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Hat sich in den EU-Ländern was bei der Panorammfreiheit getan?

Verfasst: Do 14 Jun, 2018 07:58
von walang_sinuman
Hat sich in den EU-Ländern was bei der Panorammfreiheit geändert?
Ich habe nur Informationen von 2016 gefunden.
Insbesondere interessiert mich da Griechenland und Italien, sowie Schweden, Großbritannien und Österreich.

Wen die Panorammfreiheit geändert werden würde, geschehe dies rückwirkend oder für einen Zeitpunkt, in der zufunkt nach dem Beschluss und dürfte mann dann auch Fotos verwenden, die gemacht wurden, bevor die neue Regelung in kraft trat?

ps. was ist mit z.b. Oldtimern? Bräuchte ich da eine Genehmigung vom Hersteller/Entwickler oder vom Besitzer oder von Beiden?

Was ist wen man Fotografien veröffentlicht, die z.b. aus einem Zug gemacht wurden, und somit auf dem Grundstück der DB sind,... Wenn man diese zu nicht Kommerziellen zwecken nutz und veröffentlicht, ist das dann erlaubt?

Re: Hat sich in den EU-Ländern was bei der Programmfreiheit getan?

Verfasst: Do 14 Jun, 2018 08:12
von Pianist
Kann es sein, dass Du die "Panoramafreiheit" meinst? Und möchtest Du Dir dazu nicht einfach mal den entsprechenden Wikipedia-Artikel durchlesen?

Matthias

Re: Hat sich in den EU-Ländern was bei der Panorammfreiheit getan?

Verfasst: Fr 15 Jun, 2018 16:01
von walang_sinuman
Pianist hat geschrieben: Do 14 Jun, 2018 08:12 Kann es sein, dass Du die "Panoramafreiheit" meinst? Und möchtest Du Dir dazu nicht einfach mal den entsprechenden Wikipedia-Artikel durchlesen?

Matthias
Ja ich meine Panorammfreiheit .
Den Wikipedia-Artikel habe ich mir bereits durchgelesen,
War aber nicht so hilfreich wie erhofft.

Re: Hat sich in den EU-Ländern was bei der Panorammfreiheit getan?

Verfasst: Fr 15 Jun, 2018 20:53
von Andreas_Kiel
Zumindest für Deutschland schau mal https://www.uni-muenster.de/Jura.itm/ho ... z-2018.pdf Seite 192. Du fragtest nach der DB, da nehme ich an, dass mindestens ein Teil des Vorhabens hierzulande gedreht werden soll.

Re: Hat sich in den EU-Ländern was bei der Panorammfreiheit getan?

Verfasst: Fr 15 Jun, 2018 21:54
von Pianist
Es geht ja schon mal damit los, dass sein ganzer Fragenkomplex herzlich wenig (oder nur am äußersten Rande) mit Panoramafreiheit zu tun hat. Da geht es vor allem um Markenrecht. Und im Spezialfall auch um Geschmacksmusterschutz. Wenn er also präzise Informationen haben muss, dann führt kein Weg an einer fachanwaltlichen Beratung vorbei. Eins kann ich aber generell sagen: In der Regel sind bei den Dingen, die er angefragt hat, keine Probleme zu erwarten.

Matthias