slashCAM
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Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von slashCAM »

Bild
Darf man nach dem 25. Mai, wenn die neue EU-Verordnung zum Datenschutz in Kraft getreten ist, noch Personen als Beiwerk einer Landschaft oder in einer Versammlung filmen, ohne jeder einzelnen vorher einen Rechtekatalog vorzulegen und ausdrückliche Einwilligungen einzuholen? Dies wird derzeit heiß debattiert -- worum geht es?



Hier geht es zu Artikel auf den slashCAM Magazin-Seiten:
News: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen



camworks
Beiträge: 1902

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von camworks »

EU-Recht (DSGVO) schlägt nationales Recht (KUG). Da gibt's nicht viel Interpretationsspielraum.
ciao, Arndt.



blickfeld

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von blickfeld »

camworks hat geschrieben: Di 08 Mai, 2018 11:48 EU-Recht (DSGVO) schlägt nationales Recht (KUG). Da gibt's nicht viel Interpretationsspielraum.
und diese aussage ist halt einfach quatsch ;). aber kann man ja mal raushauen.



Pianist
Beiträge: 8403

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von Pianist »

Meiner Meinung nach muss man erst mal klären, ob jede Bewegtbildaufnahme automatisch eine Datenverarbeitung ist. Ich zum Beispiel nehme keine GPS-Daten auf. Man kann also durch automatische Auswertung nicht unbedingt sagen, dass diese und jene Person zu diesem und jenem Zeitpunkt an einem bestimmten Ort war.

Eine gesetzgeberische Klärung wäre jedenfalls ganz gut. Es reicht ja schon, wenn irgendwo hingeschrieben wird, dass bei Filmwerken die Regelungen des § 22 KUG gelten. Die sind ja total in Ordnung.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



surfag
Beiträge: 48

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von surfag »

Pianist hat geschrieben: Di 08 Mai, 2018 12:51 Meiner Meinung nach muss man erst mal klären, ob jede Bewegtbildaufnahme automatisch eine Datenverarbeitung ist. Ich zum Beispiel nehme keine GPS-Daten auf. Man kann also durch automatische Auswertung nicht unbedingt sagen, dass diese und jene Person zu diesem und jenem Zeitpunkt an einem bestimmten Ort war.
Es reicht ja schon aus, dass eine Person identifizierbar ist. Das wäre auch der Fall wenn nicht mal das Gesicht erkennbar ist, aber durch besondere / eindeutige Kleidung eben doch eindeutig zugeordnet werden kann. Da braucht es keine GPS- oder andere Daten. Als Datenverarbeitung versteht die DSGVO ja bereits das Speichern (während der Aufnahme).
Pianist hat geschrieben: Di 08 Mai, 2018 12:51 Eine gesetzgeberische Klärung wäre jedenfalls ganz gut. Es reicht ja schon, wenn irgendwo hingeschrieben wird, dass bei Filmwerken die Regelungen des § 22 KUG gelten. Die sind ja total in Ordnung.
völlig d'accord



Frank Glencairn
Beiträge: 22731

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von Frank Glencairn »

Pianist hat geschrieben: Di 08 Mai, 2018 12:51 Meiner Meinung nach muss man erst mal klären, ob jede Bewegtbildaufnahme automatisch eine Datenverarbeitung ist.
Sieht so aus
Es reicht aus, dass eine Personenbeziehbarkeit der Daten prinzipiell möglich ist, was angesichts der hohen Auflösung
von Digitalbildern in Bezug auf Bildaufnahmen und der Verfügbarkeit von
Gesichtserkennungssoftware angenommen werden muss.
Auch wenn man auf die individuellen Fähigkeiten des einzelnen Fotografen abstellen würde, also einen relativen
Begriff der personenbezogenen Daten vertritt, wird man wohl zugestehen müssen, dass die
körperlichen Merkmale einer Person, insbesondere deren individuelle Gesichtszüge, wenn
sie ausreichend erkennbar sind, immer geeignet sind eine Person eindeutig zu identifizieren.
Es handelt sich daher bei ausreichend aufgelösten Bildaufnahmen, die eine Person gut
erkennbar zeigen, immer um personenbezogene Daten.
Sapere aude - de omnibus dubitandum



camworks
Beiträge: 1902

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von camworks »

blickfeld hat geschrieben: Di 08 Mai, 2018 12:30
camworks hat geschrieben: Di 08 Mai, 2018 11:48 EU-Recht (DSGVO) schlägt nationales Recht (KUG). Da gibt's nicht viel Interpretationsspielraum.
und diese aussage ist halt einfach quatsch ;). aber kann man ja mal raushauen.
Ach ja? Komisch, der Europäische Gerichtshof sieht das jedenfalls so.
http://www.eu-info.de/eugh/EU-Recht-Nationales-Recht/

Und zum Thema Datenverarbeitung bei Fotos oder Filmaufnahmen hat die Kanzlei Rieck & Partner einen Artikel veröffentlicht, der die Datenverarbeitung klar bejahrt, allerdings nicht für analoge Fotos. Wie Slashcam bereits meint, gibt's es dazu verschiedene Ansichten. Jedenfalls ist das Thema nichts, wo man auf der sicheren Seite wäre:
https://www.ipcl-rieck.com/allgemein/wi ... rafen.html
ciao, Arndt.
Zuletzt geändert von camworks am Di 08 Mai, 2018 14:54, insgesamt 2-mal geändert.



