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Video footage nicht bezahlt



Fragen zu GEMA, Drehgenehmigungen, Urheberrechte, Aufführungsrechte uä.
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thepoison606
Beiträge: 10

Video footage nicht bezahlt

Beitrag von thepoison606 »

Hallo liebe Gemeinde,

Ich habe ein Video auf YouTube, zu dem von einer Londoner Firma eine Anfrage kam, ob sie teile davon für ihre Website verwenden können. Nachdem wir uns auf einen Preis für non exklusive Rechte einigen konnte, schickte ich ihnen eine Videodatei mit Wasserzeichen und die Rechnung mit der Bitte den Betrag zu überweisen worauf ich dann das Footage in bester Qualität schicken würde.

Der Betrag wurde nach mehrmaligem Nachfragen nicht überwiesen, die Nachfrage ob noch Interesse besteht allerdings immer wieder bejaht. Vor ca. einem Monat stellte ich dann fest, dass sie das Video einfach auf ihre Website gestellt haben (Ein Loop der im Hintergrund läuft). Das Footage haben sie wohl selbst von YouTube heruntergeladen, ich hatte ja lediglich eine Version mit Wasserzeichen geschickt.

Seitdem hatte ich wieder zweimal per Email Kontakt mit der Person und sie versprach jedes mal, das Geld sofort zu überweisen. Es passiert allerdings nichts.

Ich erwarte hier selbstverständlich keine Rechtsberatung, aber vielleicht hat ja jemand einen Tipp für mich. Ein Anwalt lohnt sich für den geringen Betrag um den es geht für mich nicht.

Beste Grüße
Daniel



tommyb
Beiträge: 4921

Re: Video footage nicht bezahlt

Beitrag von tommyb »

Wende dich an einen Anwalt für Urheberrecht. Wenn die Firma wirklich in London sitzt, dann dürfte dies nicht so schwierig werden.



thepoison606
Beiträge: 10

Re: Video footage nicht bezahlt

Beitrag von thepoison606 »

Hallo tommy,

danke für deine Antwort. Wie oben schon erwähnt geht es um einen geringen Betrag von 200€. So viel darf ich wahrscheinlich schon für einen Anwalt abdrücken, wenn er die Firma kontaktiert.

LG
Daniel



klusterdegenerierung
Beiträge: 27412

Re: Video footage nicht bezahlt

Beitrag von klusterdegenerierung »

Hallo Daniel,
je nachdem ob Du noch öfter was mit denen machen möchtest, kannst Du ja noch etwas ernsthafter mahnen, ansonsten klickst Du auf das Video und meldest dies bei YT als Urheberrechtsverletzung mit der option dies zu entfernen.

Hatte ich vor ein paar Tagen selber noch, war dann sogar innerhalb nur weniger Stunden aus YT verschwunden!
Wenn das bei denen so klappt, bekommen sie eine Nachricht wer dies veranlasst hat.
Natürlich kannst Du sie in Deiner Mahnung auf diese Maßnahme vorher hinweisen.

Viel Glück :-)



thepoison606
Beiträge: 10

Re: Video footage nicht bezahlt

Beitrag von thepoison606 »

Ich bezweifle, dass ich noch was mit denen machen werde, war ja kein expliziter Auftrag für sie. Das Video hatte ich privat gefilmt. In meiner letzten Mail habe ich schon geschrieben, dass sie innerhalb von zwei Wochen zahlen sollen oder das Video von der Website nehmen. Passiert ist natürlich nichts. Und nachdem ich dann nach den zwei Wochen eine Mail schrieb kam als Antwort, ich solle doch bitte nochmal die Rechnung schicken (zum dritten mal).

