das dürfen die doch gar nicht,denn da könnte man ja sofort einen Anwalt einschalten.und unterstellen mir nicht gleich Betrugsabsichten?
Wie hier eigentlich schon klar sein sollte, ist das alles nicht deine Baustelle. Der Verkäufer hat es nicht geschafft, dir den gekauften Gegenstand in angebotener Form zukommen zu lassen. Ob er schon vorher kaputt war, aufgrund von schlechter Verpackung oder durch Schuld von Hermes beschädigt wurde, kannst du nicht wissen, ist aber auch egal. Der Verkäufer ist sowohl für den Gegenstand verantwortlich, als auch für die Verpackung und ist Auftraggeber des Paketdienstes.Frank B. hat geschrieben:Nun hat mir Hermes die Paketversicherung/ Schadensersatz (ca. 100,- Euro) abgelehnt, da das Gerät angeblich nicht "ordentlich" verpackt war.
kundesbanzler hat geschrieben:Das ist vollkommener Blödsinn, da es sich um einen Privatverkauf handelt. Der Käufer haftet. Es sei denn der Artikel wurde nicht korrekt verpackt.Frank B. hat geschrieben: Als ganz einfach: schick ihm Fotos, er soll sich drum kümmern. Setz ihm eine Frist, bis zu der entweder das Geld oder der Gegenstand erstattet wird.
mfg
Lies einfach die Richtlinien. Das Paket kann durchaus fallen etc. Die Verpackung muss das abkönnen. Kann Sie das nicht ist Hermes aus der Haftung.Frank B. hat geschrieben: Bloß da weiß ich auch nicht, ob es nicht doch möglich ist, dass es Gewalteinwirkungen geben könnte (Sturz, Schlag), der an der Außenverpackung kaum Spuren hinterlässt aber trotzdem den Inhalt beschädigen kann. Da bin ich kein Fachmann. Ich sehe nur, was ich bekommen habe und diese blöde Ausrede von Hermes.
Das Gerät wäre selbst gebraucht mehr wert. Wenn ich gewollt hätte, hätte ich betrügen können und einfach einen höheren Schadenswert angeben können. Pakete sind ja bis 500,- Euro wohl versichert. Ich wollte aber wirklich nur meinen Schaden ersetzt haben.Alf_300 hat geschrieben:Das Kalkül ist der Preis - 100 Euro und ggf der Gerichtsstand, welcher Anwalt macht das und wer hat Lust meilenweit entfernt eine Verhandlung mit zweifelhaften Ausgang zu führen?
Schlüsseln wir diesen "Blödsinn" mal kurz auf, damit auch du das verstehst: als Käufer habe ich mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag abgeschlossen, ob privat oder gewerblich ist egal. Der Verkäufer muss mir das vertraglich zugesicherte liefern. Wenn dabei etwas schief geht, ist er dafür verantwortlich, sich damit zu befassen und bei den genutzen Dienstleistern (zb. dem Paketdienst) Korrektur zu verlangen. Als Käufer stehe ich mit dem Paketdienst in keinerlei Geschäftsbeziehung, habe also überhaupt keine Verhandlungsbasis.Leini hat geschrieben:Das ist vollkommener Blödsinn, da es sich um einen Privatverkauf handelt. Der Käufer haftet. Es sei denn der Artikel wurde nicht korrekt verpackt.
Ja du hast Recht, du/ihr habt diese Richtlinien aber aktzeptiert.Frank B. hat geschrieben:Solche Richtlinien sind lächerlich. Ich darf doch als Transportdienstleister nicht das Paket aus ein paar Metern Höhe fallen lassen und dann sagen, dass es nicht ordentlich verpackt war.
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Wo denn?Leini hat geschrieben:Ja du hast Recht, du hast diese Richtlinien aber aktzeptiert.Frank B. hat geschrieben:Solche Richtlinien sind lächerlich. Ich darf doch als Transportdienstleister nicht das Paket aus ein paar Metern Höhe fallen lassen und dann sagen, dass es nicht ordentlich verpackt war.
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Indem Du mit deinen Verkäufer über den Versand besprochen hast. Hast Du das nicht getan , hast Du fahrlässig gehandelt. Du kannst das drehen wie Du willst. Dich arscht es immer an.Frank B. hat geschrieben:Wo denn?Leini hat geschrieben:Ja du hast Recht, du hast diese Richtlinien aber aktzeptiert.Frank B. hat geschrieben:Solche Richtlinien sind lächerlich. Ich darf doch als Transportdienstleister nicht das Paket aus ein paar Metern Höhe fallen lassen und dann sagen, dass es nicht ordentlich verpackt war.
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Ich habe den Bedingungen zugestimmt, weil ich dem Verkäufer nicht den Versand mit Hermes untersagt habe?????Leini hat geschrieben:Indem Du mit deinen Verkäufer über den Versand besprochen hast. Hast Du das nicht getan , hast Du fahrlässig gehandelt. Du kannst das drehen wie Du willst. Dich arscht es immer an.Frank B. hat geschrieben:Wo denn?Leini hat geschrieben:Ja du hast Recht, du hast diese Richtlinien aber aktzeptiert.Frank B. hat geschrieben:Solche Richtlinien sind lächerlich. Ich darf doch als Transportdienstleister nicht das Paket aus ein paar Metern Höhe fallen lassen und dann sagen, dass es nicht ordentlich verpackt war.
