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Klare rechtliche Lage bei No-Budget Kurzfilmen



Fragen zu GEMA, Drehgenehmigungen, Urheberrechte, Aufführungsrechte uä.
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visionir
Beiträge: 41

Klare rechtliche Lage bei No-Budget Kurzfilmen

Beitrag von visionir »

Nach dem Lauschen einer Horror-Story über einen Fall von extremer Steuernachzahlung, habe ich mich etwas intensiver mit der Situation bei No-Budget Kurzfilmen beschäftigt. Viele gehen ja doch sehr naiv an die Sache heran, in einem Land wo einem gefühlt jeder 10. einen Anwalt auf den Hals hetzen will, wenn demjenigen etwas nicht passt oder ein wenig Frust kompensiert werden muss. Um es mal extrem auszudrücken.

Ich habe mich u.A. auch hier durch einige Artikel gelesen aber am Ende keine klare Leitlinie gefunden, wie die rechtliche Lage nun ist. Es gab alles von "wir lassen's einfach" (was ich persönlich einfach nur traurig finde, da demnach auf Grund bürokratischer Hürden, Kreativität zerstört wird) bis hin zu "wir machen's einfach und schauen mal was passiert", was auch nicht wirklich eine Option ist.

Nach einigen Aussagen müsste ich ja die gesamte Crew und Stab anstellen und sie Minimum nach Mindestlohn bezahlen. Andere wiederum sagen, wenn interessiert schon ein Kurzfilm mit 1000 Klicks auf Youtube.

Die erste konkrete Frage:
Muss die Crew und der Stab angestellt werden und mit allen dazugehörigen Steuern abgerechnet werden, wenn der Film KEINE kommerzielle Verwertung erfährt, rein aus Passion der Mitwirkenden entsteht und komplett von einer Privatperson finanziert wird?

Widersprüchlich finde ich vor allem konkret hier, dass sogar Rentenbeiträge gezahlt werden sollen. Klar bei einer Festanstellung trifft das zu, allerdings arbeiten die meisten doch wenn dann eh auf Freiberuflicher/Selbstständiger Basis und da hat man doch (noch) sowieso die Wahl ob man einzahlen möchte oder nicht.
Wieso muss man also eine Crew oder Schauspieler anstellen, was sich als Privatperson ja sowieso als etwas schwierig herausstellen würde.


Das konkrete Beispiel
(Es handelt sich hierbei nicht um konkrete Vorhaben oder Anleitungen sondern nur um rein theoretisch erdachte Möglichkeiten)

Privatperson möchte in absehbarer Zeit einen Kurzfilm drehen der 100% aus privaten Mitteln ohne Förderung produziert wird. Dabei sind unter anderem Privatpersonen aus dem Bekanntenkreis und Freiberuflicher/Selbstständige aus der Branche dabei. Der Film soll auf Festivals, auf Social-Media gezeigt werden.

STAB

5 Schauspieler (Alle arbeiten hauptberuflich selbstständig als Schauspieler)

10 Komparsen (Alle Privatpersonen mit hauptberuflicher Tätigkeit in komplett anderen Bereichen.)

CREW PRO
(arbeiten hauptberuflich selbstständig)


2 Kamera Assi
1 Oberbeleuchter (mit E-Schein)
1 Licht-Assistent
1 Ton
1 Maske
1 Produktions Design

CREW PRIVAT
(Privatperson mit hauptberuflicher Tätigkeit in komplett anderen Bereichen)


2 Fahrer
2 Runner


MÖGLICHKEIT A

Privates Zusammentreffen?

Wenn man das Set als privates Zusammentreffen von einigen Leuten betrachten würde, würde nicht dann auch im Falle eines Unfall die eigene Versicherung aufkommen.
Wie wenn man sich mit 3 Kumpels Abends zum Bier trifft und ein Strahler einschaltet und dabei einer eine gewischt bekommt.
Es wird ja kein kommerzielles Produkt erstellt sondern ein Freizeitprojekt wie wenn fünf Tischler in ihrer Freizeit einen Tisch bauen.

Ansonsten muss natürlich ein OB mit E-Schein vor Ort sein, um die nötige Sicherheit mit Stromquellen zu gewährleisten. Da er ja sein Fachliches Wissen benötigt kann es ja nicht rein privat vor Ort sein. Somit wäre es natürlich kein privates Zusammentreffen mehr.


MÖGLICHKEIT B

Der Stab und die Pro-Crew unterzeichnet Verzichtserklärungen womit sie auf eine klassische Gage oder Gehalt nach Mindestlohn/Tarif verzichtet.

Verzichtserklärungen sind Ansich ja nichts ungewöhnliches, wäre das eine Möglichkeit?

Crew-Privat hilft als Freundschaftsdienst beim z.B. Tragen von Dingen oder Aufbau von Zelt etc.


MÖGLICHKEIT C

Arbeit auf Rechnung

Die Pro-Crew schreibt, soweit sie es dann darf, eine Rechnung (wie z.B. bei einem kommerziellen Werbedreh) und setzt den Wert an der vorher besprochen wurde.
Der Mindestlohn ist ja für Selbstständige noch nicht verpflichtend.


Welchen Workflow habt ihr um rechtlich ausreichend sicher Kurzfilme zu drehen?

Vorausgesetzt ist natürlich dass alles von allen Seiten so gewollt und es keine inneren Streitigkeiten gibt.

Es müssen nicht gleich wieder die Leute kommen die meinen jeder Profi wäre seines Standes nicht wert, wenn er Projekte jenseits des Tariflohn unterstützt.
Es soll tatsächlich einige Filmschaffende geben, die genug mit ihren Pay-Jobs verdienen und die es sich leisten können bestimmte Projekte zu unterstützten und Spaß dran haben dem Nachwuchs neues Wissen mitzugeben. Und leider steht nicht jedem ein Budget im 5 oder 6 stelligen Bereich zur Verfügung.

Ich spreche mich natürlich ganz klar gegen Maschen im Kommerziellen Bereich aus, wo Leute buckeln müssen und andere davon profitieren.
Dagegen sollte an sich noch viel mehr getan werden.

Mein Eindruck ist hier nur, dass es doch mal wieder klar die falschen trifft sollte es tatsächlich so kompliziert sein.