Das Video auf ihrer Website ist ja nicht auf YouTube gehostet, sondern von ihnen selbst in die Website eingebettet. Wer es sich ansehen möchte:

http://bit.ly/2oLA3Jb

Da kann ich leider nichts melden ;)

Grüße
Daniel



klusterdegenerierung
Beiträge: 27412

Re: Video footage nicht bezahlt

Beitrag von klusterdegenerierung »

Tja wenn ich Dean Leslie und Matt Glazer so sehe, kann ich mir so einiges vorstellen.

Wie wäre es denn wenn wir alle ihn mit mails bombadieren, wie peinlich sein verhalten ist?

Aber mal im Ernst, Du mußt jetzt einfach den klassischen Weg gehen, der ist auch rechtens. Du schreibst ihm noch eine offizielle Mahnung mit einem saftigen Aufschlag wegen Urheberrechtsverletzung, usw usw, immer mehr.

Dann machst Du Dich mal schlau ob es neben teuren Inkassofirmen auch Staatliche optionen gibt, den Jungs ihr Wüstengold aus der Tasche zu ziehen.

Schönes Video, wäre echt schade drum!!



thepoison606
Beiträge: 10

Re: Video footage nicht bezahlt

Beitrag von thepoison606 »

Du hast schon recht, da bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als den Jungs weiter lästig zu sein.

Danke schonmal für eure Hilfe :)



Jott
Beiträge: 21809

Re: Video footage nicht bezahlt

Beitrag von Jott »

Ich verstehe das jetzt nicht. Haben sie dein Wasserzeichen weggecropt oder aus dem Web gemopst?

Für die Zukunft: Footage gibt's nur gegen Vorkasse. Überall. Solche Typen wollen halt abzocken, weil ihnen Footage-Portale zu teuer sind.

Bleib am Ball, denn mit folgendem Szenario muss du rechnen: das Gebäude in der Mitte (The Shard) ist so was von geschützt, das wird massiven Ärger geben, da es hier zu Werbezwecken eingesetzt wird und obendrein dreist im Zusammenhang mit Immobilien. Kommt die fette Klage bei denen an, werden sie versuchen, das auf dich abzuwälzen. Nicht gut, warm anziehen.



iasi
Beiträge: 24453

Re: Video footage nicht bezahlt

Beitrag von iasi »

Lies mal die Bestimmungen von Youtube durch.
Die gönnen sich allerhand Rechte an den Videos, die dort reingestellt werden.



thepoison606
Beiträge: 10

Re: Video footage nicht bezahlt

Beitrag von thepoison606 »

Ich habe ihnen eine Version mit Wasserzeichen geschickt (das in der Mitte war, definitiv nicht wegcropbar), und sie haben dann aus dem original YouTube Urlaubsvideo gemopst.

Hmm, und du meinst die tausenden Stock clips vom shard, die es auf diversen Stock Plattformen gibt haben alle die Erlaubnis eingeholt? Ich habe ja nicht explizit dieses Gebäude gefilmt, sondern ein Panorama der Stadt..
Zuletzt geändert von thepoison606 am Fr 07 Apr, 2017 11:07, insgesamt 1-mal geändert.



thepoison606
Beiträge: 10

Re: Video footage nicht bezahlt

Beitrag von thepoison606 »

iasi hat geschrieben:Lies mal die Bestimmungen von Youtube durch.
Die gönnen sich allerhand Rechte an den Videos, die dort reingestellt werden.
Das ist aber doch eine andere Baustelle, als wenn sich eine Firma content von YouTube herunterlädt und auf ihrer eigenen Website einbaut..?



freezer
Beiträge: 3288

Re: Video footage nicht bezahlt

Beitrag von freezer »

Anwalt für Urheberrecht und auf geht's: das wird richtig teuer für die.
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www.laufbildkommission.wordpress.com



Jott
Beiträge: 21809

Re: Video footage nicht bezahlt

Beitrag von Jott »

So ziemlich die ganze Skyline von London ist geschützt (was kommerzielle Auswertung für Werbung etc. angeht), The Shard über Renzo Piano sowieso. Panoramafreiheit wie in Deutschland gibt es dort nicht. Auf den Stockportalen ist alles ohne Property Release eine Grauzone.

