat nichts mit Youtube zu tun.
Ja und Nein, denn ...
dienstag_01 hat geschrieben: Fr 15 Nov, 2019 16:07 Wenn man es ganz genau nimmt, müsste allerdings jeder *erstellte Film* wegen der Rechte bei der Gema eingereicht werden, so zumindest mein Verständnis der Rechtslage.
Vollkommen korrekt wenn man gesetztestreu handeln möchte.
dienstag_01 hat geschrieben: Fr 15 Nov, 2019 16:07 Und dazu Verträge mit allen Künstlern (Musik)
Das ist nicht notwendig, da es sich hier (auch bei YouTube) um eine Zweitverwertung handelt.
dienstag_01 hat geschrieben: Fr 15 Nov, 2019 16:07 und eine Playlist mit Minuten- und Sekundenangaben für jedes Werk.
Solange du kein TV- oder Radiosender bist, ist das nicht notwendig.
dienstag_01 hat geschrieben: Fr 15 Nov, 2019 16:07 Kann ja mal jemand zum Spaß machen, nicht-kommerzielle Verwendung dazu schreiben, ich würde denken, Antwort kommt so um 2030 ;)
Aber wer weiß...
Die Antwort käme weitaus früher (das muss sie auch!!), dafür sorgt das Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG).
Das hilft hier doch niemandem, hör einfach auf.
Nicht nur TV- und Radiosender müssen Playlists abgeben, sondern z.B. jeder Veranstalter. Und natürlich jeder, der einen Film macht (im Kopierwerk z.B. wird dein Auftrag ohne Gemafreigabe überhaupt nicht bearbeitet).
Wie das im Einzelfall gehandhabt wird, steht allerdings wie immer auf einem anderen Blatt.

Aber nochmal, mit Youtube hat das nichts zu tun.
(Aber klar, hier werden irgendwelche spitzfindigen Unterscheidungen zwischen Gema und GVL hervorgeklaubt, bis überhaupt niemand mehr durch sieht. Was für eine Idiotie)



Funless
Beiträge: 5484

Re: Altes Thema neu aufgelegt: GEMA freie MUsik nicht GEMA frei?

Beitrag von Funless »

@pillepalle:

Nichts für ungut aber diese Aussage ...
pillepalle hat geschrieben: Fr 15 Nov, 2019 16:54 Ein paar Dinge gehen hier durcheinander. Das Urheberrecht ist etwas anderes als das Leistungsschutzrecht. Ersteres hat z.B. der Komponist an einer eigenen Komposition, letzteres hat er zusätzlich an der Aufführung. Er bekommt beim Leistungschutzrecht also quasi Geld für's Spielen/Musizieren - ein Honorar (z.B. bei einem Konzert oder einer Aufnahme) und dafür ist die GVL verantwortlich.

Für die Nutzungsrechte die GEMA. [...]
... stimmt so leider nicht ganz und bringt noch mehr durcheinander als es eh' schon ist.

Es geht immer um die Nutzung, sowohl bei der GEMA, als auch bei der GVL und man kann es ganz einfach wie folgt herunterbrechen:

GEMA zuständig für Urheber und für die Erstverwertung (z.B. ein Live Konzert eines Künstlers, einer Band oder eines Orchesters im TV oder Radio). Überträgt also bspw. ein TV-Sender ein Live Konzert, dann muss direkt an die GEMA gezahlt werden und der Urheber bekommt das Geld von der GEMA, vorausgesetzt der Urheber ist Mitglied bei der GEMA.

GVL zuständig für Künstler und Hersteller (Plattenfirmen, Labels) in der Zweitverwertung. Überträgt also der TV-Sender (um beim Beispiel zu bleiben) die Aufzeichnung des Konzerts (also keine Live Übertragung), dann muss direkt an die GVL gezahlt werden. Das fällt unter Zweitverwertung. Darunter fällt auch Jotts o.g. Karnevalsbeispiel oder die öffentliche Wiedergabe in Restaurants, Kaufhäusern, Arztpraxen, etc. pp. genauso wenn der Fernsehsender XY für seine Reportage den Song "wasweißich" unterlegt, oder genauer: Für die ganzen grausamen musikalischen Schlagereinlagen aus dem off bei "Frauentausch", darf und muss RTL2 dafür dementsprechend löhnen (auch das ist Zweitverwertung), das alles geht an die GVL und die GEMA agiert bei der öffentlichen Wiedergabe nur als Inkasso, die Rechteinhaber bekommen das Geld dann von der GVL.