Frank Glencairn
Beiträge: 22706

Re: Klare rechtliche Lage bei No-Budget Kurzfilmen

Beitrag von Frank Glencairn »

No Budget Filme (egal wie kurz oder lang) wo alle gratis mitmachen, und kein Gewinn erzielt wird (normal zahlt man drauf), sind ein reines Hobby/Privatvergnügen und gehen keinen was an.
Sapere aude - de omnibus dubitandum



Drushba
Beiträge: 2508

Re: Klare rechtliche Lage bei No-Budget Kurzfilmen

Beitrag von Drushba »

Die rechtliche Lage ist sehr eindeutig. Wenn Du eine Auswertung des Films ausserhalb geschlossener privater Veranstaltungen vornimmst, so gilt dies als kommerzielles Projekt. Festivals und Social Media zählen dazu, da hier auch eine Monetarisierung stattfndet bzw. stattfinden kann. Zum Vergleich: Ich habe die Herstellungskosten meiner Kurzfilme meist komplett durch Festivaleinnahmen abdecken können.

Wenn es sich daher um ein zur Veröffentlichung geeignetes Projekt handelt, gäbe es eventuell noch die Möglichkeit einer gemeinsamen GbR aller Beteiligter, die damit gesamthänderisch die Herstellereigenschaft annehmen. Aber auch hier erstmal mit einem Fachkundigen sprechen, um sich abzusichern, daß hier kein Gestaltungsmißbrauch vorliegt, denn immerhin geht es ja auch darum, Sozialabgaben zu sparen.

Wenn Du Rückstellungsverträge anbieten willst, so mußt Du auch hier Mindestlohn auszahlen und die Sozialabgaben kalkulieren. Es ist zudem gesetzlich geregelt, wer auf Rechnung arbeiten darf und wer als Angesteller antreten muß (weisungsgebundenes Arbeiten).

Ich drehe daher nur noch im Ausland. Aber selbst in diesem Fall muß ich KSK-Gebühren auf die Gehälter und Löhne, welche ich im Ausland an ausländische Teammitglieder bezahle, in Deutschland abführen. Wobei dies ein Streitpunkt mit der KSK ist, der von den Branchenverbänden derzeit ausgefochten wird. Ziemlich absurd das Ganze.

Was Frank sicherlich meint, ist "wo kein Kläger, da kein Richter". Oder "No risk no fun" ;-)
Lieber glaub ich Wissenschaftlern, die sich mal irren, als Irren, die glauben, sie seien Wissenschaftler.



srone
Beiträge: 10474

Re: Klare rechtliche Lage bei No-Budget Kurzfilmen

Beitrag von srone »

Drushba hat geschrieben: Mo 30 Jul, 2018 19:46 Zum Vergleich: Ich habe die Herstellungskosten meiner Kurzfilme meist komplett durch Festivaleinnahmen abdecken können.
damit hast du aber noch keinen steuerlich relevanten gewinn gemacht...


lg

srone
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Frank Glencairn
Beiträge: 22706

Re: Klare rechtliche Lage bei No-Budget Kurzfilmen

Beitrag von Frank Glencairn »

Drushba hat geschrieben: Mo 30 Jul, 2018 19:46

Was Frank sicherlich meint, ist "wo kein Kläger, da kein Richter". Oder "No risk no fun" ;-)
Nein, das meint der Frank nicht.
Der meint was er geschrieben hat:

"wo alle gratis mitmachen, und kein Gewinn erzielt wird"
Sapere aude - de omnibus dubitandum



visionir
Beiträge: 41

Re: Klare rechtliche Lage bei No-Budget Kurzfilmen

Beitrag von visionir »

Also geht es wieder in zwei Richtungen
Die eine Partei sagt: Einfach machen solange es keinen Profit abwirft
Die andere Partei sagt: Bloß nicht. Es drohen rechtliche Konsequenzen

Drushba, du stehst bis jetzt alleine mit deiner Meinung da, die mir rein persönlich auch ziemlich heftig erscheint.
Allerdings ziehe ich mal diesen Artikel heran, der das untermauern könnte.
https://www.shortfilm.de/no-budget-braucht-mehr-geld/

Wenn es danach gehen würde, würden ja alleine jährlich tausenden von Leuten rechtliche Konsequenzen drohen die ihre Kurzfilme oder Musikvideos online stellen ohne diesen gesamten Aufwand betrieben zu haben.
Ich denke da alleine an den 99FIRE-FILMS AWARD. Da hat doch kaum jemand die Crew angestellt oder bezahlt.

Was ist denn mit den ganzen Youtubern etc. die ja ab einem gewissen Level auch mit mehr Aufwand (Beleuchter, Kamera) drehen.



Frank Glencairn
Beiträge: 22706

Re: Klare rechtliche Lage bei No-Budget Kurzfilmen

Beitrag von Frank Glencairn »

visionir hat geschrieben: Mo 30 Jul, 2018 20:26
Allerdings ziehe ich mal diesen Artikel heran, der das untermauern könnte.
https://www.shortfilm.de/no-budget-braucht-mehr-geld/

Die reden von was völlig anderem.
Sapere aude - de omnibus dubitandum



visionir
Beiträge: 41

Re: Klare rechtliche Lage bei No-Budget Kurzfilmen

Beitrag von visionir »

visionir hat geschrieben: ↑Mo 30 Jul, 2018 20:26

Allerdings ziehe ich mal diesen Artikel heran, der das untermauern könnte.
https://www.shortfilm.de/no-budget-braucht-mehr-geld/
Die reden von was völlig anderem.

Ja bezieht sich wohl nur auf Kurzfilme in diesen Bereichen.
Das bedeutet aber auch, dass Kurzfilme von Förderern und Fernsehsendern (oder den produzierenden Hochschulen) entsprechend finanziell ausgestattet werden müssen.
Hatte das überlesen.



iasi
Beiträge: 24223

Re: Klare rechtliche Lage bei No-Budget Kurzfilmen

Beitrag von iasi »

Drushba hat geschrieben: Mo 30 Jul, 2018 19:46
Wenn es sich daher um ein zur Veröffentlichung geeignetes Projekt handelt, gäbe es eventuell noch die Möglichkeit einer gemeinsamen GbR aller Beteiligter, die damit gesamthänderisch die Herstellereigenschaft annehmen. Aber auch hier erstmal mit einem Fachkundigen sprechen, um sich abzusichern, daß hier kein Gestaltungsmißbrauch vorliegt, denn immerhin geht es ja auch darum, Sozialabgaben zu sparen.