London ist neben Paris die kitzligste Stadt in Europa, was Rechte angeht.

Wenn du einen Anwalt hinzuziehst, klär auch mal ab, ob du den Clip so überhaupt zur kommerziellen Nutzung hättest anbieten dürfen, wegen der Rechte Dritter und ohne Property Release. Vielleicht wäre es schlauer, die Hufe still zu halten. Soll der Anwalt sagen.



MrMeeseeks
Beiträge: 1923

Re: Video footage nicht bezahlt

Beitrag von MrMeeseeks »

@Jott.

Dann ist anzunehmen dass die Leute dies ebenfalls wissen und genau aus diesem Grund das Material ohne Skrupel selber verwenden? Im Sinne von "Das Material gehört Ihm ja eigentlich auch nicht"



Jott
Beiträge: 21809

Re: Video footage nicht bezahlt

Beitrag von Jott »

Keine Ahnung.

Oder, ganz ohne Überbau: die gehen einfach davon aus, dass niemand aus dem Ausland wegen 200 Euro Streß macht. Rechnungen nicht zu bezahlen erhöht die Liquidität, das weiß der skrupellose Geschäftsmann! :-)



bArtMan
Beiträge: 501

Re: Video footage nicht bezahlt

Beitrag von bArtMan »

Die Leute, die einen Anwalt empfehlen, haben selber noch nie einen eingeschaltet. Da geht man als Privatmann oder kleine Firma kostenmässig in Vorleistung, ohne zu wissen, was am Ende in die Kasse reinkommt.

Youtube-Videos mit Standardlizenz sind quasi von jedem frei nutzbar. Nur wenn du CC angibts, muss bei einer Nutzung wenigstens dein Name als Urheber genannt werden. Aber mit CC räumst du dem Nutzer das Recht ein, das Video gewerblich nutzen zu können und sogar, es zu verändern. Deshalb ist es besser, die CC BY-ND anzugeben. Das mache ich mittlerweile bei fast jedem Video von mir. Ich setze es auf CC und schreibe darunter im Text:

Das Video steht unter der Lizenz CC BY-NC-ND 4.0.
https://creativecommons.org/licenses/by ... .0/deed.de
Urheberangabe: mein Name

Das bedeutet, es darf nicht verändert und/oder gewerblich genutzt werden.

Da die Firma dich angeschrieben hat, ist es erstmal kein Lizenzverstoß. Allerdings gilt die getroffene Honorar-Vereinbarung. Die kannst du im Prinzip einklagen.

Was kann bei einem derartigen Prozeß für dich rauskommen? Entweder die vereinbarten 200 € oder im schlimmsten Fall gar nichts, wenn es als Lizenzverstoß gewertet wird. Denn vor Gericht musst du nachweisen, welcher Schaden dir entstanden ist. Bei der Lizensierung gar keiner. Dann kannst du höchstens den Aufwand benennen. Bei einem Urlaubsvideo ist das auch schwer zu benennen. Meist werden da 50 bis 100 € angesetzt.

In Deutschland werden mittlerweile Lizenzverstösse am Ort des Schädigers juristisch entschieden. Soll heissen, dein Anwalt aus Buxtehude muss zum Prozeß nach München oder er muss einen anderen Anwalt vor Ort einschalten. Keine Ahnung wie das international gereglet wird. Auf jeden Fall wird es nicht einfacher, Forderungen durchzusetzen. Meistens enden Lizenzverstösse in einem Vergleich. Dann darfst du deine Anwaltskosten selber tragen und die Prozeßkosten dazu. Die dürften erheblich sein.

Nach einer aktuellen Tabelle kostet ein Prozeß in Deutschland ca. 1000 €. Dazu dann die Anwaltskosten. Das lohnt sich einfach nicht für Private oder kleine Firmen.