Und man muss zudem anmerken, dass auch wenn sich das extrem komplex und verschroben liest, in anderen Ländern geht's noch deftiger zu (bspw. Brasilien, dort muss man vor jeder Nutzung es Musikstücks die Nutzung beantragen und die entsprechende Rechnung bezahlen, tut man das nicht, macht man sich strafbar und zwar mit richtig unangenehmen Folgen) aber es gibt wiederum auch Länder in denen das weniger kompliziert ist, bspw. in der Schweiz (dort ist das äquivalent zur GEMA und GVL die SWISSPERFORM).
dienstag_01 hat geschrieben: Fr 15 Nov, 2019 17:52 Das hilft hier doch niemandem, hör einfach auf.
Nicht nur TV- und Radiosender müssen Playlists abgeben, sondern z.B. jeder Veranstalter. Und natürlich jeder, der einen Film macht (im Kopierwerk z.B. wird dein Auftrag ohne Gemafreigabe überhaupt nicht bearbeitet).
Wie das im Einzelfall gehandhabt wird, steht allerdings wie immer auf einem anderen Blatt.

Aber nochmal, mit Youtube hat das nichts zu tun.
(Aber klar, hier werden irgendwelche spitzfindigen Unterscheidungen zwischen Gema und GVL hervorgeklaubt, bis überhaupt niemand mehr durch sieht. Was für eine Idiotie)
Ich arbeite jetzt seit knapp zwei Jahren in dieser Branche und wer eine Playlist wo und bei wem abgeben muss kriege ich recht gut mit.

Und das hat auch nichts mit Spitzfindigkeiten zutun, sondern einfach nur ein Versuch meinerseits dieses leidig komplizierte Thema etwas aufzudröseln, da hier immer wieder vieles durcheinander gebracht wird. Das sollte doch dir als unseren altbekannten slashCAM-Sidekick, der jedes Wort eines Testberichts der Redaktion hier dreimal auf Plausibilität und Verständlichkeit herumdreht, eigentlich Recht sein? Woher der Sinneswandel?
Funless has spoken!

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dienstag_01
Beiträge: 13414

Re: Altes Thema neu aufgelegt: GEMA freie MUsik nicht GEMA frei?

Beitrag von dienstag_01 »

Funless hat geschrieben:Ich arbeite jetzt seit knapp zwei Jahren in dieser Branche und wer eine Playlist wo und bei wem abgeben muss kriege ich recht gut mit.
Das würde ich dann eher als trauriges Beispiel für *in der Branche arbeiten* ansehen.
Ich musste als Veranstalter Playlists abgeben.
Ich musste für die Gemafreigabe bei Film Playlists abgeben.

Nach Funless wurde ich also mit einem TV Sender verwechselt
Na, da wird ich wohl mal auf mein Konto schauen müssen ;)



Funless
Beiträge: 5484

Re: Altes Thema neu aufgelegt: GEMA freie MUsik nicht GEMA frei?

Beitrag von Funless »

Wo habe ich denn bestritten, dass Veranstalter keine Playlists abgeben müssen? Und wo vorher war denn von Veranstaltern die Rede?

Und wo ist es bei dem von mir geposteten Link zur Musiknutzung bei privater Filmherstellung für einen einigermaßen vernünftig denkenden Menschen nicht logisch, dass die Meldung wohl anhand einer Playlist der genutzten Musikstücke erfolgt?

Und welchen Teil von "die GEMA agiert hier nur als Inkasso" hast du nicht verstanden, als du das hier ...
dienstag_01 hat geschrieben: Fr 15 Nov, 2019 18:18 Ich musste für die Gemafreigabe bei Film Playlists abgeben.
... geschrieben hast?

Mein lieber dienstag, ich überlasse dir weiterhin gerne deinen Job als pedantischen slashCAM-Sidekick aber wenn du schon (weshalb auch immer) deinem Drang nachkommen musst, dann versuche es doch einmal indem du im Kontext bleibst?
Funless has spoken!