Gestaltungsmißbrauch dürfte nicht vorliegen, denn es geht primär um die Produktion eines Filmes mit Verwertungsabsicht und eben nicht um die Einsparung von Sozialabgaben.

Eine GbR erscheint mir das richtige Mittel, um einen Low Budget-Film zu drehen, der auch im Hinblick auf eine Verwertung produziert werden soll.

Wer z.B. eine literarische Vorlage verfilmt ohne die Verfilmungsrechte zu besitzen, macht sich die Mühe sowieso nur für Videoabende im Wohnzimmer.

Kurzfilme hatten schon immer eher begrenzte Verwertungschancen - daher sind es auch eher Selbsterfahrungsprojekte.



srone
Beiträge: 10474

Re: Klare rechtliche Lage bei No-Budget Kurzfilmen

Beitrag von srone »

ich habt ein spassprojekt ohne eindeutige gewinnerzielungsabsicht vor, wenn jeder der beteiligten das unterschreibt, spielt seine eigentliche berufliche eignung keine rolle.

lg

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7River
Beiträge: 3679

Re: Klare rechtliche Lage bei No-Budget Kurzfilmen

Beitrag von 7River »

Es ist natürlich auch eine Kunst, Leute für ein Filmprojekt (Kurzfilm oder Langfilm) zu gewinnen, ohne sie angemessen zu entlohnen.

Gerade Leute, die sich begeistern lassen und von was Größerem träumen, sind oft auch ein Stück weit naiv. So manche Laiendarsteller erhoffen insgeheim, entdeckt zu werden, um später in TV-Produktionen mitmachen zu können. Da gibt es die dollsten Sachen, wenn eine Kamera läuft.

Einerseits profitieren alle Beteiligten eines Filmprojektes, z. B. fürs Portfolio, andererseits kassiert am Ende nur der Filmemacher/Regisseur, weil er die Rechte am fertigen Film hat.
„Wissen Sie, Ryback, aussehen tut's köstlich. Aber riechen tut's wie Schweinefraß. Ich hab' Ihren Scheiß lang genug geduldet. Nur weil der Captain die Art liebt, wie Sie kochen. Aber dieses eine Mal ist er nicht hier und wird Ihnen nicht helfen können.“



visionir
Beiträge: 41

Re: Klare rechtliche Lage bei No-Budget Kurzfilmen

Beitrag von visionir »

Spaßprojekt, Selbsterfahrungsprojekt. Soweit so gut.

Aber was ist mit drushbar's Bezug auf die Verwertung durch z.B. Youtube, wo der Film bei ausreichender Klickzahl ja tatsächlich Geld erwirtschaften kann. Auch wenn es keine ernst zu nehmenden Beträge sein werden.

Gilt da der Grundsatz nachträgliche Verwertung, da nicht gezielt oder geplant war auf Youtube damit Geld zu verdienen. Das trifft auf Youtuber ja meist überhaupt nicht zu. Im Gegenteil.

Wie ist es z.B. wenn man 2 Jahre nach Premiere die Rechte am Film an ein Portal für Kurzfilme verkauft, das damit Geld verdient. Wurde der Film dann gleich aus kommerziellen Absichten gedreht oder bleibt der "aus Spaß" Faktor bestehen?
Gerade Leute, die sich begeistern lassen und von was Größerem träumen, sind oft auch ein Stück weit naiv. So manche Laiendarsteller erhoffen insgeheim, entdeckt zu werden, um später in TV-Produktionen mitmachen zu können. Da gibt es die dollsten Sachen, wenn eine Kamera läuft.
Auf der einen Seite schon. Auf der anderen Seite gibt es meiner Erfahrung nach auch einfach Filmschaffende die in ihrer Freizeit gerne in etwas entspannterer Atmo als am TV oder Werbe Set aus Lust am Projekt drehen, anstatt wie die meisten im Park oder im Einkaufs-Center rumhängen. Betrifft natürlich vorwiegend diejenigen die noch ohne Familie und Co. sind.



srone
Beiträge: 10474

Re: Klare rechtliche Lage bei No-Budget Kurzfilmen

Beitrag von srone »

ich drehe viele kurz(kunst-)filme mit meiner lebenspartnerin, erst wenn die verkauft sind, sind die steuerpflichtig relevant, die gewinnerzielungsabsicht müssen sie dir erstmal nachweisen und wie gesagt, wenn das schriftlich im vorfeld ausgeschlossen wird, dann ist das irrelevant..

lg

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rush
Beiträge: 13969

Re: Klare rechtliche Lage bei No-Budget Kurzfilmen

Beitrag von rush »

Wenn man mit einem Kurzfilm in der Gewinnzone landet muss man schon einen. extrem guten Film abliefern...

In der Regel fließt da doch mehr Herzblut, Engagement und vor allen Dingen viel Zeit in solche liebevollen kleine Filme... Wenn man das auf alle Mitwirkenden herunterrechnen würde bedarf es schon einer immensen Gewinnausschüttung um auch nur ansatzweise einen quasi sinnvollen Taler pro Stunde Aufwandsentschädigung gegenzurechnen... Und dann würden wir noch immer nicht von Gewinn reden in Hinblick auf Wirtschaftlichkeit/Steuern.

Ich habe in Ausbildungszeiten an diversen Shorts mitgewirkt und würde dies auch heute immer wieder tun - gleiches gilt für soziale Projekte. Gewinn bzw Geld war/ist da eigentlich nie ein Thema... Denn viel eher hat jeder noch Eigenkapital hineingesteckt - sei es für Requisite, Location oder auch das selbst gemachte Catering ;-)

Es ist sicher immer eine Frage der Größenordnung und wie man sich darauf einlässt. Verbindlich kann dir hierzu vermutlich kaum jemand was sagen - das Forum ist ja auch keine Rechtsberatung und sollte dies auch nicht versuchen. Dafür gibt es einfach zu viele Variablen.
keep ya head up



Drushba
Beiträge: 2508

Re: Klare rechtliche Lage bei No-Budget Kurzfilmen

Beitrag von Drushba »

visionir hat geschrieben: Mo 30 Jul, 2018 20:26 Also geht es wieder in zwei Richtungen
Die eine Partei sagt: Einfach machen solange es keinen Profit abwirft
Die andere Partei sagt: Bloß nicht. Es drohen rechtliche Konsequenzen

Drushba, du stehst bis jetzt alleine mit deiner Meinung da, die mir rein persönlich auch ziemlich heftig erscheint.
Allerdings ziehe ich mal diesen Artikel heran, der das untermauern könnte.
https://www.shortfilm.de/no-budget-braucht-mehr-geld/

Wenn es danach gehen würde, würden ja alleine jährlich tausenden von Leuten rechtliche Konsequenzen drohen die ihre Kurzfilme oder Musikvideos online stellen ohne diesen gesamten Aufwand betrieben zu haben.
Ich denke da alleine an den 99FIRE-FILMS AWARD. Da hat doch kaum jemand die Crew angestellt oder bezahlt.