Pianist
Beiträge: 8403

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von Pianist »

Frank Glencairn hat geschrieben: Di 08 Mai, 2018 14:41 Sieht so aus
Also wieder auf 35 mm drehen? Es kann doch nicht sein, dass juristische Fragestellungen sich daran orientieren, auf welchem Medium gedreht wird...

Eine Handyaufnahme könnte problemarisch sein, aber die 6x7-Hasselblad-Aufnahme soll nicht betroffen sein?

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



dienstag_01
Beiträge: 13420

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von dienstag_01 »

Pianist hat geschrieben: Di 08 Mai, 2018 14:50
Frank Glencairn hat geschrieben: Di 08 Mai, 2018 14:41 Sieht so aus
Also wieder auf 35 mm drehen? Es kann doch nicht sein, dass juristische Fragestellungen sich daran orientieren, auf welchem Medium gedreht wird...

Eine Handyaufnahme könnte problemarisch sein, aber die 6x7-Hasselblad-Aufnahme soll nicht betroffen sein?

Matthias
35mm? Du schlägst dir ja förmlich die Stirn blutig an der Gefängnistür um Einlass. 8mm, danach ist Sense ;)



Alf_300
Beiträge: 8011

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von Alf_300 »

Also ich seh immer noch keine Probleme



handiro
Beiträge: 3259

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von handiro »

Dann laufen eben in Zukunft nur noch verpixelte Gesichter durchs Bild....what shall?
Ist natürlich lustig im Bezug auf 4K und 8K :-)
Verpixelt sich ein Gesicht in 4K besser als in FHD?
Good-Cheap-Fast....Pick Any 2



Pianist
Beiträge: 8403

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von Pianist »

Ich finde verpixelte Autokennzeichen schon total blöd, das ruiniert den ganzen Film. Und ich muss ehrlich zugeben, dass ich mit der Trackingfunktion im Avid immer noch nicht klarkomme, wenn ich mal den Filter "Whitness Protection" einsetzen möchte...

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



Darth Schneider
Beiträge: 19126

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von Darth Schneider »

Alles verpixelt am Schluss, super, das stört mich beim schauen, und für die Filmemacher, bedeutet das schon eine künstlerische Einschränkung.
Man kann auch alles übertreiben. Hauptsache, die Regierungen, Geheimdienste und grosse Konzerne dürfen mit ihren Satelliten und Drohnen von weit oben filmen was immer sie wollen.
Gruss Boris
Alles vor und rund herum um die Kamera ist für einen guten Film viel, viel wichtiger als die Kamera selber.



handiro
Beiträge: 3259

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von handiro »

Hast Du mal solche Drohnen Bilder gesehen? Die sehen da GAR NIX! Sitzen 10.000 km weiter an ihrer playstation und drücken auf "kill". Gesichter von oben? Höchstens Mützen, Glatzen, Nasen und Haare.
Was die Qualität der Gesichtserkennung betrifft, das ist auch snakeoil und ein tolles business.
https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 43089.html
Aber die Verpixelung nimmt immer mehr zu und ich denke mit dem neuen Gesetz nimmt sie noch zu. Investigative Dokus mit Versteckter gibts wg. Verpixelung immer weniger....Quotenkiller :-)

Gibts auch schon einen "Whistleblower Protection" Knopf?

Next: Wehe Sie senden meinen Pixel :-)
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Steelfox
Beiträge: 407

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von Steelfox »

Schon der 3. Fred zum Thema. Das machts auch nicht besser.
Das jeder seine Internetseite auf aktuellen Stand bringen muss, sollte ja nun jedem klar sein.
Der MDR hatte letztens darüber berichtet und u.a. ein Bäcker klagte über diesen sinnlosen bürokratischen Aufwand. Das macht die Brötchen wieder teurer.
Und an der Stelle sollte es "klick" machen. Das ist durchaus so gewollt. Wenn alle wirtschaftlichen Bereiche sich darauf einstellen müssen, werden die Waren teurer. Und wer profitiert dann am ehesten davon?