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dienstag_01
Beiträge: 13414

Re: Altes Thema neu aufgelegt: GEMA freie MUsik nicht GEMA frei?

Beitrag von dienstag_01 »

Funless hat geschrieben: Fr 15 Nov, 2019 18:32 Wo habe ich denn bestritten, dass Veranstalter keine Playlists abgeben müssen? Und wo vorher war denn von Veranstaltern die Rede?

Und wo ist es bei dem von mir geposteten Link zur Musiknutzung bei privater Filmherstellung für einen einigermaßen vernünftig denkenden Menschen nicht logisch, dass die Meldung wohl anhand einer Playlist der genutzten Musikstücke erfolgt?

Und welchen Teil von "die GEMA agiert hier nur als Inkasso" hast du nicht verstanden, als du das hier ...
dienstag_01 hat geschrieben: Fr 15 Nov, 2019 18:18 Ich musste für die Gemafreigabe bei Film Playlists abgeben.
... geschrieben hast?

Mein lieber dienstag, ich überlasse dir weiterhin gerne deinen Job als pedantischen slashCAM-Sidekick aber wenn du schon (weshalb auch immer) deinem Drang nachkommen musst, dann versuche es doch einmal indem du im Kontext bleibst?
Du weißt nicht, was eine Gemafreigabe ist, aber redest hier mit. Na toll.

Um nochmal auf das Ausgangsthema zurückzukommen, Gema und Youtube habe für den Nutzer (Filmuploader) nichts miteinander zu tun.
Und zum Verständnis: gemafrei heißt, dass man trotzdem die Musikverwendung melden muß. Die Gema entscheidet dann, ob sie das anerkennt oder nicht. Oder eben Gerichte.



Funless
Beiträge: 5484

Re: Altes Thema neu aufgelegt: GEMA freie MUsik nicht GEMA frei?

Beitrag von Funless »

dienstag_01 hat geschrieben: Fr 15 Nov, 2019 18:39 Du weißt nicht, was eine Gemafreigabe ist, aber redest hier mit. Na toll.
Na dann kannst du mich ja bestimmt mithilfe eines Quellenlinks zur Gemafreigabe erhellen um Dein Mitreden hier zu plausibilisieren. Die Links die ich gepostet habe, waren ja gemäß unseres Experten leider nicht hilfreich. Oder vielleicht reicht ja auch einfach nur die *Aussage* von dienstag_01, da braucht es dann keine Links. ;-)
dienstag_01 hat geschrieben: Fr 15 Nov, 2019 18:39 Und zum Verständnis: gemafrei heißt, dass man trotzdem die Musikverwendung melden muß. Die Gema entscheidet dann, ob sie das anerkennt oder nicht. Oder eben Gerichte.
Da haste doch bestimmt auch eine Quelle für. Weil würde mich schon sehr sehr gerne interessieren wie genau diese Meldung und die Entscheidung dann anbläuft.
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Fizbi
Beiträge: 77

Re: Altes Thema neu aufgelegt: GEMA freie MUsik nicht GEMA frei?

Beitrag von Fizbi »



Funless
Beiträge: 5484

Re: Altes Thema neu aufgelegt: GEMA freie MUsik nicht GEMA frei?

Beitrag von Funless »

Aha ... ist das neuerdings bei „Anwälten“ so, dass wenn von BGH Entscheidungen geschrieben wird, plötzlich keine Aktenzeichen mehr genannt werden müssen?

Na das kannste doch bestimmt besser.
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Fizbi
Beiträge: 77

Re: Altes Thema neu aufgelegt: GEMA freie MUsik nicht GEMA frei?

Beitrag von Fizbi »

Klar könnte ich das Besser
Aber ich denke Jedem ist Klar was GEMAvermutung heißt
Vielleicht sollte man noch hinzufugen dass die GEMA auch Gebühren für BMI und anderen Verwertungsgesellschaften einzieht.



Funless
Beiträge: 5484

Re: Altes Thema neu aufgelegt: GEMA freie MUsik nicht GEMA frei?

