Das ist aber doch eine andere Baustelle, als wenn sich eine Firma content von YouTube herunterlädt und auf ihrer eigenen Website einbaut..?iasi hat geschrieben:Lies mal die Bestimmungen von Youtube durch.
Die gönnen sich allerhand Rechte an den Videos, die dort reingestellt werden.
Schön, was Du über andere zu wissen glaubst. Fakt ist, ich habe bereits des öfteren einen Anwalt eingeschaltet. Natürlich besteht immer ein Risiko zu verlieren, aber das Urheberrechtsgesetz ist ziemlich streng und wird auch vor Gericht entsprechend ausgelegt.bArtMan hat geschrieben:Die Leute, die einen Anwalt empfehlen, haben selber noch nie einen eingeschaltet. Da geht man als Privatmann oder kleine Firma kostenmässig in Vorleistung, ohne zu wissen, was am Ende in die Kasse reinkommt.
Da lehnst Du Dich aber ziemlich weit aus dem Fenster.bArtMan hat geschrieben:
Youtube-Videos mit Standardlizenz sind quasi von jedem frei nutzbar. Nur wenn du CC angibts, muss bei einer Nutzung wenigstens dein Name als Urheber genannt werden. Aber mit CC räumst du dem Nutzer das Recht ein, das Video gewerblich nutzen zu können und sogar, es zu verändern. Deshalb ist es besser, die CC BY-ND anzugeben.
Quelle10. Rechte, die Sie einräumen
10.1 Indem Sie Nutzerübermittlungen bei YouTube hochladen oder posten, räumen Sie
YouTube eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein (mit dem Recht der Unterlizenzierung) bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung der Nutzerübermittlung im Zusammenhang mit dem Zur-Verfügung-Stellen der Dienste und anderweitig im Zusammenhang mit dem Zur-Verfügung-Stellen der Webseite und YouTubes Geschäften, einschließlich, aber ohne Beschränkung auf Werbung für und den Weitervertrieb der ganzen oder von Teilen der Webseite (und auf ihr basierender derivativer Werke) in gleich welchem Medienformat und gleich über welche Verbreitungswege;
jedem Nutzer der Webseite eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein bezüglich des Zugangs zu Ihren Nutzerübermittlungen über die Webseite sowie bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung solcher Nutzerübermittlung in dem durch die Funktionalität der Webseite und nach diesen Bestimmungen erlaubten Umfang.
10.2 Die vorstehend von Ihnen eingeräumten Lizenzen an Nutzervideos erlöschen, sobald Sie Ihre Nutzervideos von der Webseite entfernen. Die vorstehend von Ihnen eingeräumten Lizenzen an Nutzerkommentaren sind unbefristet und unwiderruflich, lassen aber Ihre oben unter Ziffer 8.2 bezeichneten Eigentumsrechte im Übrigen unberührt.
QuelleDer Oberste Gerichtshof entschied schlussendlich zugunsten des Klägers. Es ist eindeutig, dass er das Urheberrecht besitzt. Alleine durch das hochgeladen auf eine Videoplattform geht dieses nicht verloren. Es ist zwar richtig, dass die Nutzungsbedingungen in diesem Fall vorsehen, dass das Video von anderen verwendet werden darf, dies jedoch nur, soweit es durch die Funktionalität der Dieste im Rahmen dieser Bestimmungen gestattet ist. Daraus leitete der OGH ab, dass es zulässig ist, ein YouTube-Video auf der eigenen Seite einzubinden, jedoch nicht Bildausschnitte davon zu kommerziellen Zwecken in einer Tageszeitung zu verwenden.
Zeitungen dürfen also nicht einfach nach Belieben Fotos und Videos, die im Internet veröffentlicht wurden, verwenden. Eine Zustimmung des Fotografen ist erforderlich.