Ich hatte einen ähnlichen Fall letztes Jahr. Ca. 300 Webseitenbetreiber haben in den letzten 4 Jahren meine Videos eingebunden. Auch gewerbliche. Natürlich ohne mich zu fragen. Nach Aussage eines Anwalts für Urheberrecht ist bei der Youtube Standardlizenz kaum was zu machen. Eine Firma hatte sogar einen anderen Urheber für mein Video angegeben. Das war aber ein 50/50 Grenzfall. Da hat der Anwalt abgeraten zu klagen, weil dabei höchstens Peanuts rausgekommen wären und das Risiko zu hoch wäre. Die Zeiten, wo die Leute bei einer Abmahnung einfach zahlen, sind vorbei.



dienstag_01
Beiträge: 13471

Re: Video footage nicht bezahlt

Beitrag von dienstag_01 »

Ich glaube nicht, dass die Standard Lizenz von YT den Download eines Videos und die Einbindung als Hintergrund in eine Website regelt ;)



klusterdegenerierung
Beiträge: 27412

Re: Video footage nicht bezahlt

Beitrag von klusterdegenerierung »

Hat doch mit standart Linzenz überhaupt nichts zu tun.
Ist es mein eigenes Video und wird von jemand anders für sich genutzt, ist dies eine Urheberechtsverletzung und rechtfertigt das entfernen aus dem fremden Kanal.

Da muß man nicht Tatenlos zusehen!



freezer
Beiträge: 3288

Re: Video footage nicht bezahlt

Beitrag von freezer »

bArtMan hat geschrieben:Die Leute, die einen Anwalt empfehlen, haben selber noch nie einen eingeschaltet. Da geht man als Privatmann oder kleine Firma kostenmässig in Vorleistung, ohne zu wissen, was am Ende in die Kasse reinkommt.
Schön, was Du über andere zu wissen glaubst. Fakt ist, ich habe bereits des öfteren einen Anwalt eingeschaltet. Natürlich besteht immer ein Risiko zu verlieren, aber das Urheberrechtsgesetz ist ziemlich streng und wird auch vor Gericht entsprechend ausgelegt.

bArtMan hat geschrieben:
Youtube-Videos mit Standardlizenz sind quasi von jedem frei nutzbar. Nur wenn du CC angibts, muss bei einer Nutzung wenigstens dein Name als Urheber genannt werden. Aber mit CC räumst du dem Nutzer das Recht ein, das Video gewerblich nutzen zu können und sogar, es zu verändern. Deshalb ist es besser, die CC BY-ND anzugeben.
Da lehnst Du Dich aber ziemlich weit aus dem Fenster.

Auszug aus den Nutzungsbedingungen von Youtube:
10. Rechte, die Sie einräumen

10.1 Indem Sie Nutzerübermittlungen bei YouTube hochladen oder posten, räumen Sie

YouTube eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein (mit dem Recht der Unterlizenzierung) bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung der Nutzerübermittlung im Zusammenhang mit dem Zur-Verfügung-Stellen der Dienste und anderweitig im Zusammenhang mit dem Zur-Verfügung-Stellen der Webseite und YouTubes Geschäften, einschließlich, aber ohne Beschränkung auf Werbung für und den Weitervertrieb der ganzen oder von Teilen der Webseite (und auf ihr basierender derivativer Werke) in gleich welchem Medienformat und gleich über welche Verbreitungswege;
jedem Nutzer der Webseite eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein bezüglich des Zugangs zu Ihren Nutzerübermittlungen über die Webseite sowie bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung solcher Nutzerübermittlung in dem durch die Funktionalität der Webseite und nach diesen Bestimmungen erlaubten Umfang.