Beitrag von Funless »

Fizbi hat geschrieben: Fr 15 Nov, 2019 19:37 Vielleicht sollte man noch hinzufugen dass die GEMA auch Gebühren für BMI und anderen Verwertungsgesellschaften einzieht.
Und inwiefern unterscheidet sich das jetzt von dieser Aussage ...
Funless hat geschrieben: Fr 15 Nov, 2019 18:10 und die GEMA agiert bei der öffentlichen Wiedergabe nur als Inkasso
... ?
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dienstag_01
Beiträge: 13414

Re: Altes Thema neu aufgelegt: GEMA freie MUsik nicht GEMA frei?

Beitrag von dienstag_01 »

Funless hat geschrieben: Fr 15 Nov, 2019 19:19
dienstag_01 hat geschrieben: Fr 15 Nov, 2019 18:39 Du weißt nicht, was eine Gemafreigabe ist, aber redest hier mit. Na toll.
Na dann kannst du mich ja bestimmt mithilfe eines Quellenlinks zur Gemafreigabe erhellen um Dein Mitreden hier zu plausibilisieren. Die Links die ich gepostet habe, waren ja gemäß unseres Experten leider nicht hilfreich. Oder vielleicht reicht ja auch einfach nur die *Aussage* von dienstag_01, da braucht es dann keine Links. ;-)
dienstag_01 hat geschrieben: Fr 15 Nov, 2019 18:39 Und zum Verständnis: gemafrei heißt, dass man trotzdem die Musikverwendung melden muß. Die Gema entscheidet dann, ob sie das anerkennt oder nicht. Oder eben Gerichte.
Da haste doch bestimmt auch eine Quelle für. Weil würde mich schon sehr sehr gerne interessieren wie genau diese Meldung und die Entscheidung dann anbläuft.
Schau dich auf der Seite der Gema unter Film plus Produzenten um.

Es gibt in D keine übergeordnete Institution zur Klärung der musikalischen Rechte. Daher nimmt die Gema die auch dann wahr, wenn die Behauptung der Gemafreiheit im Raum steht. Gemafreiheit muß bewiesen werden. Ist, glaube ich, in diversen Prozessen noch nicht gelungen. Aber weiß ich nicht genau.



handiro
Beiträge: 3259

Re: Altes Thema neu aufgelegt: GEMA freie MUsik nicht GEMA frei?

Beitrag von handiro »

pillepalle hat geschrieben: Fr 15 Nov, 2019 16:54 um auf Nummer Sicher zu gehen, habe ich mich dann entschlossen nur mit Musikern zu arbeiten die keine GEMA Mitglieder sind (das wäre noch nicht einmal notwendig gewesen)

VG

Schön, dass Du das wenigstens hinterher gemerkt hast und auch sagst. Diese "Gema frei" SçªeiÍÍe ist auch wirklich das aller aller letzte!
Ich hatte eigentlich erwartet, dass beim Eingangsposting irgendwann kommt: das ist alles gar nicht mehr Gema frei jemand hat es sich als Komposteur angemeldet (ist schon vorgekommen:-)))

Die Gema hat sich mittlerweile mit den Fingerprinting Firmen Bmat und Soundmouse zusammengetan. Die tun etwas ähnliches wie youtube und erstellen via Algorhythmus aus jedem audio file eine "Zahl" oder eben fingerprint und scannen diesen live gegen sämtliche Radio und TV Sender.
Das funktioniert tatsächlich! Ich nutze es selber. Tunesat erkennt meine Musik weltweit (für viel Geld) wenn sie im TV läuft. Wenn jetzt aber dieser fingerprint von youtube als eine Komposition von Lalo Schifrin erkannt wird, viel Spass :-))) youtube fingerprinted nämlich ALLES was bei ihnen hochgeladen wurde!
Also auch Schweinegrunzen und Vogelgezwitscher (garantiert Gemafrei). Wer also zufällig die gleiche Gemafrei-Grütze für sein youtube einsetzt wie ein anderer, kriegt plötzlich die beliebte Strafwerbung auf sein Filmchen. Darüber gibt es zig Webseiten und Foren wo sich diese Gemafrei Spezies jetzt furchtbar aufregen.
Good-Cheap-Fast....Pick Any 2



handiro
Beiträge: 3259

Re: Altes Thema neu aufgelegt: GEMA freie MUsik nicht GEMA frei?