Dass die Firma ihn angeschrieben hat und um eine Lizenz gebeten hat, sowie sich mit dem Honorar einverstanden erklärt hat, wird wohl vor Gericht einiges wiegen. Nämlich dass sich dem Unternehmen bewusst war, dass das Video nicht kostenlos nutzbar ist.bArtMan hat geschrieben: Da die Firma dich angeschrieben hat, ist es erstmal kein Lizenzverstoß. Allerdings gilt die getroffene Honorar-Vereinbarung. Die kannst du im Prinzip einklagen.
Hier ist der richtige Weg beschrieben:bArtMan hat geschrieben:Was kann bei einem derartigen Prozeß für dich rauskommen? Entweder die vereinbarten 200 € oder im schlimmsten Fall gar nichts, wenn es als Lizenzverstoß gewertet wird. Denn vor Gericht musst du nachweisen, welcher Schaden dir entstanden ist. Bei der Lizensierung gar keiner. Dann kannst du höchstens den Aufwand benennen. Bei einem Urlaubsvideo ist das auch schwer zu benennen. Meist werden da 50 bis 100 € angesetzt.
In Deutschland werden mittlerweile Lizenzverstösse am Ort des Schädigers juristisch entschieden. Soll heissen, dein Anwalt aus Buxtehude muss zum Prozeß nach München oder er muss einen anderen Anwalt vor Ort einschalten. Keine Ahnung wie das international gereglet wird. Auf jeden Fall wird es nicht einfacher, Forderungen durchzusetzen. Meistens enden Lizenzverstösse in einem Vergleich. Dann darfst du deine Anwaltskosten selber tragen und die Prozeßkosten dazu. Die dürften erheblich sein.
Es ist aber auch etwas anderes, wenn Webseitenbetreiber das Youtubevideo über den Youtube-Player einbetten, als wenn jemand sich das Youtubevideo runterlädt (was nach den Youtube-Richtlinien nicht erlaubt ist) und es dann völlig eigenständig in seine kommerzielle Webseite einbettet.bArtMan hat geschrieben: Ich hatte einen ähnlichen Fall letztes Jahr. Ca. 300 Webseitenbetreiber haben in den letzten 4 Jahren meine Videos eingebunden. Auch gewerbliche. Natürlich ohne mich zu fragen. Nach Aussage eines Anwalts für Urheberrecht ist bei der Youtube Standardlizenz kaum was zu machen. Eine Firma hatte sogar einen anderen Urheber für mein Video angegeben. Das war aber ein 50/50 Grenzfall. Da hat der Anwalt abgeraten zu klagen, weil dabei höchstens Peanuts rausgekommen wären und das Risiko zu hoch wäre. Die Zeiten, wo die Leute bei einer Abmahnung einfach zahlen, sind vorbei.
Ich habe hier gerade die Rechnung für zwei Mahnschreiben (gegen mich) liegen, macht rund 200 Euro ;)Meines Erachtens lohnt sich das nur für die Anwälte.
ieser geringe Betrag ist aber nicht der Streiwert. Der liegt deutlich höher, unabhängig davon wie viel Du Ihnen berechnen wolltest.thepoison606 hat geschrieben:Wie oben schon erwähnt geht es um einen geringen Betrag von 200€.
Hö, wieso hast Du das to Video auf die Seite der beiden Ölscheiche upgeloaded? :-)dienstag_01 hat geschrieben:Ich habe hier gerade die Rechnung für zwei Mahnschreiben (gegen mich) liegen, macht rund 200 Euro ;)
Aber nicht bei einem Urlaubsvideo. Bei einem Agentur-Video ist das natürlich anders.CameraRick hat geschrieben:ieser geringe Betrag ist aber nicht der Streiwert. Der liegt deutlich höher, unabhängig davon wie viel Du Ihnen berechnen wolltest.
Das ist ja erst mal egal, woher es kommt. Es ist erstmal nicht deren Eigentum, und sie haben sich wissentlich und widerrechtlich Zugriff auf das Material verschafft, da liegt der Streitwert.bArtMan hat geschrieben: Aber nicht bei einem Urlaubsvideo. Bei einem Agentur-Video ist das natürlich anders.