10.2 Die vorstehend von Ihnen eingeräumten Lizenzen an Nutzervideos erlöschen, sobald Sie Ihre Nutzervideos von der Webseite entfernen. Die vorstehend von Ihnen eingeräumten Lizenzen an Nutzerkommentaren sind unbefristet und unwiderruflich, lassen aber Ihre oben unter Ziffer 8.2 bezeichneten Eigentumsrechte im Übrigen unberührt.
Quelle

Dazu hat zB in Österreich der OGH (Oberste Gerichtshof) entschieden:
Der Oberste Gerichtshof entschied schlussendlich zugunsten des Klägers. Es ist eindeutig, dass er das Urheberrecht besitzt. Alleine durch das hochgeladen auf eine Videoplattform geht dieses nicht verloren. Es ist zwar richtig, dass die Nutzungsbedingungen in diesem Fall vorsehen, dass das Video von anderen verwendet werden darf, dies jedoch nur, soweit es durch die Funktionalität der Dieste im Rahmen dieser Bestimmungen gestattet ist. Daraus leitete der OGH ab, dass es zulässig ist, ein YouTube-Video auf der eigenen Seite einzubinden, jedoch nicht Bildausschnitte davon zu kommerziellen Zwecken in einer Tageszeitung zu verwenden.

Zeitungen dürfen also nicht einfach nach Belieben Fotos und Videos, die im Internet veröffentlicht wurden, verwenden. Eine Zustimmung des Fotografen ist erforderlich.
Quelle

bArtMan hat geschrieben: Da die Firma dich angeschrieben hat, ist es erstmal kein Lizenzverstoß. Allerdings gilt die getroffene Honorar-Vereinbarung. Die kannst du im Prinzip einklagen.
Dass die Firma ihn angeschrieben hat und um eine Lizenz gebeten hat, sowie sich mit dem Honorar einverstanden erklärt hat, wird wohl vor Gericht einiges wiegen. Nämlich dass sich dem Unternehmen bewusst war, dass das Video nicht kostenlos nutzbar ist.

Ein möglicher Weg:
http://www.urheberrecht.de/unterlassungsklage/
bArtMan hat geschrieben:Was kann bei einem derartigen Prozeß für dich rauskommen? Entweder die vereinbarten 200 € oder im schlimmsten Fall gar nichts, wenn es als Lizenzverstoß gewertet wird. Denn vor Gericht musst du nachweisen, welcher Schaden dir entstanden ist. Bei der Lizensierung gar keiner. Dann kannst du höchstens den Aufwand benennen. Bei einem Urlaubsvideo ist das auch schwer zu benennen. Meist werden da 50 bis 100 € angesetzt.

In Deutschland werden mittlerweile Lizenzverstösse am Ort des Schädigers juristisch entschieden. Soll heissen, dein Anwalt aus Buxtehude muss zum Prozeß nach München oder er muss einen anderen Anwalt vor Ort einschalten. Keine Ahnung wie das international gereglet wird. Auf jeden Fall wird es nicht einfacher, Forderungen durchzusetzen. Meistens enden Lizenzverstösse in einem Vergleich. Dann darfst du deine Anwaltskosten selber tragen und die Prozeßkosten dazu. Die dürften erheblich sein.
Hier ist der richtige Weg beschrieben:
http://www.urheberrecht.de/urheberrechtsverletzung/
bArtMan hat geschrieben: Ich hatte einen ähnlichen Fall letztes Jahr. Ca. 300 Webseitenbetreiber haben in den letzten 4 Jahren meine Videos eingebunden. Auch gewerbliche. Natürlich ohne mich zu fragen. Nach Aussage eines Anwalts für Urheberrecht ist bei der Youtube Standardlizenz kaum was zu machen. Eine Firma hatte sogar einen anderen Urheber für mein Video angegeben. Das war aber ein 50/50 Grenzfall. Da hat der Anwalt abgeraten zu klagen, weil dabei höchstens Peanuts rausgekommen wären und das Risiko zu hoch wäre. Die Zeiten, wo die Leute bei einer Abmahnung einfach zahlen, sind vorbei.
Es ist aber auch etwas anderes, wenn Webseitenbetreiber das Youtubevideo über den Youtube-Player einbetten, als wenn jemand sich das Youtubevideo runterlädt (was nach den Youtube-Richtlinien nicht erlaubt ist) und es dann völlig eigenständig in seine kommerzielle Webseite einbettet.
LAUFBILDkommission
Robert Niessner - Graz - Austria
Blackmagic Cinema Blog
www.laufbildkommission.wordpress.com



bArtMan
Beiträge: 501

Re: Video footage nicht bezahlt

Beitrag von bArtMan »

Ok den Download hatte ich nicht bedacht. Stimmt das wiegt schon schwerer.