Beitrag von handiro »

Sorry Dienstag_01 die Gema prüft nur ob der Kompostierer Mitglied ist. Wenn nicht dann kassiert sie trotzdem und behält das Geld.

Bei Streitigkeiten blockiert die Gema die Ausschüttung und wartet auf ein Gerichtsurteil. Bei Gemafrei kann das also nicht existieren.

Die ö.r. Sender zahlen pauschal den grössten Batzen. Rtl/Pro7Sat1 zahlen nach Werbeeinnahmen (RTL ziemlich viel). Kleine Sender fast nix. Youtube/apple/amazon/spotify zahlen mit Klopapier. Da kriege ich pro stream irgendwo 3 stellen hinterm Komma einen hunderstel Bruchteil eines € Cents.
Plattenfirmen zahlen pro gepresster CD/Platte.
Eigentlich wäre die Gema ne tolle Sache, wenn es die Verlage nicht gäbe. Verleger sind keine Urheber und haben in der Gema als zu den Komponisten und Textdichtern gleichgestellte Mitglieder eigentlich nix verloren, sind aber die grössten Kunden und geniessen enorme Privilegien gegenüber den Komponisten und Textdichtern (sie dürfen nämlich GLEICHZEITIG in ALLEN Verwertungsgesellschaften der Welt Mitglied sein, was Komponisten verboten ist). Deswegen ist der Vorstand der Gema auch ehem. Chef des Börsenvereins des Buchhandels.
Good-Cheap-Fast....Pick Any 2



No-Frills
Beiträge: 3

Bleiben wir mal bei der Musik, die Frau Mattuscheck verkaufte

Beitrag von No-Frills »

Hallo, der Beitrag hat ja eine ganz schöne Diskussion ausgelöst.

Aber bleiben wir mal bei der Musik, die Frau Mattuscheck seinerzeit als GEMA frei verkaufte und unbegrenzte Nutzung "garantierte".

Mir ging bei dem Beitrag darum, zu erfahren, ob evtl. jemand herausgefunden hat oder Probleme bekam, weil vielleicht doch nicht alles GEMA frei ist. Bzw. Leute, die die Musik gekauft haben und evtl. heute noch nutzen, darauf hinzuweisen, dass mehr als die Faxwerbung faul sein kann.

Dass die youtube Algorithmen fehlerhaft sein können, ist mir klar.

Bei den acht Videos, die youtube als copyright claim bezeichnete, ist mir allerdings aufgefallen, dass von 6 Titeln, die Frau Mattuscheck damals verkaufte, und die in den Videos benutzt und beanstandet wurden, bis auf einen Titel alle von drei italienischen Künstlern stammen sollen, in einem Fall soll es eine Coproduktion von zwei der drei Künstler sein.

Dann die Title selbst. Bei Frau Mattuscheck hieß alles nur Track plus Nummer. In allen 6 Fällen würde ich sagen: ja genau so, wie youtube angibt, wie das Original heißen soll, so würde man das Instrumental auch nennen oder es mit dem Titel assoziieren.

Ich habe bisher noch keins der Alben oder einen der Titel gefunden, die es laut youtube wirklich sein sollen, alles keine bekannten Künstler. So lange man nicht vergleichen kann, kann man youtube nicht anpfeifen, hey, ihr irrt euch.

Dann ist da noch der von mir erwähnte Titel, der dem Intro einer US Serie aus den 80ern sehr ähnelt. Ich habe das soeben noch einmal verglichen. Das Main Theme bei Frau Mattuschecks Musik ist hart am Original, so hart, dass ich es als Plagiat bezeichnen würde. Allerdings ist alles mit digitalem Orchester so angefüllt, dass es anders und sogar besser und voller klingt.

Ich habe mich heute auch nochmal durch einige andere ihrer Titel geklickt. Bei drei Titeln habe ich den Eindruck, es könnte aus Filmmusik der 70er bis 80er Jahre abgekupfert sein, bei einem Titel erinnern mich die ersten 30 - 45 Sekunden von 3 Minuten an einen Pop Song und Ohrwurm, der vermutlich in den 70ern oder 80en dauernd im Radio plärrte, ich komme nicht drauf, was das mal war, Pop ist nicht so mein Ding, eher Metal.