Was ist denn mit den ganzen Youtubern etc. die ja ab einem gewissen Level auch mit mehr Aufwand (Beleuchter, Kamera) drehen.
Wie gesagt, wo kein Kläger, da kein Richter. Versuchen kann mans. Trotzdem strafrechtlich relevant, weil Hinterziehung von Sozialabgaben, Umgehung des Mindestlohns und etliches mehr. Es zählt nicht, ob Gewinn erzielt wird. Es geht um den kommerziellen Charakter, der mit öffentlicher Aufführung gegeben ist.

Ich sage ja nicht, daß ich das gut finde. Ich sage aber auch nicht, daß es diese Regelungen nicht gibt, weil ich sie nicht gut finde. Sonst würde ich lügen;-)
Lieber glaub ich Wissenschaftlern, die sich mal irren, als Irren, die glauben, sie seien Wissenschaftler.
Zuletzt geändert von Drushba am Mo 30 Jul, 2018 22:40, insgesamt 1-mal geändert.



iasi
Beiträge: 24223

Re: Klare rechtliche Lage bei No-Budget Kurzfilmen

Beitrag von iasi »

7River hat geschrieben: Mo 30 Jul, 2018 21:01 Es ist natürlich auch eine Kunst, Leute für ein Filmprojekt (Kurzfilm oder Langfilm) zu gewinnen, ohne sie angemessen zu entlohnen.

Gerade Leute, die sich begeistern lassen und von was Größerem träumen, sind oft auch ein Stück weit naiv. So manche Laiendarsteller erhoffen insgeheim, entdeckt zu werden, um später in TV-Produktionen mitmachen zu können. Da gibt es die dollsten Sachen, wenn eine Kamera läuft.

Einerseits profitieren alle Beteiligten eines Filmprojektes, z. B. fürs Portfolio, andererseits kassiert am Ende nur der Filmemacher/Regisseur, weil er die Rechte am fertigen Film hat.
Bei einer GbR kassieren alle Gesellschafter - also alle Beteiligten. Die Rechte am fertigen Film liegen bei der GbR.
Dadurch ist dann auch jeder angemessen entlohnt, wenn man im Gesellschaftervertrag die Beiträge genau festlegt und daran den Anteil am Gewinn bemisst.
"Die Leute" sind schließlich Gesellschafter mit allen Rechten und Pflichten.



iasi
Beiträge: 24223

Re: Klare rechtliche Lage bei No-Budget Kurzfilmen

Beitrag von iasi »

rush hat geschrieben: Mo 30 Jul, 2018 22:33 Wenn man mit einem Kurzfilm in der Gewinnzone landet muss man schon einen. extrem guten Film abliefern...

In der Regel fließt da doch mehr Herzblut, Engagement und vor allen Dingen viel Zeit in solche liebevollen kleine Filme... Wenn man das auf alle Mitwirkenden herunterrechnen würde bedarf es schon einer immensen Gewinnausschüttung um auch nur ansatzweise einen quasi sinnvollen Taler pro Stunde Aufwandsentschädigung gegenzurechnen... Und dann würden wir noch immer nicht von Gewinn reden in Hinblick auf Wirtschaftlichkeit/Steuern.
Warum also Kurzfilme drehen und nicht gleich ein Langfilmprojekt.
Wer mehr Herzblut, Engagement und Zeit investiert, braucht dann nachher vielleicht gar nicht mehr auf den Durchbruch in Form von bezahlten Jobs zu hoffen, denn er hat vielleicht durch das Filmprojekt den Durchbruch schon geschafft - und eben auch Geld durch seinen Gesellschafteranteil verdient.

Statt immer auf die Zukunft zu hoffen und an seiner Vita zu basteln, könnte man sich auch einfach an einem Projekt beteiligen, das Verwertungschancen hat.



Frank Glencairn
Beiträge: 22706

Re: Klare rechtliche Lage bei No-Budget Kurzfilmen

Beitrag von Frank Glencairn »

Drushba hat geschrieben: Mo 30 Jul, 2018 22:35 [

Wie gesagt, wo kein Kläger, da kein Richter. Versuchen kann mans. Trotzdem strafrechtlich relevant, weil Hinterziehung von Sozialabgaben, Umgehung des Mindestlohns und etliches mehr. Es zählt nicht, ob Gewinn erzielt wird. Es geht um den kommerziellen Charakter, der mit öffentlicher Aufführung gegeben ist.
Gewinn mit einem Film machen (oder nicht), und seine Crew bezahlen (oder nicht) sind zwei völlig unabhängige Dinge, die du da nonchalant vermischt.

Im Prinzip kann ich sogar zigtausende Gewinn machen, und gleichzeitig weder meine Crew noch irgendwelche Sozialabgaben zahlen, und trotzdem ist es legal.
Sapere aude - de omnibus dubitandum



Drushba
Beiträge: 2508

Re: Klare rechtliche Lage bei No-Budget Kurzfilmen

Beitrag von Drushba »

Frank Glencairn hat geschrieben: Mo 30 Jul, 2018 23:07
Drushba hat geschrieben: Mo 30 Jul, 2018 22:35 [

Wie gesagt, wo kein Kläger, da kein Richter. Versuchen kann mans. Trotzdem strafrechtlich relevant, weil Hinterziehung von Sozialabgaben, Umgehung des Mindestlohns und etliches mehr. Es zählt nicht, ob Gewinn erzielt wird. Es geht um den kommerziellen Charakter, der mit öffentlicher Aufführung gegeben ist.
Gewinn mit einem Film machen (oder nicht), und seine Crew bezahlen (oder nicht) sind zwei völlig unabhängige Dinge, die du da nonchalant vermischt.