Klar gibt es Urteile, die die Rechte der Urheber stärken. Auch kann man gerne wegen einer Urheberrechtsverletzung zum Anwalt. Die Frage ist nur, ob es sich lohnt. Meines Erachtens lohnt sich das nur für die Anwälte.



dienstag_01
Beiträge: 13471

Re: Video footage nicht bezahlt

Beitrag von dienstag_01 »

Meines Erachtens lohnt sich das nur für die Anwälte.
Ich habe hier gerade die Rechnung für zwei Mahnschreiben (gegen mich) liegen, macht rund 200 Euro ;)



CameraRick
Beiträge: 4806

Re: Video footage nicht bezahlt

Beitrag von CameraRick »

thepoison606 hat geschrieben:Wie oben schon erwähnt geht es um einen geringen Betrag von 200€.
ieser geringe Betrag ist aber nicht der Streiwert. Der liegt deutlich höher, unabhängig davon wie viel Du Ihnen berechnen wolltest.
Wir hatten da mal einen unangenehmen Fall mit Fotos, die in einem Ladengeschäft unrechtmäßig genutzt wurden; der Betrag hätte sich auf eine ähnliche Summe wie bei Dir gehoben, der Streitwert lag dann aber nördlich vom hundertfachen davon.



klusterdegenerierung
Beiträge: 27412

Re: Video footage nicht bezahlt

Beitrag von klusterdegenerierung »

dienstag_01 hat geschrieben:Ich habe hier gerade die Rechnung für zwei Mahnschreiben (gegen mich) liegen, macht rund 200 Euro ;)
Hö, wieso hast Du das to Video auf die Seite der beiden Ölscheiche upgeloaded? :-)



dienstag_01
Beiträge: 13471

Re: Video footage nicht bezahlt

Beitrag von dienstag_01 »

Wahrscheinlich dachte ich, ich bekomme eine Immobilie geschenkt ;)



bArtMan
Beiträge: 501

Re: Video footage nicht bezahlt

Beitrag von bArtMan »

CameraRick hat geschrieben:ieser geringe Betrag ist aber nicht der Streiwert. Der liegt deutlich höher, unabhängig davon wie viel Du Ihnen berechnen wolltest.
Aber nicht bei einem Urlaubsvideo. Bei einem Agentur-Video ist das natürlich anders.



Olaf Kringel
Beiträge: 1315

Re: Video footage nicht bezahlt

Beitrag von Olaf Kringel »

@thepoison606: ...hallo Daniel,

eine ähnliche Erfahrung musste ich leider 2010 sammeln, als ich nach einem eBay Kauf 250 EUR für einen RC Sender überwiesen habe, welcher aber nie bei mir ankam.

Da wir über eine spezielle Familienrechtschutzversicherung verfügen, welche auch den Internetbereich deckelt, schilderte ich den Fall der Versicherung und bekam die Zusage, das die Anwalts- und ggf. Gerichtskosten übernommen werden.

Zu dem empfahl man mir einen Fachanwalt, welcher seine Kanzlei sogar ganz in der Nähe hatte.

Lange Rede kurzer Sinn... im Endeffekt lief alles darauf hinaus, das ich nach einem Mahnverfahren und den daraus resultierenden Wiedersprüchen zu den Gerichtsterminen hätte persönlich erscheinen und den Prozess führen müssen.

