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Darf Kunde nachträglich Betrag kürzen?



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Antworten
ASDFhans
Beiträge: 2

Darf Kunde nachträglich Betrag kürzen?

Beitrag von ASDFhans »

Heyda,
ich bin neu und hoffe, ich habe das richtige Forum erwischt.

Es geht um einen kleinen Cutterjob, der bei 200€ zwischen einer Agentur und mir als Selbstständigen vereinbart war.

Der Kunde der Agentur war mit der ersten Version nicht zufrieden. Was natürlich ok ist.
Die Agentur hatte mir erst am 18.3 die Info mit Änderungswunsch mit der Frist zum 21.3. zukommen lassen. Ich hatte in der kurzen Zeit keine Zeit dafür freischaufeln können und es wurde von "einem Bekannten" der Agentur gemacht.
Die Agentur will mir nun das Geld für die Zeit unterschlagen, weil ich nicht korrekt abgeliefert habe.

Wenn ich mich recht an meine Ausbildungszeit bei einer Firma entsinne, ist das Geld auch bei nichtgefallen der Leistung in vollem Umfang zu zahlen. Oder irre ich mich?

Was würdet ihr in dieser Lage machen? Ist mir noch nie passiert. Für den Betrag will ich meinen Anwalt nicht fragen, das kostet der allein für die Anfrage und ich hab so oder so nix vom Geld.

Freu mich auf eure Antworten. :)



gekkonier
Beiträge: 504

Re: Darf Kunde nachträglich Betrag kürzen?

Beitrag von gekkonier »

Hat die Agentur als dein Kunde zu dir gesagt: Ja wir sind zufrieden du bist fertig und ist danach dann irgendwann wieder aufgekreuzt? Dann muss die Agentur meiner Meinung nach voll zahlen.

ABER:

Aber um ehrlich zu sein so wie Sie das da jetzt schreiben ist ihnen ja selbst auch bewusst dass sie Rotz geliefert haben, oder? ("Agentur war nicht zufrieden, was natürlich ok ist", "...,weil ich nicht korrekt abgeliefert habe.") Wenn sie auch so mit der Agentur kommunizieren stehen sie auf schlechtem Grund und haben die denkbarst schlechtesten Karten in der Hand.

Andererseits ist es üblich eine Korrekturschleife im kleinen Rahmen einzuplanen, um solche eventuell anfallenden Kosten zu decken - auch auf Seiten des Cutters, nicht nur auf Agenturseite.
Meiner Meinung nach hat hier sowohl die Agentur als auch sie selber ganz schön versagt! Bei dieser kleinen Summe würde ich die Kröte schlucken und daraus lernen.



pillepalle
Beiträge: 8415

Re: Darf Kunde nachträglich Betrag kürzen?

Beitrag von pillepalle »

Ich würde es als Erfahrung für's Leben verbuchen. Bei dem Streitwert lohnt sich sicher keine gerichtliche Auseinandersetzung. Es hängt eben auch davon ab was vereinbart wurde. Hast Du eine Auftragsbestätigung für den Job? Kanntest Du die Agentur und hast vorher schon mal mit ihr gearbeitet? Bei neuen Kunden vereinbare ich nie etwas nur mündlich, oder mit Handschlag und lasse mir auch ein Acconto anzahlen. Wenn man den Kunden kennt ist es natürlich etwas anderes.

Prinzipiell hast Du zwar einen Anspruch auf ein Honorar, aber je nachdem was vereinbart wurde, kann der Kunde es natürlich auch aufgrund eines Mangels kürzen. Wenn ihr nichts schriftliches vereinbart habt, dann kann ja jede Seite alles mögliche behaupten und es wird schwierig bis unmöglich heraus zu finden was tatsächlich vereinbart wurde und ob Deine Arbeit dem entsprach.

VG
Meine Lieblingsfilme:
Es war ein Mahl in Amerika
Molkerei auf der Bounty
Dune - Der Würstchenplanet



ASDFhans
Beiträge: 2

Re: Darf Kunde nachträglich Betrag kürzen?

