Macht irgendwie Sinn ;)
Macht irgendwie Sinn ;)
Das Zitatrecht gibt es ja bereits für Kunst im Videobereich, anders würde Satire etwa nicht funktionieren.-paleface- hat geschrieben:Gilt das denn auch für Filme?
Weil kurze Ausschnitte können ja bei YouTube auch schon gemeldet werden und das Video kann da gesperrt werden.
Insbesondere weil die Gerichte unterschiedlich entscheiden und selbst wenn man gewinnt ein Gerichtsverfahren so viel Zeit, Geld und Nerven kostet daß man so etwas besser vermeiden sollte.rush hat geschrieben:[quote="-paleface-"Was ist ein Sample? Sind 2 Sekunden ein kurzer Ausschnitt? 4 Sekunden schon nicht mehr? Wie eigen und verfremdet muss so ein Sample sein? Alles keine einfache Sache.
sein Anwalt argumentiert ..Pelham argumentiert
Wenn man sich Gerichtsprotokolle anschaut, ist das verhandeln einer solchen Definition von "Kunstfreiheit" und "Urheberanschprüchen" verglichen mit vielen Voll-Bagatellfällen doch noch absolut harmlos und nachvollziehbar - sogar beinahe dankbar in diesem Staat.StanleyK2 hat geschrieben:
Ein Streit bis vor die höchsten Gerichte wegen eines 2 Sekunden Nonsens?