Im Prinzip kann ich sogar zigtausende Gewinn machen, und gleichzeitig weder meine Crew noch irgendwelche Sozialabgaben zahlen, und trotzdem ist es legal.
Es geht nicht darum, ob ich als Filmhersteller Gewinn mache, es geht um den kommerziellen Charakter, der mit öffentlicher Aufführung gegeben ist. Der kommerzielle Charakter eines Films wird von den Finanzbehörden auch schon durch das Zahlen von Gagen und Honoraren durch den Hersteller angenommen. Das ist besonders dann der Fall, wenn Darsteller gebucht werden.

Übrigens käme der obige Filmemacher spätestens dadurch in die Bredouille, weil Darsteller angestellt werden müssen. Damit fallen automatisch sämtliche bürokratischen Regelungen an, von der Meldung beim FA, Lohnnebenkosten, Rentenbeiträge, KK-Beiträge etc. Wenn es Darsteller gibt, die das auf Rechnungsbasis machen, so handeln sie gesetzeswidrig. Ich habs mir nicht ausgedacht, deswegen ist es jedoch noch lange nicht so, wie wir uns das alle wünschen würden.

Kurz gegoogelt: https://www.anwalt.de/rechtstipps/schei ... 25982.html


Vielleicht gibt es aber noch eine weitere Möglichkeit, die aber zumindest etwas risky ist. Das wäre über Ehrenamt innerhalb eines gemeinnützigen Vereins. Ehrenamt unterliegt Auflagen, jeder Ehrenamtliche hat quasi ein gewisses Kontingent an Arbeitszeit neben seiner beruflichen Haupttätigkeit zu Verfügung, welches er "spenden" kann. Wenn in der Satzung klar der Vereinszweck "künstlerische Filme" angegeben ist, könnte man sich auf die Kunst berufen, weil dies ein Anerkennungsgrund fürs Ehrenamt ist.

Allerdings gilt auch hier das Gebot der Freiwilligkeit und der Nicht-Weisungsgebundenheit durch den Verein. Ob das Finanzamt hier mitgeht weiß ich nicht. Ich hatte mal einen Steuerberater darauf angesetzt, der dann allerdings die Segel gestrichen hat, weil ihm das Ganze zu komplex war. Und auch damals war der mögliche kommerzielle Charakter eines Films kritisch fürs Ehrenamt, vor allem wenn nur manche Positionen "ehrenamtlich" wären und die anderen bezahlt würden (z.B. Darsteller, Tonmischung, Schnitt).

Aber es scheint auch andere Ansichten zu geben. Hier ein Paper einer Berliner Kanzlei zum Thema: http://filmnetzwerk-berlin.de/wp-conten ... r_BBFC.pdf
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Frank Glencairn
Beiträge: 22706

Re: Klare rechtliche Lage bei No-Budget Kurzfilmen

Beitrag von Frank Glencairn »

Drushba hat geschrieben: Mo 30 Jul, 2018 23:32

Es geht nicht darum, ob ich als Filmhersteller Gewinn mache, es geht um den kommerziellen Charakter, der mit öffentlicher Aufführung gegeben ist. Der kommerzielle Charakter eines Films wird von den Finanzbehörden auch schon durch das Zahlen von Gagen und Honoraren durch den Hersteller angenommen. Das ist besonders dann der Fall, wenn Darsteller gebucht werden.
Nur noch mal zur Erinnerung, um was es hier geht:
Muss die Crew und der Stab angestellt werden und mit allen dazugehörigen Steuern abgerechnet werden, wenn der Film KEINE kommerzielle Verwertung erfährt, rein aus Passion der Mitwirkenden entsteht und komplett von einer Privatperson finanziert wird?
Wir reden von einer Gruppe Hobbyfilmer, die ihrem Hobby nachgeht.
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7River
Beiträge: 3679

Re: Klare rechtliche Lage bei No-Budget Kurzfilmen

Beitrag von 7River »

iasi hat geschrieben: Mo 30 Jul, 2018 22:40 Bei einer GbR kassieren alle Gesellschafter - also alle Beteiligten. Die Rechte am fertigen Film liegen bei der GbR.
Dadurch ist dann auch jeder angemessen entlohnt, wenn man im Gesellschaftervertrag die Beiträge genau festlegt und daran den Anteil am Gewinn bemisst.
"Die Leute" sind schließlich Gesellschafter mit allen Rechten und Pflichten.
Es wäre natürlich wünschenswert, wenn es immer so gehandhabt würde.

Nur bei Filmprojekten, die aus Hobby und Spaß an der Sache entstehen, mangelt es meistens an Geld. Und da sind Getränke und Essen oftmals das Einzige was Beteiligte an Lohn erhalten. Bei Glück sogar Fahrtkosten.

Sicherlich, man hat bei einem Film mitgewirkt und die Hoffnung, dass der erfolgreich sein wird und womöglich Gewinn abwirft, oder man hierdurch „den berühmten Fuß in die Tür“ bekommt, besteht natürlich auch.
„Wissen Sie, Ryback, aussehen tut's köstlich. Aber riechen tut's wie Schweinefraß. Ich hab' Ihren Scheiß lang genug geduldet. Nur weil der Captain die Art liebt, wie Sie kochen. Aber dieses eine Mal ist er nicht hier und wird Ihnen nicht helfen können.“



visionir
Beiträge: 41

Re: Klare rechtliche Lage bei No-Budget Kurzfilmen

Beitrag von visionir »

Halten wir fest:

Wenn ich eine Crew bestehend aus Amateuren und Profis habe von denen die Profis auch ihr Fachwissen anwenden.
Alle erklären, dass sie an diesem Hobbyprojekt/Spaßprojekt/Selbsterfahrungsprojekt rein als Hobby in ihrer Freizeit mitwirken.
Klar festgehalten wird, dass keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt.
Dann ist man auf der sicheren Seite?

Ändert sich dies sofort, sobald ich einen Schauspieler z.B. über eine Agentur buche?
Wird das Projekt dann gleich "kommerziell" und ich müsste die gesamte Mannschaft so behandeln?


Der Zweite große Punkt ist dann die spätere Verwertung.

1. Ist es wirklich gleich eine kommerzielle Verwertung wenn ich es nur im Social Media (Youtube) hochlade, wo es ja rein theoretisch monitarisiert werden könnte?