Ich sehe mehrere Möglichkeiten:

1. Die Frau hat gelegentlich abgekupfert und Plagiate produziert.
2. Mögliche Plagiate wurden so bearbeitet, dass sie schwer erkennbar sind.
3. Sie hat bei Aufgabe des Gewerbes Titel und Rechte verkauft und die Käufer machen nun damit, was sie wollen.

Ja, was pasierte mit der Musik, die Frau Mattuscheck produzierte, nachdem sie ihr Gewerbe aufgab? Inzwischen ist sie wohl verstorben, wie ich einer Antwort entnehme.

Eine Frage, die für Käufer GEMA freier Musik interessant sein sollte: was, wenn der Autor aufgibt, seine Werke verkauft und der Käufer sie mit anderen Rechten versieht?

Eine Lebensaufgabe werde ich mir nicht daraus machen, obwohl ich das, was wir damals gekauft und teuer genug bezahlt haben, gerne weiter nutzen will. Ich werde die Musik vorerst nicht mehr nutzen, bei youtube aber, wenn ich Zeit dazu habe, ungeschnittene jedoch vertonte Videos als privat hochladen und nachsehen, ob wieder was ein copyright claim bekommt, wenn es ihre Musik ist.

Falls ich die Tiel und Alben der unbekannten Künstler finde, von denen youtube meint, da wurde abgekupfert, werde ich die Titel und die Tracks auf den Mattuscheck CDs, die dem entsprechen hier posten und benennen, vorher gibt es keine Namen und Titel.



dienstag_01
Beiträge: 13414

Re: Bleiben wir mal bei der Musik, die Frau Mattuscheck verkaufte

Beitrag von dienstag_01 »

No-Frills hat geschrieben: Sa 16 Nov, 2019 00:21 Hallo, der Beitrag hat ja eine ganz schöne Diskussion ausgelöst.

Aber bleiben wir mal bei der Musik, die Frau Mattuscheck seinerzeit als GEMA frei verkaufte und unbegrenzte Nutzung "garantierte".

Mir ging bei dem Beitrag darum, zu erfahren, ob evtl. jemand herausgefunden hat oder Probleme bekam, weil vielleicht doch nicht alles GEMA frei ist. Bzw. Leute, die die Musik gekauft haben und evtl. heute noch nutzen, darauf hinzuweisen, dass mehr als die Faxwerbung faul sein kann.

Dass die youtube Algorithmen fehlerhaft sein können, ist mir klar.

Bei den acht Videos, die youtube als copyright claim bezeichnete, ist mir allerdings aufgefallen, dass von 6 Titeln, die Frau Mattuscheck damals verkaufte, und die in den Videos benutzt und beanstandet wurden, bis auf einen Titel alle von drei italienischen Künstlern stammen sollen, in einem Fall soll es eine Coproduktion von zwei der drei Künstler sein.

Dann die Title selbst. Bei Frau Mattuscheck hieß alles nur Track plus Nummer. In allen 6 Fällen würde ich sagen: ja genau so, wie youtube angibt, wie das Original heißen soll, so würde man das Instrumental auch nennen oder es mit dem Titel assoziieren.

Ich habe bisher noch keins der Alben oder einen der Titel gefunden, die es laut youtube wirklich sein sollen, alles keine bekannten Künstler. So lange man nicht vergleichen kann, kann man youtube nicht anpfeifen, hey, ihr irrt euch.

Dann ist da noch der von mir erwähnte Titel, der dem Intro einer US Serie aus den 80ern sehr ähnelt. Ich habe das soeben noch einmal verglichen. Das Main Theme bei Frau Mattuschecks Musik ist hart am Original, so hart, dass ich es als Plagiat bezeichnen würde. Allerdings ist alles mit digitalem Orchester so angefüllt, dass es anders und sogar besser und voller klingt.

Ich habe mich heute auch nochmal durch einige andere ihrer Titel geklickt. Bei drei Titeln habe ich den Eindruck, es könnte aus Filmmusik der 70er bis 80er Jahre abgekupfert sein, bei einem Titel erinnern mich die ersten 30 - 45 Sekunden von 3 Minuten an einen Pop Song und Ohrwurm, der vermutlich in den 70ern oder 80en dauernd im Radio plärrte, ich komme nicht drauf, was das mal war, Pop ist nicht so mein Ding, eher Metal.