Beitrag von ASDFhans »

gekkonier hat geschrieben: Mo 25 Mär, 2019 10:31 Aber um ehrlich zu sein so wie Sie das da jetzt schreiben ist ihnen ja selbst auch bewusst dass sie Rotz geliefert haben, oder? ("Agentur war nicht zufrieden, was natürlich ok ist", "...,weil ich nicht korrekt abgeliefert habe.") Wenn sie auch so mit der Agentur kommunizieren stehen sie auf schlechtem Grund und haben die denkbarst schlechtesten Karten in der Hand.
Nein. Ich meinte, dass es okay ist, etwas nicht gut zu finden und eine kleine Korrekturschleife immer mit drin ist. Korrekt nicht im Sinne von "Rotz", sondern eben nicht das, was der Kunde sich vorgestellt hatte. Das ist normal bei Dienstleistern, dass auch mal was nicht so toll ankommt.
pillepalle hat geschrieben: Mo 25 Mär, 2019 10:32 Hast Du eine Auftragsbestätigung für den Job? Kanntest Du die Agentur und hast vorher schon mal mit ihr gearbeitet?
Ja und nein.
pillepalle hat geschrieben: Mo 25 Mär, 2019 10:32 Prinzipiell hast Du zwar einen Anspruch auf ein Honorar, aber je nachdem was vereinbart wurde, kann der Kunde es natürlich auch aufgrund eines Mangels kürzen. Wenn ihr nichts schriftliches vereinbart habt, dann kann ja jede Seite alles mögliche behaupten und es wird schwierig bis unmöglich heraus zu finden was tatsächlich vereinbart wurde und ob Deine Arbeit dem entsprach.
Es wurde schriftlich vereinbart. Auch wurde in meinen Augen der Auftrag erfüllt. Das manche Kunden komische Vorstellungen haben und Zauberei innerhalb von wenigen Stunden Zeitaufwand für möglichst kein Geld erwarten ist ja leider kein Geheimnis.

Ich geh nochmal in mich.



gekkonier
Beiträge: 504

Re: Darf Kunde nachträglich Betrag kürzen?

Beitrag von gekkonier »

Bezüglich des Rotzes: sorry, ich drücke mich manchmal überspitzt aus! Bitte nicht ernsthaft darüber sinnieren. ;-)



Jott
Beiträge: 21802

Re: Darf Kunde nachträglich Betrag kürzen?

Beitrag von Jott »

Hat "der Bekannte" der Agentur von vorn angefangen (mit Rohmaterial) oder nur an deinem Schnitt - also deinem gelieferten Video - etwas geändert? Und wie viel Zeit war verstrichen zwischen Abgabe und Änderungswunsch?

Es ist schon richtig, dass sich wegen einer so kleinen Summe der Anwalt nicht lohnt. Aber es gibt durchaus ein paar Wege, die Agentur zu ärgern. Die funktionieren aber nur, wenn du wirklich im Recht bist. War im Schnitt von dir gedrehtes Material dabei? Dann bist du dessen Urheber und kannst die Nutzung problemlos untersagen.

Tipp für die Zukunft: an unbekannte Kunden immer nur mit TimeCode/Störer im Bild abliefern. "Freigeschaltet" wird erst nach Zahlungseingang.



pixelschubser2006
Beiträge: 1696

Re: Darf Kunde nachträglich Betrag kürzen?

Beitrag von pixelschubser2006 »

@Gekkonier: Den Umgangston meinst Du doch nicht im Ernst, oder? Der geht garnicht, erstrecht nicht gegenüber einem Neuling. Außerdem sehe ich die Angelegenheit nicht so ganz als eindeutig.

Eine Frist von drei Tagen ist schonmal extrem kurz. Kann gerechtfertigt sein, wenn das Projekt für den AUFTRAGNEHMER ERKENNBAR zeitlich drückt, wegen bevorstehende Messe o.ä. Grund. Bei einem Handwerker brauchst Du seine Frist nicht zu probieren, den Prozess hast Du schon verloren. Ein Verweis des Kunden auf Störungen in der Ausführung von nachfolgenden Schritten wird in den meisten Fällen verworfen. D.h. wenn der Estrichleger Mist baut und nachbessern muss, wird er nicht dafür haften, wenn der Fliesenleger erst drei Wochen später anfängt, weil er wegen der Verzögerung einen anderen Auftrag vorzieht. Das ist Pech des Kunden.

Darüber hinaus muss man einfach genau schauen, was der Kunde für 200 Euro überhaupt erwarten darf. Sicherlich hat der TO eine Lektion gelernt, zum Glück bei einem vergleichsweise niedrigen Betrag. Er hat vor allem gelernt, daß gerade in der Postproduktion die größten Fallen von Fehlkalkulationen lauern. Das muss aber nicht immer Schuld des Cutters sein, im Gegenteil. Das A und O eines Films ist die Geschichte, und wenn der Kunde mit halbgaren Ideen um die Ecke biegt, sitzt Du dann in der Post und saugst Dir die Story aus den Fingern. Ist mir gerade erst passiert.