2. @srone: Drehst du denn mit Team oder nur mit deiner Lebenspartnerin?
Wenn es dann zu einem Verkauf kommt, wie rechnest du das dann ab? Wie bisher üblich mit Rückstellungsverträgen an Schauspieler und Crew. Das ist ja soweit wohl nicht mehr möglich.
srone hat geschrieben: Mo 30 Jul, 2018 21:37 ich drehe viele kurz(kunst-)filme mit meiner lebenspartnerin, erst wenn die verkauft sind, sind die steuerpflichtig relevant, die gewinnerzielungsabsicht müssen sie dir erstmal nachweisen und wie gesagt, wenn das schriftlich im vorfeld ausgeschlossen wird, dann ist das irrelevant..
3. Ab welcher Höhe von Einnahmen wird das Projekt denn dann im nachhinein "kommerziell"? Kommt es da auf die Art der Einnahmen (Spenden, Gewinnprämien, Verkäufe) oder die Höhe an?
Beispiel: Einnahmen durch Vorführung auf einer öffentlichen Veranstaltung. Am Ausgang steht ein Spendentopf und über 3-4 Vorstellungen kommen 1000 Euro zusammen. Also nicht einmal die Produktionskosten.
Beispiel 2: Es kommen noch zusätzlich 5000 Euro durch Gewinne auf verschiedenen Festivals zusammen. Womit ein Plus von 500 Euro entsteht.
All das sind ja Einnahmen die man nicht "fest" eingeplant hat sondern quasi "Überraschungen", da niemand damit gerechnet hat.



Jott
Beiträge: 21802

Re: Klare rechtliche Lage bei No-Budget Kurzfilmen

Beitrag von Jott »

Für exakte Auskünfte musst du zum Steuerberater. Und zwar zu einem, der idealerweise mit dem Irrsinn rund um dieses Thema schon zu tun hatte.



visionir
Beiträge: 41

Re: Klare rechtliche Lage bei No-Budget Kurzfilmen

Beitrag von visionir »

Jott hat geschrieben: Di 31 Jul, 2018 08:59 Für exakte Auskünfte musst du zum Steuerberater. Und zwar zu einem, der idealerweise mit dem Irrsinn rund um dieses Thema schon zu tun hatte.
Das ich hier keine verbindlichen Rechtsauskünfte bekomme auf die ich mich verlassen kann weiß ich. Die will ich auch gar nicht. Mir geht es eher darum zu erfahren wie andere damit umgehen, da ich davon ausgehe dass hier im Forum viele User sind die Kurzfilme und Musikvideos drehen.



7River
Beiträge: 3679

Re: Klare rechtliche Lage bei No-Budget Kurzfilmen

Beitrag von 7River »

Es gab auch schon Indie-Filmprojekte, wo ein, zwei Schauspieler engagiert und bezahlt wurden. Andere (Neben-) Darsteller, Laien, Komparsen, Statisten, dagegen nicht. Hierbei fungieren die (echten) Schauspieler mehr als Zugpferd für den Film. Die wollen natürlich bezahlt werden, da sie davon leben und oft anreisen und untergebracht werden müssen. Dabei bleibt für den kleinen Statisten nichts mehr übrig. Da zählt: Dabei sein ist alles.

Wenn der Film in irgendeiner Form verwertet oder vertrieben wird, spielen Verträge (Rechte am eigenem Bild abtreten usw.) natürlich eine Rolle.

Aber wie schon erwähnt, richtige Rechtsberatung kann und sollte hier nicht erfolgen. Da ist ein Anwalt die bessere Anlaufstelle.
„Wissen Sie, Ryback, aussehen tut's köstlich. Aber riechen tut's wie Schweinefraß. Ich hab' Ihren Scheiß lang genug geduldet. Nur weil der Captain die Art liebt, wie Sie kochen. Aber dieses eine Mal ist er nicht hier und wird Ihnen nicht helfen können.“



Onkel Danny
Beiträge: 481

Re: Klare rechtliche Lage bei No-Budget Kurzfilmen

Beitrag von Onkel Danny »

Ich würde mir auch Gedanken machen wie es später ausgewertet werden soll.

Denn schon eine Teilnahme an einem Festival mit eventuellen Preisen usw., könnte man als kommerzielle Absicht ansehen.
Das man nicht erwartet hat zu gewinnen etc., reicht dann sicherlich nicht aus.
Rein Youtube, sollte dafür aber nicht ausreichen. Denn man darf alles mögliche hochladen und es ist noch lange nicht kommerziell.

Hobbymäßig darf man natürlich Aufnahmen machen, auch mit einer Crew.

Natürlich schließt Indie nicht gleich kommerziell aus.

Bei dir hört es sich nämlich schon danach an, das ihr relativ hoch hinaus wollt.
Oder zumindest höher, als ein reiner Hobbyist. Also kurz: auf die Auswertung kommt es an.
Dazu muss man sicherlich nicht erst dick im plus sein.

Nur ein Gedanke, ein sichere Beratung kann auch ich nur empfehlen.



visionir
Beiträge: 41

Re: Klare rechtliche Lage bei No-Budget Kurzfilmen

Beitrag von visionir »

Onkel Danny hat geschrieben: Di 31 Jul, 2018 10:47 Ich würde mir auch Gedanken machen wie es später ausgewertet werden soll.

Denn schon eine Teilnahme an einem Festival mit eventuellen Preisen usw., könnte man als kommerzielle Absicht ansehen.
Das man nicht erwartet hat zu gewinnen etc., reicht dann sicherlich nicht aus.
Genau den Punkt kann ich nicht so ganz nachvollziehen. Streng genommen hätten sich dann ja alle z.B. beim letzten FireFilmAward rechtswidrig verhalten, da ja gezielt auf den Gewinn dieses Wettbewerbs hingearbeitet wird. Und da sind ja auch durch aus Leute dabei die mit Schauspielern und Crew drehen, von den niemand eine Rechnung schreibt oder angestellt wird.
Wäre rechtlich zu klären ob Preise/Gewinne auf Festivals als wirtschaftlicher Umsatz angesehen werden können.
Onkel Danny hat geschrieben: Di 31 Jul, 2018 10:47 Bei dir hört es sich nämlich schon danach an, das ihr relativ hoch hinaus wollt.
Oder zumindest höher, als ein reiner Hobbyist. Also kurz: auf die Auswertung kommt es an.
Dazu muss man sicherlich nicht erst dick im plus sein.
Hoch hinaus würde ich nicht unbedingt sagen. Klar freut man sich wenn man wieder etwas rein bekommt und man möchte es natürlich auch gerne mit dem Team fair teilen ohne aber gleich ein steuerpflichtiges Gewerbe zu führen.
Es geht viel mehr um eine klare Leitlinie in der sehr wirr gewordenen Zeit.