Ich sehe mehrere Möglichkeiten:

1. Die Frau hat gelegentlich abgekupfert und Plagiate produziert.
2. Mögliche Plagiate wurden so bearbeitet, dass sie schwer erkennbar sind.
3. Sie hat bei Aufgabe des Gewerbes Titel und Rechte verkauft und die Käufer machen nun damit, was sie wollen.

Ja, was pasierte mit der Musik, die Frau Mattuscheck produzierte, nachdem sie ihr Gewerbe aufgab? Inzwischen ist sie wohl verstorben, wie ich einer Antwort entnehme.

Eine Frage, die für Käufer GEMA freier Musik interessant sein sollte: was, wenn der Autor aufgibt, seine Werke verkauft und der Käufer sie mit anderen Rechten versieht?

Eine Lebensaufgabe werde ich mir nicht daraus machen, obwohl ich das, was wir damals gekauft und teuer genug bezahlt haben, gerne weiter nutzen will. Ich werde die Musik vorerst nicht mehr nutzen, bei youtube aber, wenn ich Zeit dazu habe, ungeschnittene jedoch vertonte Videos als privat hochladen und nachsehen, ob wieder was ein copyright claim bekommt, wenn es ihre Musik ist.

Falls ich die Tiel und Alben der unbekannten Künstler finde, von denen youtube meint, da wurde abgekupfert, werde ich die Titel und die Tracks auf den Mattuscheck CDs, die dem entsprechen hier posten und benennen, vorher gibt es keine Namen und Titel.
Vergiss einfach, dass es gemafreie Musik geben könnte. Du kannst Nutzungsrechte erwerben. Das ist alles.



handiro
Beiträge: 3259

Re: Altes Thema neu aufgelegt: GEMA freie MUsik nicht GEMA frei?

Beitrag von handiro »

Ich kann mir vorstellen, Du liegst richtig in der Annahme, dass Plagiate vorliegen und die gute Dame entweder keine Ahnung hatte, taub war oder es ihr egal war.

Du kannst ja mal die Songs hier hochladen, vielleicht erkennt jemand den einen oder anderen?

Allerdings ist der content ID von youtube wirklich problematisch und wie gesagt, Thema vieler Diskussionen. Wie wärs denn mit vimeo?
Good-Cheap-Fast....Pick Any 2



No-Frills
Beiträge: 3

Re: Altes Thema neu aufgelegt: GEMA freie MUsik nicht GEMA frei?

Beitrag von No-Frills »

Vimeo ist nicht immer eine Alternative zu youtube, es kommt darauf an, wen man für was erreichen will. Früher war es easy, man hatte seine Homepage oder ein Forum und dort Fans, Stammgäste usw. Heute ist es anders, Generation PISA kennt nur noch Fratzenbuch, Instagramm, Twitter etc. Mehr als Links, die der Browser auf einer Startseite avisiert können die meisten nicht mehr anklicken und das es Dateien jenseits von User/Documents gibt, ist vermutlich der Mehrheit unbekannt.

Der content ID von youtube mag problematisch sein, interressiert mich aber sonst auch nicht besonders, ich versehe meine yt videos meistens mit so viel Audio Kommentar wie möglich, Musik nur als Intro, Outro und Pausenfüller. Nun war das mal anders: viel Video, wenig Kommentar möglich, Titel von der Gaby passend und schon hagelt es copyright claims.



Steelfox
Beiträge: 407

Re: Altes Thema neu aufgelegt: GEMA freie MUsik nicht GEMA frei?

Beitrag von Steelfox »

Das mit den Plagiaten ist so eine Sache bei gemafreier Musik. Damals wie heute versuchen diese "Kreativen" natürlich so nah wie möglich am Original zu sein, um "wahrgenommen" zu werden. Was übrigends aber nicht nur auf gemafreie Musik zutrifft. Auch normale Komponisten (Filmmusik) verwursten das eine oder andere musikalische Thema in ihren Kompositionen.
Ich weiß gar nicht wie oft ich schon ähnliches wie in Fluch der Karibik gehört habe. Definitiv nicht vom selben Komponisten. Ich habe etliche Soundtracks aus Filmen nund Games in meiner Sammlung. Da gibts schon einige "Wiederholungen".
Wie genau die jeweiligen Rechteinhaber da hinterher sind, vermag ich aber nicht zu sagen.

