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Markenrecht - wie weit darf ich gehen?

Verfasst: Sa 14 Jul, 2018 16:16
von walang_sinuman
Hallo,

Was ist noch in Ordnung und was verbietet mir das Markenrecht?
Was ist, wen das Marken-rechtlich geschützte Werk, nicht das Hauptmotiv ist,
sondern nur ein Beiwerk oder etwas das nur zufällig oder ungewollt mit auf dem Bild gelandet ist?
Muss ich wirklich bei jedem marken-Besitzer nachfragen, nur weil die marke zufällig mit auf das Foto gerutscht ist oder es keine Möglichkeit gab, so zu Fotografieren, das keine Marke auf dem Bild zu sehen ist?

Gruß walang

Re: Markenrecht - wie weit darf ich gehen?

Verfasst: Sa 14 Jul, 2018 16:35
von cantsin
Wie immer, lautet die Antwort, dass Slashcam kein Fachforum für juristische Fragen ist - und dass es die guten Antworten auf irights.info gibt:
https://irights.info/artikel/marken-und ... onen/28683

Re: Markenrecht - wie weit darf ich gehen?

Verfasst: Sa 14 Jul, 2018 16:42
von walang_sinuman
Dankeschön

Re: Markenrecht - wie weit darf ich gehen?

Verfasst: Sa 14 Jul, 2018 17:42
von Cinemator
Entscheidend ist sicher der Einzelfall. Wie beurteilt der Rechteinhaber seine zufällig mitaufgenommene Marke? Positiv/negativ? Große Markenartikler sind extrem streng, selbst wenn eine Marke/Produkt in einem positiven Umfeld zu sehen ist. Es kann nämlich der Markenstrategie entgegenstehen. Hinzu kommt, dass Markenartikler hohe Werbedudgets für Ihre Werbeauftritte haben. Trittbrettfahrerei ist da verpönt. Für Product Placements in Filmen zahlt man wiederum gern, wenn das Umfeld 100% stimmt. Ich würde mir immer eine schriftliche Zusage holen. Am besten es ganz sein lassen.

Re: Markenrecht - wie weit darf ich gehen?

Verfasst: Sa 14 Jul, 2018 18:04
von rkunstmann
Kunstfreiheit steht allerdings über dem Markenrecht. Also wenn das Markenprodukt nicht im Mittelpunkt steht, runtergemacht oder hochgelobt wird o-ä. sehe ich da kein Problem. Wo kommen wir denn sonst hin, wenn man nichts mehr zeigen darf.

Re: Markenrecht - wie weit darf ich gehen?

Verfasst: So 15 Jul, 2018 18:14
von pixelschubser2006
Ehrlich gesagt ist die einzige Firma, von der konkret eine Gefahr ausgeht, Apple. Einfach wegen der Unternehmenspolitik und wegen des nicht zu bestreitenden Wiedererkennungswert. Wenn Du in einem Hacker-Film dem Bösewicht nen altes Thinkpad-Notebook in die Hand drückst, ist das kein Problem. Allerdings frage ich mich auch, auf welcher rechtlichen Grundlage das verboten werden könnte. Eher greift das Markenrecht im Handel, durchaus geläufig, wenn getunte Autos nicht mehr mit dem ursprüngliche BMW-, Mercedes oder Wasauchimmer-Logo bzw. Namen neu verkauft werden dürfen. Bei Veränderungen am vorhandenen Kundenfahrzeug ist die Handhabe aber deutlich schlechter. Ich denke, wenn überhaupt steht nicht das Produkt zur Disposition, sondern das Markenlogo. Das würde ich dann auch nicht verfälschen, sondern ganz verdecken.
Schwierig wird es sowieso, wenn man die Firmen an der Hacke hat. Wenn die wollen, schießen die mit Kanonen auf Spatzen. Und wenn dann nicht ein Richter direkt die Klage abweist, hat man ein teures Problem!