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Beim Versendungskauf von Privatpersonen geht die Gefahr nach § 447 BGB in dem Moment der Übergabe an die zur Versendung bestimmten Personen über. Eine Haftung des Versenders scheidet damit grundsätzlich aus, ( AG Höxter, 10 C 140/09).Frank B. hat geschrieben:
Ich habe den Bedingungen zugestimmt, weil ich dem Verkäufer nicht den Versand mit Hermes untersagt habe?????
Nein, natürlich nicht. Du hast mit Hermes nichts am Hut. Wie ich schon mehrmals geschrieben habe, klär es mit dem Verkäufer, der ist dafür verantwortlich, egal was passiert ist.Frank B. hat geschrieben:Ich habe den Bedingungen zugestimmt, weil ich dem Verkäufer nicht den Versand mit Hermes untersagt habe?????
Ist angeblich jetzt 14 Tage im Urlaub. Hat sich abgemeldet, als ich ihm von dem Schaden unterrichtete. Er behauptete, alles war in Ordnung und er war angeblich bei Hermes im Paketshop und die hätten ihm gesagt, ich solle den Schaden melden und bekäme in jedem Fall mein Geld zurück. Und wenn ich nichts erreichen sollte, dann solle ich mich nach den 14 Tagen Urlaub bei ihm nochmal melden.Leini hat geschrieben:Was sagt denn eigentlich der Verkäufer ?
Das ist grundsätzlich richtig, dies mit dem Versender zu besprechen.kundesbanzler hat geschrieben: klär es mit dem Verkäufer, der ist dafür verantwortlich, egal was passiert ist.
Ich denke auch, dass wird der einzig richtige Weg sein. Vielleicht bekommst du ja noch ein paar Euro vom Verkäufer und begrenzt somit den Schaden.Frank B. hat geschrieben:Ich sehe schon, wie das ausgeht. Ich werde das Teil als defekt bei Ebay einstellen und hoffen, dass ich es noch gut verkaufe, damit der Schaden etwas eingegrenzt wird. Ich danke euch sehr für eure Meinungen.
Warum sollte er das tun?Leini hat geschrieben:Ich denke auch, dass wird der einzig richtige Weg sein. Vielleicht bekommst du ja noch ein paar Euro vom Verkäufer und begrenzt somit den Schaden.Frank B. hat geschrieben:Ich sehe schon, wie das ausgeht. Ich werde das Teil als defekt bei Ebay einstellen und hoffen, dass ich es noch gut verkaufe, damit der Schaden etwas eingegrenzt wird. Ich danke euch sehr für eure Meinungen.
Immerhin hat er 100 Euro bekommen und eventuell das "Ding" nicht richtig verpackt. Kannst doch sagen , Hermes bemängelt die Verpackung. Entspricht doch den Tatsachen.Frank B. hat geschrieben:
Warum sollte er das tun?
So ist es. Diese Versicherung macht wahrscheinlich nur Sinn bei Verlust.Frank B. hat geschrieben:Sie werden sich mit der Begründung, dass es unzureichend verpackt war immer raus reden können.
Leini hat geschrieben:So ist es. Diese Versicherung macht wahrscheinlich nur Sinn bei Verlust.Frank B. hat geschrieben:Sie werden sich mit der Begründung, dass es unzureichend verpackt war immer raus reden können.
§ 447 BGB behandelt die Gefahr u.a. einer Beschädigung. Wenn aber hinreichend versichert versendet wurde, dann besteht diese Gefahr mittelbar nicht mehr, denn die Versicherung dient zu nichts anderem als diese Gefahr auszuschließen. § 447 BGB greift hier also überhaupt nicht, insofern der Versand explizit als versichert angeboten wurde.Leini hat geschrieben:Das ist grundsätzlich richtig, dies mit dem Versender zu besprechen.
Er haftet aber nicht dafür, dass ist UNSINN. ( es sei denn, die versendete Ware ist falsch oder unzureichend verpackt worden)
Warum hat mich dann Hermes nicht darauf hingewiesen und hat eine Schadensmeldung von MIR gefordert und auch bearbeitet?kundesbanzler hat geschrieben: Der Punkt ist: man hat als Käufer keinerlei Ansprüche gegenüber dem Paketdienst...
Die Schadensmeldung ist im Endeffekt nur eine "Zeugenaussage" deinerseits. Schau mal in die AGB von Hermes, es wird nur gegenüber dem Auftraggeber gehaftet. Keine Ahnung, warum sie dich nicht darauf hinweisen. Evtl. ein Versäumnis, oder aber es hat sich aus dem Kontext nicht erschlossen, dass du überhaupt Haftung für dich selbst einforderst und nicht lediglich vom Schaden berichtest.Frank B. hat geschrieben:Warum hat mich dann Hermes nicht darauf hingewiesen und hat eine Schadensmeldung von MIR gefordert und auch bearbeitet?