Hinzu käme dann noch die Entfernung von ca. 300KM zum Gerichtsstand, denn dieser liegt beim Beklagten.

Begründet wurde dies durch eine Tabelle, welche Aufwandspauschalen nach Streitwert reguliert.

Der Anwalt erklärte mir in diesem Zusammenhang, das Er bei einem Streitwert von 250 EUR für den Sender eine Pauschale in Höhe von ca. 80 EUR bekäme und meinte direkt, das dafür auch kein anderer Anwalt 600Km fahren und einen Prozess führen würde.

Ich persönlich habe die ganze Sache dann letzten Endes zähneknirschend auf sich beruhen lassen und unter "shit happens" abgehakt.

Nicht das Du mich falsch verstehst, ich will Dich keines Falls davon abhalten Dich rechtmäßig zur Wehr zu setzen, nur solltest Du nicht mit falschen Vorstellungen und vor allem mit Bedacht an die Sache ran gehen.

Gruß,

Olaf



didah
Beiträge: 975

Re: Video footage nicht bezahlt

Beitrag von didah »

nimm die 200 euro, die du von ihnen kriegen würdest und investier sie in ein paar inder, die die firma zuspammen auf facebook und co.... feuer mit feuer bekämpfen und so ;)
mean people suck



CameraRick
Beiträge: 4806

Re: Video footage nicht bezahlt

Beitrag von CameraRick »

bArtMan hat geschrieben: Aber nicht bei einem Urlaubsvideo. Bei einem Agentur-Video ist das natürlich anders.
Das ist ja erst mal egal, woher es kommt. Es ist erstmal nicht deren Eigentum, und sie haben sich wissentlich und widerrechtlich Zugriff auf das Material verschafft, da liegt der Streitwert.

Die Fotos, die ich Ansprach, waren keine Auftragsarbeiten, sondern "Freizeit Knippserei", wenn Du so willst.



Jalue
Beiträge: 1422

Re: Video footage nicht bezahlt

Beitrag von Jalue »

Hm ... ich tendiere da zu Jotts Haltung. So lange nicht geklärt ist, ob du die Bilder (Skyline London, sofern es darum geht) kommerziell hättest verwerten dürfen, wäre ich sehr vorsichtig mit rechtlichen Schritten. Es ist zwar ärgerlich, aber wenn Zahlungserinnerungen nichts bringen, würde ich die paar Münzen, die du nicht verdient hast, abschreiben.

Materialdiebstahl, bzw. Verluste durch nicht bezahlte Rechnungen passieren glaube ich jedem mal, ich war auch schon betroffen. Es gibt keinen absoluten Schutz dagegen und so wie ich das sehe, hast du auch nichts grob falsch gemacht. Für läppische 200 Euro zettelt man vorab ja schließlich auch keinen Papierkrieg mit bestätigten Angeboten, Vorauszahlungen, Verträgen etc. an, das läuft eher unter "... ist mal ein Versuch".



freezer
Beiträge: 3288

Re: Video footage nicht bezahlt

Beitrag von freezer »

Nichts zu unternehmen, halte ich für ein fatales Signal in einer Gesellschaft mit steigender Tendenz sich einfach urheberrechtlich geschütztes Material zu nehmen und dafür nichts zu bezahlen.
LAUFBILDkommission
Robert Niessner - Graz - Austria
Blackmagic Cinema Blog
www.laufbildkommission.wordpress.com



pixelschubser2006
Beiträge: 1696

Re: Video footage nicht bezahlt

Beitrag von pixelschubser2006 »