Änderungswünsche müssen aber gut begründet sein. Denn oft genug unterliegen sie dem Spleen des Kunden und werden erst im Nachhinein kommuniziert. Wenn natürlich technische Fehler passieren, oder man wirklich Murks abgeliefert hat, sollte man nachbessern. Das muss aber jeder ehrlich für sich selbst beantworten. Ich habe erst vor ein paar Tagen für einen großen Sender Bilder für ein Stück abseits von "Blaulicht" drehen sollen. Der Auftrag bringt mich massiv nach vorn, aber ich habe es im ersten Step ein bischen versemmelt. In meinem Genre brauche ich so gut wie nie Antextbilder, und es hat sich beim Dreh auch nicht so richtig ergeben. Blöd für die Redakteurin, die im Sender das Material verarbeiten sollte. Was habe ich gemacht? Ich habe nachgedreht. Zeit hatten wir zum Glück, ich war sogar am nächsten Tag in der Nähe und hatte fast keine Fahrtkosten. Nun war das Ergebis top und alle sind zufrieden. Lukrativ war es immer noch einigermaßen und ich habe mir keinen Folgeaufträge verbaut.

Übel ist natürlich, wenn man dafür andere Leute bezahlen muss. Das tut weh, und da ist dann i.d.R. auch der Punkt erreicht, wo man nicht mehr gerne mitspielt. Deshalb würde ich den Kunden anschreiben unter der Maßgabe, daß die gewünschten Änderungen auch bei Dir kostenpflichtiger Mehraufwand gewesen wären und eine Umsetzung so kurzfristig einfach nicht machbar war. Ggf. würde ich noch darauf hinweisen, dass Du nicht anderer Leute Arbeit mit einen wesentlich höhren Stundenverrechnungssatz bezahlst. DIeses Argument nützt Dir als Handwerker nix, aber in Deiner Konstellation möglicherweise schon. Außerdem: So what? Folgeaufträge von solchen Kunden kommen meistens nicht und falls doch, sollte man einen Bogen darum machen. Aber auch da gibt es Ausnahmen.



gekkonier
Beiträge: 504

Re: Darf Kunde nachträglich Betrag kürzen?

Beitrag von gekkonier »

pixelschubser2006 hat geschrieben: Mo 25 Mär, 2019 11:01 @Gekkonier: Den Umgangston meinst Du doch nicht im Ernst, oder? Der geht garnicht, erstrecht nicht gegenüber einem Neuling. Außerdem sehe ich die Angelegenheit nicht so ganz als eindeutig.
Erstens einmal habe ich schon um Verzeihung gebeten falls sie das überlesen haben, und zweitens glaube ich nicht dass der "Neuling" eine Mimose ist, sonst hätte er sich schon diesbezüglich gemeldet. Sind sie jemand der mit erhobenen Zeigefinger durchs Leben rennt? Man kanns echt übertreiben.
Ausserdem sehe ich das ebenso auch kaum eindeutig was sie vermutlich auch herauslesen könnten wenn sie das wollen würden. Das was sie und alle anderen auch richtigerweise schreiben ist Konsens und üblich.



pillepalle
Beiträge: 8415

Re: Darf Kunde nachträglich Betrag kürzen?

Beitrag von pillepalle »

Ich habe es auch so verstanden, dass sie den Schnitt vom TO gar nicht verwendet hatten.

Eigentlich merkt man schon bei der Anfrage wie professionell ein neuer Kunde ist und meist auch wie er drauf ist. Bei unrealistischen Preisvorstellungen, oder wenn er wie ein Teppichhändler auf dem Bazar um jede 50,-€ feilscht, bzw. ein Problem mit einem Aconto hat, dann gehen bei mir schon die 'Alarmglocken' an und ich wäge ab, ob das für mich überhaupt interessant ist. Habe es auch schon oft erlebt das der Agenturchef mit einem dicken Porsche vorfährt, Dir dann aber erzählt sie haben kein Geld, oder nur ein ganz kleines Budget :) Auch auf Versprechungen über zukünftige Jobs sollte man nicht allzu viel geben. Meist versuchen sie damit einen Rabatt, oder günstigeren Preis zu auszuhandeln, auf dem man dann in der Regel hängen bleibt. Ist einfach die falsche Reihenfolge. Erst arbeitet man zum regulären Preis und wenn die versprochenen Jobs dann kommen, kann man auch Rabatte geben. Aber die Erfahrung muß vermutlich jeder erstmal selber machen.

VG
Meine Lieblingsfilme:
Es war ein Mahl in Amerika
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pixelschubser2006
Beiträge: 1696

Re: Darf Kunde nachträglich Betrag kürzen?