Man könnte ja auch den einfachen Vergleich anführen. 5 Autoschrauber basteln in ihrer Freizeit an einem Tuning-Auto und planen damit auf ein Event zu gehen um einen Preis zu gewinnen. Sie gewinnen 5000 Euro. Hätten diese dann gleich steuerpflichtig arbeiten müssen? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.
Die reinen Gewinne aus Lotterien müssen ja zu 100% nicht versteuert werden. Auch wenn das die Frage zur Herstellung des "Werkes" nicht klärt.



iasi
Beiträge: 24223

Re: Klare rechtliche Lage bei No-Budget Kurzfilmen

Beitrag von iasi »

7River hat geschrieben: Di 31 Jul, 2018 09:54 Es gab auch schon Indie-Filmprojekte, wo ein, zwei Schauspieler engagiert und bezahlt wurden. Andere (Neben-) Darsteller, Laien, Komparsen, Statisten, dagegen nicht. Hierbei fungieren die (echten) Schauspieler mehr als Zugpferd für den Film. Die wollen natürlich bezahlt werden, da sie davon leben und oft anreisen und untergebracht werden müssen. Dabei bleibt für den kleinen Statisten nichts mehr übrig. Da zählt: Dabei sein ist alles.

Wenn der Film in irgendeiner Form verwertet oder vertrieben wird, spielen Verträge (Rechte am eigenem Bild abtreten usw.) natürlich eine Rolle.

Selbst große Stars verzichten zugunsten von Gewinnbeteiligung auf eine feste Gage.
Es ist dann eben ein unternehmerisches Risiko gegenüber dem sicheren Lohn eines Angestellten.
Ist man von einem Projekt überzeugt, d.h. geht man davon aus, dass es auch Leute sehen wollen, dann lohnt sich dieses Risiko durchaus.
Wem es eh nicht ums Geld geht, der glaubt eben auch nicht wirklich daran, dass der Film seine Zuschauer findet. Dann aber stellt sich die Frage, weshalb man den ganzen Aufwand betreibt.
Wenn das Machen und nicht das Ergebnis im Mittelpunkt steht, dann ist´s eh nur Spielerei und die Filmcrew eher einer Kleingärtnervereinigung ähnlich.

Hört doch auf mit diesen Kurzfilm-Spielchen und geht etwas an, das am Ende auch Verwertungschancen hat. Statt auf 4 Kurzfilme jeweils 1 Woche Drehzeit zu verwenden, könnte man auch einen Monat an einem Langfilm drehen.

Bei einer GbR kann jeder Gesellschafter seinen Beitrag auch in Form von Arbeitszeit/Gage, Anfahrt- und Hotelkosten einbringen und erhält dann einen entsprechenden Anteil an den Verwertungseinnahmen - eben auch (Neben-) Darsteller, Laien, Komparsen, Statisten.

"Professionell" bedeutet, dass ein Ergebnis erreicht wird, das auch Einnahmen erzielen kann. Welche Gerätschaften verwendet werden, spielt eine untergeordnete Rolle.



visionir
Beiträge: 41

Re: Klare rechtliche Lage bei No-Budget Kurzfilmen

Beitrag von visionir »

Kurzfilme sind doch in erstes Linie nichts anderes als Tests für jüngere Filmemacher.
Es geht in erster Linie darum Dinge auszuprobieren, neue Dinge zu entwickeln und die eigene Richtung zu finden. Kurzfilme sind Entwicklungsphasen und wie hier schon richtig beschrieben wurde sind es meist Selbsterfahrungsprojekte für alle Beteiligte.
Im Idealfall besteht das Team nicht aus Leuten die alle nur an ihren eigenen Profit denken. Natürlich wird der Regisseur oder Kameramann am meisten davon haben. Der Setrunner vielleicht weniger. Aber auch der nimmt ja die Eindrücke und das Wissen mit und kann das wiederum weiter entwickeln für eigene Projekte.
Schräg wirds halt nur wenn Einnahmen fließen und die Crew dann mit 200 Tacken abgespeist wird. Aber selbst das ist doch alles Alltag an gewerblichen Sets.

Wieso sollte man Kurzfilme links liegen lassen und gleich einen Langfilm machen. Langer Vorlauf, sehr hohes Risiko. Und wenn ich gerade als Anfänger merke, dass ich auf der total falschen Bahn bin, bin ich bei einem Kurzfilm nach 2-3 Wochenenden durch damit und hab keine riesige Last zu tragen.

Ich erinnere mich noch an Aussagen von einigen Regisseuren und Produzenten. "Mach langsam, dreh deine 3-4 Kurzfilme und dann gehst du auf das nächste Level."
Es wäre so als wenn man einen Amateur der bisher immer im Auto Mode seiner SLR gedreht hat, gleich mit einer Alexa hantieren lässt.



Funless
Beiträge: 5484

Re: Klare rechtliche Lage bei No-Budget Kurzfilmen

Beitrag von Funless »

visionir hat geschrieben: Di 31 Jul, 2018 12:22 Wieso sollte man Kurzfilme links liegen lassen und gleich einen Langfilm machen. Langer Vorlauf, sehr hohes Risiko. Und wenn ich gerade als Anfänger merke, dass ich auf der total falschen Bahn bin, bin ich bei einem Kurzfilm nach 2-3 Wochenenden durch damit und hab keine riesige Last zu tragen.

Ich erinnere mich noch an Aussagen von einigen Regisseuren und Produzenten. "Mach langsam, dreh deine 3-4 Kurzfilme und dann gehst du auf das nächste Level."
Es wäre so als wenn man einen Amateur der bisher immer im Auto Mode seiner SLR gedreht hat, gleich mit einer Alexa hantieren lässt.
Sehr vernünftige Einstellung.
Funless has spoken!

No Cenobites were harmed during filming.