Was mir noch aufgefallen ist und allgemein bei derartigen Fällen zu beachten ist: Es ist beinahe unmöglich mit Vertragsstrafen zu arbeiten. Wer Bildmaterial anbeitet und der Kunde kauft nicht, sondern klaut, kann bei rechtsicheren AGBs und / oder ausdrücklichem Hinweis im Angebot saftige Vertragsstrafen fordern. 300% Aufschlag sind da durchaus einzustreichen und machen die Sache interessant.
Der Pferdefuß im vorliegenden Fall ist allerdings: Das Material wurde streng genommen ja nicht geklaut, denn ein gültiger Kauf- bzw. Nutzungsvertrag mit beidseitiger Zustimmung liegt ja offenbar vor. Somit ist lediglich die Gegenleistung in Form der Zahlung nicht erfolgt. Das ist leider eine ganz andere Situation. Daß die das Material eigenmächtig beschafft haben, werden sie bestreiten und Du kannst das nicht beweisen.
Jedenfalls muss man sich fragen, ob es rechtssicher möglich ist, den Kaufvertrag explizit von der erfolgten Zahlung abhängig zu machen. Das BGB sieht nämlich genau DAS nicht vor: Kaufvertrag entsteht durch Einigung und Übergabe!* Von Zahlung steht da nix. Bei dinglichen Gütern kann man sich durch Vorkasse vor Übergabe absichern, aber bei digitalen Waren... schwierig. Auf jeden Fall ein Punkt, bei dem mich die Meinung eines Juristen sehr interessieren würde.

*Anmerkung: Wer als Handwerker bei einem Auftrag zu Lieferung und Montage noch etwas nachliefern oder ersetzen muss, muss dies auch tun, wenn der Kunde nicht zahlt und offensichtlich auch nicht vorhat, zu zahlen. Reklamation und Inkasso sind zwei unterschiedliche Vorgänge, die nicht miteinander aufgerechnet werden können. Zumindest streng genommen. Landet die Sache vor Gericht, läuft es i.d.R. eh auf einen Vergleich hinaus. Geht es aber hart auf hart, wird der ehrliche Handwerker dem renitenten Kunden unterliegen.
Zuletzt geändert von pixelschubser2006 am So 09 Apr, 2017 13:01, insgesamt 1-mal geändert.



rkunstmann
Beiträge: 652

Re: Video footage nicht bezahlt

Beitrag von rkunstmann »

Ich hatte mal den Fall, dass ich für einen Werbespot angefragt war, als Regisseur; ich habe ein Konzept, Treatment und Storyboard entwickelt. Dann sagte mir der Produzent es werde nicht weiter verfolgt... Gut... Ein paar Wochen später rief mich mein Kameramann an, warum ich mich denn nicht gemeldet habe... Hä? Ja hier... Schickte mir einen Link. Die haben mein Storyboard 1:1 umgesetzt und mein Kameramann dachte ich hätte ihn ohne ein Wort rausgeworfen... Manche Leute sind schon arg dreist und schamlos...

Auch dubios: Die beiden Schönlinge gibt es unter verschiedenen Namen bei LinkedIn... Aber wenn es Con Artists sind (wofür auf deren Seite einiges spricht) warum fragen sie überhaupt...

Ich halte es aber mit: Klagen bringt leider meistens wenig. Besonders gegen Leute, die gewohnt sind verklagt zu werden und kein Schamgefühl haben...

Alles Gute!



Jalue
Beiträge: 1422

Re: Video footage nicht bezahlt

Beitrag von Jalue »

[quote="freezer"]Nichts zu unternehmen, halte ich für ein fatales Signal in einer Gesellschaft mit steigender Tendenz sich einfach urheberrechtlich geschütztes Material zu nehmen und dafür nichts zu bezahlen.[/quote]

Jjein!! Einerseits hast du recht, andererseits muss man sich Moral auch leisten können. Wenn der TO beispielsweise ein Verfahren in London anstrengt, vielleich sogar gewinnt und ein paar hundert Mäuse einstreicht, könnte ihm im Gegenzug eine Rechnung für die kommerzielle Nutzung "urheberrechtlich geschützter Motive" ins Haus flattern, die ggf. weit darüber liegt.

Letztlich also auch nur eine Kosten-Nutzenabwägung.



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