wenn du nicht in der lage bist juritische quellen, die von mir genannt worden sind, zu erkennen und zu verarbeiten, solltest du vielleicht nicht schreiben. denn es ist ziemlich peinlich. aber das ist ja nicht schlimm. der fachkundige user würde z.b. über dejure oder gar google einfach das az eingeben und hätte den gesamten text. vielleicht weißt du das nächste mal dann auch mehr.
Welche "Quellen"? Du nennst ein Aktenzeichen und das war's. Argumente: Fehlanzeige, stattdessen borniertes Gepampe, und zwar durchgehend durch den gesamten Thread. Aber ist das bei Coloristen mit juristischem Staatsexamen ja so Usus. Da färbt man sich die Rechtsprechung bei Bedarf einfach rosarot :-)blickfeld hat geschrieben: ↑Sa 04 Aug, 2018 07:04wenn du nicht in der lage bist juritische quellen, die von mir genannt worden sind, zu erkennen und zu verarbeiten, solltest du vielleicht nicht schreiben. denn es ist ziemlich peinlich. aber das ist ja nicht schlimm. der fachkundige user würde z.b. über dejure oder gar google einfach das az eingeben und hätte den gesamten text. vielleicht weißt du das nächste mal dann auch mehr.
Jalue hat geschrieben: ↑So 05 Aug, 2018 10:24Welche "Quellen"? Du nennst ein Aktenzeichen und das war's. Argumente: Fehlanzeige, stattdessen Gepampe, und zwar durchgehend durch den gesamten Thread.blickfeld hat geschrieben: ↑Sa 04 Aug, 2018 07:04
wenn du nicht in der lage bist juritische quellen, die von mir genannt worden sind, zu erkennen und zu verarbeiten, solltest du vielleicht nicht schreiben. denn es ist ziemlich peinlich. aber das ist ja nicht schlimm. der fachkundige user würde z.b. über dejure oder gar google einfach das az eingeben und hätte den gesamten text. vielleicht weißt du das nächste mal dann auch mehr.
Nur zur Klarstellung:Frank B. hat geschrieben: ↑Sa 04 Aug, 2018 10:35 Darf ich als Amateur ohne Akkreditierung journalistisch tätig sein? Darf ein freier Blogger mit Bildunterlegung von Personen des Zeitgeschehens kritisch berichten?
Darf ich eine Veranstaltung eines Vereins oder einer Kirchgemeinde im Bild dokumentieren ohne Datenschutzerkärung wie es vorher war? Da brauchte ich mich m. W. nur um eine Fotoerlaubnis kümmern. Muss ich die Leute heute auch darauf hinweisen, dass ihre Bilder auf meinem PC gespeichert und evtl. archiviert werden?
Womit hat es denn sonst zu tun? Wenn das alles schon in Gesetzen geregelt ist, wozu dann die DSGVO? Kann ich die also ignorieren in Bezug auf meine Fragen? Unsicherheiten über Unsicherheiten...TomStg hat geschrieben: ↑So 05 Aug, 2018 14:06Nur zur Klarstellung:Frank B. hat geschrieben: ↑Sa 04 Aug, 2018 10:35 Darf ich als Amateur ohne Akkreditierung journalistisch tätig sein? Darf ein freier Blogger mit Bildunterlegung von Personen des Zeitgeschehens kritisch berichten?
Darf ich eine Veranstaltung eines Vereins oder einer Kirchgemeinde im Bild dokumentieren ohne Datenschutzerkärung wie es vorher war? Da brauchte ich mich m. W. nur um eine Fotoerlaubnis kümmern. Muss ich die Leute heute auch darauf hinweisen, dass ihre Bilder auf meinem PC gespeichert und evtl. archiviert werden?
Diese Fragen haben mit der DSGV0 nichts zu tun. Die Antworten darauf waren schon vorher in diversen Gesetzen geregelt. Hat nur fast niemanden gekümmert, bis die deutsche Hysterie anlässlich des Endes der Übergangsregelung der DSVGO mal wieder zuschlug.
Na ja, erst vor ein paar Tagen stellte ein Gericht klar, dass das deutsche Kunsturheberrechtgesetz Vorrang vor der DSGVO hat.
Herrje, hatte ich doch schon oben verlinkt, Herr Colorist und im Gegensatz zu dir sogar gelesen. Hier nochmal -extra für dich- die von mir anzitierte Passage aus dem Urteil.
lustig, dass du dich weiter zum vollpfosten machen möchtest:Jalue hat geschrieben: Herrje, hatte ich doch schon oben verlinkt, Herr Colorist und im Gegensatz zu dir sogar gelesen. Hier nochmal -extra für dich- die von mir anzitierte Passage aus dem Urteil.
Maßgeblich für die Entscheidung ist bereits, dass der Antragsteller -worauf auch das Landgericht hingewiesen hat- den streitgegenständlichen Fernsehbeitrag nicht in seiner Gesamtheit zu den Akten gereicht hat. Die von ihm eingereichten, höchst lückenhaften Fragmente aus der Sendung belegen zum einen nur Teile
der von ihm gerügten konkreten Verletzungsformen. Darüber hinaus ist der Senat mangels Glaubhaftmachung nicht in der Lage, die angeblichen Verletzungshandlungen im Gesamtkontext verlässlich zu prüfen,
insbesondere die Frage zu bewerten, ob es sich um Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt, zumal wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat die Vorgänge um die Räumung, Sperrung und Bewachung des Gebäudes „I“ von erheblichem öffentlichem Interesse sind
https://medien-internet-und-recht.de/pd ... ok-029.pdf
Selbst als Nichtjurist erkennt man, dass hier keine höchsrichterliche Carte Blanche im Sinne von "Macht mal entspannt weiter so wie früher" vorliegt, sondern eine Einzelfallentscheidung. Ein gutes Zeichen, das wohl, aber auch nicht mehr.
Du kannst das gerne anders sehen, ich bleibe bei meiner früheren Einschätzung der DSGVO. Dank Untätigkeit unserer hochverehrten Bundesregierung läuft's auf Fallrecht hinaus, das in X Präzedenzfällen konkretisiert werden wird. Über Jahre hinweg! Den Sch..ß an der Backe haben nicht zuletzt Freiberufler, die irgendeinem Abmahnanwalt vor die Flinte rennen.
vsHerrje, hatte ich doch schon oben verlinkt
was ist es nun? nicht du hast eine quelle verlinkt, sondern ich mit dem az. aber das scheint immer noch zu hoch für dich zu sein ;).ohne ... auch nur eine Quelle zu verlinken.
erneut totaler quatsch. rede einfach mal mit fachjuristen ;).m Gegensatz zu dir sogar gelesen.