Drushba
Beiträge: 2508

Re: Klare rechtliche Lage bei No-Budget Kurzfilmen

Beitrag von Drushba »

visionir hat geschrieben: Di 31 Jul, 2018 12:22 Kurzfilme sind doch in erstes Linie nichts anderes als Tests für jüngere Filmemacher.
Auch wenn das Off-Topic ist: Nein! Kurzfilm ist ein eigenes Genre und wird in anderen Ländern wie z.B. Frankreich auch so gehandhabt. Fast nur in Deutschland wird diese Form immer gedisst. Wer auf großen Festivals unterwegs ist, sieht, daß es sich um eine hochentwickelte Kunstform handelt, welche durchaus auch von großen, etablierten Regisseuren immer wieder inszeniert wird. Nur weil es sich für Anfänger anbietet, ist es noch lange kein reines Anfängergenre.

Zur obigen Problematik: Ob Dein Filmvorhaben als als kommerziell eingestuft wird, entscheidet letztlich ein Sachbearbeiter beim Finanzamt. Dessen Vorgaben sind klar und mit ihm mußt Du Dich dann auseinandersetzen und Überzeugungsarbeit leisten, nicht so sehr mit Dir selbst oder uns :-)

Zu den 99 Fire Film Awards: ich denke auch, daß viele da unwissentlich Chaos produzieren. Mit den rechtlichen Aspekten kennt sich eben fast niemand aus. So ähnlich war das ja auch bei den "Raubkopien" und Fotoverwendung in den Änfängen des Internets. Meist merkt man das aber erst bei einer Betriebsprüfung und auch so mancher Imagefilmer, der mit Darstellern oder Team arbeitet, wird hier nicht wirklich auf der wasserdichten Seite stehen.
Lieber glaub ich Wissenschaftlern, die sich mal irren, als Irren, die glauben, sie seien Wissenschaftler.
Zuletzt geändert von Drushba am Di 31 Jul, 2018 13:28, insgesamt 1-mal geändert.



visionir
Beiträge: 41

Re: Klare rechtliche Lage bei No-Budget Kurzfilmen

Beitrag von visionir »

Drushba hat geschrieben: Di 31 Jul, 2018 13:01
visionir hat geschrieben: Di 31 Jul, 2018 12:22 Kurzfilme sind doch in erstes Linie nichts anderes als Tests für jüngere Filmemacher.
Auch wenn das Off-Topic ist: Nein! Kurzfilm ist ein eigenes Genre und wird in anderen Ländern wie z.B. Frankreich auch so gehandhabt. Fast nur in Deutschland wird diese Form immer gedisst. Wer auf großen Festivals unterwegs ist, sieht, daß es sich um eine hochentwickelte Kunstform handelt, welche durchaus auch von großen, etablierten Regisseuren immer wieder inszeniert wird. Nur weil es sich für Anfänger anbietet, ist es noch lange kein reines Anfängergenre.
Ich bezog es jetzt in erster Linie auch auf Deutschland. Ich persönlich finde sowieso, dass ein riesen Potenzial in guten Kurzfilmen steckt. Gerade in der heutigen schnell Guck und Klick Gesellschaft wundert es mich, dass es nicht mehr direkte Kurzfilmkanäle gibt, die man z.B. für einen kleinen Beitrag abonniert und dann so viele Shorts streamen kann wie man möchte. Bei Amazon, Netflix und Telekom fängt es ja zumindest langsam an. Im Social Media Bereich gibt es die ja auch schon, gerade im Bereich Comedy oder Horror. Letzteres natürlich viel in den USA.

Wie viele Leute schauen Abends den Spielfilm für 30 Minuten und schlafen dann ein oder quatschen mit ihren Freunden. Das ist doch der überwiegende Teil. Besonders für die sind doch 1 oder 2 knackige 15 Minuter viel sinnvoller als ein Langfilm halb anzureißen.
Drushba hat geschrieben: Di 31 Jul, 2018 13:01 Zur obigen Problematik: Ob Dein Filmvorhaben als als kommerziell eingestuft wird, entscheidet letztlich ein Sachbearbeiter beim Finanzamt. Dessen Vorgaben sind klar und mit ihm mußt Du Dich dann auseinandersetzen und Überzeugungsarbeit leisten, nicht so sehr mit Dir selbst oder uns :-)
Am Ende ist das natürlich so. Ich will einfach nur mal eine klare Linie festmachen. Für alle hier und für alle die die berechtigten Sorgen teilen. Es ist traurig zu sehen dass man durch bürokratische Hürden immer mehr davon abgehalten wird sich frei kreativ auszuleben. Und das ist nunmal nicht für jeden Flöte spielen oder Bilder im Kunstkurs in der VHS malen.



Onkel Danny
Beiträge: 481

Re: Klare rechtliche Lage bei No-Budget Kurzfilmen

Beitrag von Onkel Danny »

Erst mal ein paar Kurzfilme machen ist aus nicht kommerzieller Sicht, sicher einfacher.
Ich persönlich kann damit nichts anfangen und würde dafür auch niemals bezahlen.
Aber für den Anfang ist es nicht verkehrt.

Bei einem deutschen Lottogewinn werden selbstverständlich Steuern fällig.
Der ausbezahlte Betrag, ist aber der Nettogewinn und nicht Brutto.
Die Steuer liegt bei 6,66% Glücksspielsteuer. Die schon für einen abgeführt werden

Es ist eben ein sehr schmaler Grad, was Steuerlich relevant ist und welcher Gewinn es nicht ist. Ein Steuerberater kann dort sicher auch helfen, genau wie ein Fachanwalt für euer Vorhaben.

Wie weit ihr hinaus wollt, obliegt euch allein. Ich kann trotzdem nur zu einer Absicherung raten.

Und ein paar Hobbyschrauber die ihren Privatwagen zu einer Show anmelden, müssen eventuell eben keine Steuern zahlen.

Leute die extra einen Film erstellen um ihn einreichen, da sieht es vielleicht schon wieder anders aus.
Wenn ich ein Filmchen drehe und es einfach bei YT reinstelle, ist das klar ein Hobby.

greetz



Frank Glencairn
Beiträge: 22706

Re: Klare rechtliche Lage bei No-Budget Kurzfilmen

Beitrag von Frank Glencairn »

Vielleicht sollten wir zunächst mal die Bereiche Independent Film (Star Wars z.B. war eine Indie) - also nicht von einem Studio Produziert, Hobbyfilmerei, Kurzfilm, und vor allem Produktion und Vertrieb nicht in einen Topf werfen.
Sapere aude - de omnibus dubitandum



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