Möglicherweise nur wenn er die Originale z.B. auf dem Stick in Besitz hat. Wurde der Stick gelöscht, dann dürfte nur die vollständige (ungeschnittene) Kopie auf dem PC den Hinweis auf dem Besitzer geben.uniquedition hat geschrieben:Zumindest müsste der Kameramann die Urheberrechte an dem Filmmaterial haben und ....
Meine Meinung auch nur deshalb abgegben, um tätsächlich hier zum Thema die richtige Antwort vom Fachmann zu bekommen.uniquedition hat geschrieben: ... allerdings bin ich auch kein Jurist und Leute mit mehr Erfahrung im Produktionsbereich sollten das besser beurteilen können.
wurde denn der stick wortlos übergeben?BorisC hat geschrieben:Aber nur weil man jemandem sein gefilmtes Material gegeben hat, gibt man ihm doch nicht gleich auch die ganzen Rechte, oder?
Bei urheberrechtlichen Betrachtungen ist es vollkommen egal, wer die physische Verfügungsgewalt über das Material hat. Es kommt einzig und allein darauf an, wer Schöpfungsanteile am Werk hat. In erster Linie ist das der Drehbuchautor und der Regisseur. Wenn in jeder einzelnen Bildaufnahme so viel Schöpfungshöhe steckt, dass jede für sich ein Werk ist, dann auch der Kameramann. Und wenn der Cutter selbst an der Festlegung der Abfolge der Aufnahmen mitgewirkt hat, ist auch er Miturheber.Rübezahl hat geschrieben:Wurde der Stick gelöscht, dann dürfte nur die vollständige (ungeschnittene) Kopie auf dem PC den Hinweis auf dem Besitzer geben.
Gibt es gleichzeitig mehrere Sicherungen auf verschiedenen PC's, so hätten eigentlich alle ein Urheberrecht solange es unbearbeitet ist.