wenn er "hinter" einem Mac sitzt,dann sollte eigentlich das Logo abgedeckt sein,denn es geht doch um den Professor und das was er erzählt oder erklärt.Ich filme eine Szene in der ein Professor hinter einem iMac sitzt.
aber sicher nicht von der Rückseite.Frank Glencairn hat geschrieben:Zumal man auch einen abgeklebten Mac als Mac erkennt.
Die Form und das Design ist schon sehr charakteristisch.Goldwingfahrer hat geschrieben:aber sicher nicht von der Rückseite.Frank Glencairn hat geschrieben:Zumal man auch einen abgeklebten Mac als Mac erkennt.
Genau das ist hier beim TE eben NICHT der Fall, denn das Logo wird als Teil des Originalproduktes, auf dem der Hersteller selbst es angebracht hat, gezeigt, und in keinen anderen Zusammenhang gestellt. Es erfüllt somit genau den Zweck, den der Hersteller damit verfolgt.Danach ist es Dritten untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die nicht denen ähnlich sind, für die die Marke Schutz genießt,
Ich hatte ja geschrieben, dass der Fall anders gelagert ist. Ob aber dennoch eine Ausnutzung der Wertschätzung angenommen werden kann, da ja ein anderes Produkt kommerziell beworben wird, kann ich nicht juristisch belastbar beurteilen. Aber wenn du das kannst, wäre das dann ja mal ein wirklicher Erkenntnisgewinn.carstenkurz hat geschrieben: ↑Do 30 Nov, 2017 21:31Genau das ist hier beim TE eben NICHT der Fall, denn das Logo wird als Teil des Originalproduktes, auf dem der Hersteller selbst es angebracht hat, gezeigt, und in keinen anderen Zusammenhang gestellt.Danach ist es Dritten untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die nicht denen ähnlich sind, für die die Marke Schutz genießt,
Er selbst als Produzent hat da seitens Apple nichts zu befürchten. Ob dieser Verlag als Kunde so eine Abbildung in einem Werbeclip WILL ist eine andere Frage, die man aber relativ unkompliziert klären kann. Selbst im öffentlich-rechtlichen hat niemand ein Problem mit den üblichen Herstellerlogos auf KFZ, solange die nicht einseitig, vollkommen aufdringlich und handlungsirrelevant in die Kamera gehalten werden. Aber da geht es auch mehr um Schleichwerbung, nicht um Markenrecht.
- Carsten
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