Beitrag von pixelschubser2006 »

Deine Entschuldigung hat sich überschnitten... habe sie eben erst gelesen. Darüber hinaus hat es nichts mit "erhobenem Zeigefinger" zu tun, wenn man einen angemessenen Umgangston anmahnt.
gekkonier hat geschrieben: Mo 25 Mär, 2019 11:10
pixelschubser2006 hat geschrieben: Mo 25 Mär, 2019 11:01 @Gekkonier: Den Umgangston meinst Du doch nicht im Ernst, oder? Der geht garnicht, erstrecht nicht gegenüber einem Neuling. Außerdem sehe ich die Angelegenheit nicht so ganz als eindeutig.
Erstens einmal habe ich schon um Verzeihung gebeten falls sie das überlesen haben, und zweitens glaube ich nicht dass der "Neuling" eine Mimose ist, sonst hätte er sich schon diesbezüglich gemeldet. Sind sie jemand der mit erhobenen Zeigefinger durchs Leben rennt? Man kanns echt übertreiben.
Ausserdem sehe ich das ebenso auch kaum eindeutig was sie vermutlich auch herauslesen könnten wenn sie das wollen würden. Das was sie und alle anderen auch richtigerweise schreiben ist Konsens und üblich.



gekkonier
Beiträge: 504

Re: Darf Kunde nachträglich Betrag kürzen?

Beitrag von gekkonier »

pixelschubser2006 hat geschrieben: Mo 25 Mär, 2019 11:20Deine Entschuldigung hat sich überschnitten... habe sie eben erst gelesen.
Wenn sie Pixel schubsen, darf ich mal I-Tipfl reiten: Ich habe um Entschuldigung gebeten. Entschuldigen muss mich ASDFhans. Das muss man schon differenzieren. Wenn sie so eine Lächerlichkeit anprangern benötigen Sie fast zwei Zeigefinger dafür! Einen erhobenen, und einen weiteren um auf andere zu zeigen. Lassen wir das doch einfach jetzt gut sein, gell?



MrMeeseeks
Beiträge: 1900

Re: Darf Kunde nachträglich Betrag kürzen?

Beitrag von MrMeeseeks »

Er hat aber recht. Der User hat hier nun 2 Beiträge und seine Arbeit wird gleich mal als "Rotz" betitelt. Man kann doch mal 2 Sekunden sein Hirn anschalten und darüber nachdenken dass es sicher nicht im Sinne des Betreibers ist dass neue User gleich wieder genervt sich ausloggen und nie wieder auftauchen. Denn das passiert hier ständig.



gekkonier
Beiträge: 504

Re: Darf Kunde nachträglich Betrag kürzen?

Beitrag von gekkonier »

Leute, ist ja schon gut.
Beruhigt euch doch! Ich habe meinen Fehler erkannt, ich bat um Entschuldigung. Habt ihr irgend ein Problem damit?



Cinemator
Beiträge: 938

Re: Darf Kunde nachträglich Betrag kürzen?

Beitrag von Cinemator »

Das ist nicht korrekt von der Agentur. Anspruch auf Nachbesserung besteht zwar, aber nicht bei einer derartigen Terminsetzung. Diese muß mit dem Dienstleister abgestimmt werden und einen realitätsnahen Bezug haben. Wegen eines so geringen Betrags geht man natürlich nicht vors Gericht. Für Werbeagenturen arbeite ich wegen oft absurder Terminvorstellungen gar nicht mehr.
Er: Was ist mit dir? Sie: Nichts, was du ändern könntest. (Casablanca)



Cinealta 81
Beiträge: 491

Re: Darf Kunde nachträglich Betrag kürzen?

Beitrag von Cinealta 81 »

@ASDFhans

Wer schreibt, der bleibt - heißt es. Und es stimmt. Ohne Schriftlichkeiten en Detail (!) rühren wir keinen Finger. Ist alles im Vorfeld (!) vertraglich geklärt, da gibt man natürlich sein Bestes. Auch unter Zeitdruck und NUR wenn es finanziell honoriert wird. Um Kunden zufriedenzustellen, ist alles möglich - gegen entsprechende Bezahlung natürlich. Wenn man es im Vorfeld schriftlich festgehalten hat.

Lassen Sie sich von einem erfahrenen Fachanwalt beraten und erstellen Sie eigene Verträge, die Sie dann den Kunden zur Unterschrift vorlegen. Darin können (und sollten) Sie alles klären (Terminierung, Gesamtaufwand, Anzahl und Handhabung möglicher Revisionen, Milestones, Bezahlung, Nutzungsrechte, Rechtevergabe en Detail, etc.). Der anfängliche Aufwand, der damit betrieben wird, lohnt sich. Ganz sicher. Und größere Kunden nehmen Sie eher Ernst.