Keine Ahnung wie nahe man am Original sein muss, um derbe eins auf die Finger zu bekommen. Es gibts genug Prozesse über dieses Thema. Und oft liegt die Entscheidung letztendlich beim Richter, wie er es sieht.

Man könnte auch sagen, das ist eine gute Geschäftsidee (zum Leidwesen der ehrlichen Käufer): Ich kaufe die Sachen von der oben genannten Dame auf. Melde alles bei der Gema an - unter meinem Namen - und schwärze bei YT alles an, wer meine Titel verwendet. Damit ich dort Werbung schalten kann.
Nebenbei, ich hab keine Ahnung ob das so funktioniert. ;-)

Generell ist es keine schlechte Idee bei größeren Arbeiten (Filmen), mit Komponisten zusammenzuarbeiten. Hier melden sich ja auch regelmäßig welche. Wenn diese nach einer gewissen Zeit trotzdem zur Gema überlaufen, oder bei YT jedes Video mit ihrem Content melden, ist man als Filmer trotzdem aufgeschmissen. Ich habe genug musikalisches Wissen und Verständnis um meine Filmchen mit eigenen Kompositionen/Untermahlungen zu versehen. Das ist vielleicht die einzige sichere Möglichkeit.



dienstag_01
Beiträge: 13414

Re: Altes Thema neu aufgelegt: GEMA freie MUsik nicht GEMA frei?

Beitrag von dienstag_01 »

Steelfox hat geschrieben: So 17 Nov, 2019 12:20 Das mit den Plagiaten ist so eine Sache bei gemafreier Musik. Damals wie heute versuchen diese "Kreativen" natürlich so nah wie möglich am Original zu sein, um "wahrgenommen" zu werden. Was übrigends aber nicht nur auf gemafreie Musik zutrifft. Auch normale Komponisten (Filmmusik) verwursten das eine oder andere musikalische Thema in ihren Kompositionen.
Ich weiß gar nicht wie oft ich schon ähnliches wie in Fluch der Karibik gehört habe. Definitiv nicht vom selben Komponisten. Ich habe etliche Soundtracks aus Filmen nund Games in meiner Sammlung. Da gibts schon einige "Wiederholungen".
Wie genau die jeweiligen Rechteinhaber da hinterher sind, vermag ich aber nicht zu sagen.

Keine Ahnung wie nahe man am Original sein muss, um derbe eins auf die Finger zu bekommen. Es gibts genug Prozesse über dieses Thema. Und oft liegt die Entscheidung letztendlich beim Richter, wie er es sieht.

Man könnte auch sagen, das ist eine gute Geschäftsidee (zum Leidwesen der ehrlichen Käufer): Ich kaufe die Sachen von der oben genannten Dame auf. Melde alles bei der Gema an - unter meinem Namen - und schwärze bei YT alles an, wer meine Titel verwendet. Damit ich dort Werbung schalten kann.
Nebenbei, ich hab keine Ahnung ob das so funktioniert. ;-)

Generell ist es keine schlechte Idee bei größeren Arbeiten (Filmen), mit Komponisten zusammenzuarbeiten. Hier melden sich ja auch regelmäßig welche. Wenn diese nach einer gewissen Zeit trotzdem zur Gema überlaufen, oder bei YT jedes Video mit ihrem Content melden, ist man als Filmer trotzdem aufgeschmissen. Ich habe genug musikalisches Wissen und Verständnis um meine Filmchen mit eigenen Kompositionen/Untermahlungen zu versehen. Das ist vielleicht die einzige sichere Möglichkeit.
Deshalb sollte man auf die Nutzungsrechte schauen, die man erworben hat (oder die einem eingeräumt wurden) und nicht auf Begriffe wie gemafrei.

Ob jemand zur Gema geht oder nicht, überläuft oder nicht, hat erstmal nichts mit den Nutzungsrechten zu tun. Die musst du auch von einem Künstler erwerben, wenn er nicht bei der Gema ist. Und die ändern sich auch nicht durch eine etwaige spätere Gemamitgliedschaft.

Aber ich vermute, dass das hier nicht vermittelbar ist ;)



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