Drushba
Beiträge: 2508

Re: Darf Kunde nachträglich Betrag kürzen?

Beitrag von Drushba »

Drei Tage sind zu kurz um eine Minderung zu veranlassen. Es sei denn, dies wäre schriftlich fixiert. Also Frist setzen und dann zum Inkassobüro damit, falls die bei sowas einsteigen.

PS: Seit wann siezt man sich eigentlich hier wie bei den Opas? Ist ja widerlich.)
Lieber glaub ich Wissenschaftlern, die sich mal irren, als Irren, die glauben, sie seien Wissenschaftler.



Cinealta 81
Beiträge: 491

Re: Darf Kunde nachträglich Betrag kürzen?

Beitrag von Cinealta 81 »

Drushba hat geschrieben: Mo 25 Mär, 2019 17:35 Seit wann siezt man sich eigentlich hier wie bei den Opas? Ist ja widerlich.)
Unter einander unbekannten und nicht verwandten erwachsenen Personen wird die „Sie“-Anrede in der Hochsprache traditionell gegenseitig verwendet. Der eventuelle Übergang zum „Du“ wird auf Basis eines wechselseitigen Einverständnisses vollzogen und üblicherweise von der älteren oder ranghöheren Person angeboten.

https://de.wikipedia.org/wiki/H%C3%B6fl ... des_Duzens

Ein entsprechendes Einverständnis seitens ASDFhans lag zum Zeitpunkt meiner Beitragserstellung nicht vor. ;-)



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Darf Kunde nachträglich Betrag kürzen?

Beitrag von Frank B. »

In einem Forum wird i.d.R. geduzt. Die Admins geben das oft auch vor, indem sie die User ebenfalls duzen.

ucp.php?mode=terms



pillepalle
Beiträge: 8415

Re: Darf Kunde nachträglich Betrag kürzen?

Beitrag von pillepalle »

Sollte man natürlich jedem selbst überlassen, aber in einem Internetforum wirkt das Sie schon etwas befremdlich, einfach weil es unüblich ist jemanden zu siezen. Ich weiß gar nicht genau wie das entstanden ist, aber schon vor zwanzig Jahren war es üblich sich im Netz zu duzen. Vermutlich war es ursprünglich eine relativ kleine Gruppe gleichgesinnter und man war miteinander durch ein gemeinsames Interesse vertraut. So ähnlich wie sich Studenten untereinander nicht siezen, auch wenn sie bereits erwachsen sind und nicht einander kennen. Da empfindet man es auch nicht als unhöflich gedutzt zu werden. Genauso ist es häufig in der Kreativ-Branche. Da duzt sich eigentlich jeder und es wird eher in Ausnahmefällen das Sie verwendet. Ich denke es kommt immer auf den Kontext an.

VG
Meine Lieblingsfilme:
Es war ein Mahl in Amerika
Molkerei auf der Bounty
Dune - Der Würstchenplanet



Cinemator
Beiträge: 938

Re: Darf Kunde nachträglich Betrag kürzen?

Beitrag von Cinemator »

Was Cinealta81 schreibt, kann ich aus langjähriger Selbstständigkeit nur bestätigen. Kein Auftrag ohne schriftliche Vereinbarung. Preise, Termine, Arbeitsumfang und Copyrights sind das mindeste. Ich setze stets eine Korrekturphase mit ein und definiere auch dafür den Umfang. Wird er deutlich überschritten, folgt eine Nachberechnung. Wenn ich merke, dass ich es mit einem chaotischen Briefing und mit heißer Nadel gestricktem Timing zu tun habe, lasse ich es ganz sein. Im übrigen versuche ich, nur mit Entscheidern zu sprechen. Möglichst nur mit einem einzigen.
Er: Was ist mit dir? Sie: Nichts, was du ändern könntest. (Casablanca)



ksingle
Beiträge: 1820

Re: Darf Kunde nachträglich Betrag kürzen?

Beitrag von ksingle »

Nach Deutschem Recht ist die Sachlage aus meiner Sicht eindeutig. Du hat das Recht, in einer "angemessenen Zeit" nachzubessern. Und der von dir genannte Zeitraum für die Korrektur erscheint mir deutlich zu kurz. Wenn du den Erstschnitt fristgerecht abgeliefert hast, dann solltest du vor Gericht Erfolg haben. Allerdings würde auch ich darüber nachdenken, ob man für solch einen Betrag vor Gericht zieht.
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