Und zu den anderen Sachen kann man auch nur wiederholen: Die Einhaltung der Vorgaben aus der DSGVO wird von den jeweiligen Gremien bzw. Aufsichtsbehörden der Länder überwacht.
Kein Anwalt wird am 25. Mai mit entsprechenden Abmahnschreiben um sich werfen. Dazu braucht es schon einen Anlass/Auftrag. Die Meisten die mehr oder weniger Zufällig durch's Bild laufen, wird das nicht interessieren. Die werden diese ganze Diskussion nur am Rande mitkriegen.

Das heist nun aber auch nicht, das alles ok ist, so lange die Herren Rechtsvertreter sich nicht mal einig sind.
Bis hier keine endgültige Klarheit herrscht, könnte ich mir gut vorstellen, dass es einige unliebsame Zeitgenossen (die sich mit der Materie auskennen) durchaus darauf anlegen, mal eben belanglos durchs Bild rennen, eine Gespräch mit dem Kameramann anfangen, nur um ihn dann später kräftig verpfeifen.
Dann such ich mir halt einen Anwalt, der auf meiner Seite ist.



Darth Schneider
Beiträge: 19126

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von Darth Schneider »

An Handiro
Meinst du denn die zeigen uns alle Drohnen Aufnahmen und Satelitenbider und Messdaten ?
Wenn die wollen können einige Satelliten sehen was für ein Hemd du trägst, und wohin du gehst, was du machst und noch viel mehr....und bei weitem nicht nur Bilder, es geht ja nicht nur darum was jetzt im Netz veröffentlicht wird, sondern womit warum gearbeitet wird.....und es gibt noch viel sensiblere Daten was den Datenschutz anbelangt wie nur Bilder.
Gruss Boris
Alles vor und rund herum um die Kamera ist für einen guten Film viel, viel wichtiger als die Kamera selber.



Frank Glencairn
Beiträge: 22731

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von Frank Glencairn »

handiro hat geschrieben: Di 08 Mai, 2018 17:35
Was die Qualität der Gesichtserkennung betrifft, das ist auch snakeoil und ein tolles business.
https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 43089.html
Das ist ein gutes Beispiel für das was ich am Anfang des ersten Treads gesagt hatte - daß am Ende Richter und Beamte, die kaum in der Lage sind ihre e-Mail abzurufen, über sowas dann entscheiden.
So glaubt zum Beispiel der Oberdatenschutz-Mufti von Hamburg, daß jeder mit Hilfe von Automatischen Gesichtserkennungsprogrammen und Gesichts-Datenbanken, jede beliebige Person auf jedem Foto eindeutig identifizieren kann (und der Ort der Aufnahme natürlich gleich dazu), wahrscheinlich weil er sowas mal im Radio gehört hat.
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handiro
Beiträge: 3259

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von handiro »

@Darth, es gibt genügend Beispiele, angefangen mit dem Material wegen dem Chelsea Manning eingesessen hat. DIe Gesichter sind ganz schwer zu erkennen! Gerade vor kurzem lief eine Doku wo sich die Drohnen Operatoren ausweinen durften, da gab es genügend Material zu sehen. Die collateral damage in Afghanistan ist enorm!
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yantras
Beiträge: 2

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von yantras »

Anscheinend verbreiten einige Anwälte auch Halb-Warheiten.

Eine Verbreitung dieser Antwort ist wünschenswert, sofern die Antwort vollständig wiedergeben und nicht einzelne Passagen aus dem Zusammenhang gerissen werden.

Gerne nehme ich vertiefend zu Ihren Fragen Stellung. Um Wiederholungen zu vermeiden, möchte ich jedoch eingangs erneut betonen, dass sich aus der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und den diese ergänzenden nationalen Gesetzen keine wesentlichen Änderungen der Rechtslage bei der Anfertigung und Verbreitung von Fotografien ergeben.

Das Anfertigen von Fotografien wird sich auch zukünftig auf eine - wie bislang schon - jederzeit widerrufbare Einwilligung oder alternative Erlaubnistatbestände wie die Ausübung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO) stützen können. Diese Erlaubnistatbestände (nach geltender Rechtslage Art. 7 der geltenden EU-Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG i.V.m. den nationalen Umsetzungsgesetzen) decken seit vielen Jahren datenschutzrechtlich die Tätigkeit von Fotografen ab und werden in Art. 6 DS-GVO fortgeführt. Die Annahme, dass die DS-GVO dem Anfertigen von Fotografien entgegen stehe, ist daher unzutreffend.

Für die Veröffentlichung von Fotografien bleibt das Kunsturhebergesetz auch unter der ab dem 25. Mai 2018 anwendbaren Datenschutz-Grundverordnung erhalten. Es sind, wie ich bereits in meiner Antwort ausgeführt habe, keine Änderungen oder gar eine Aufhebung mit Blick auf die Datenschutz-Grundverordnung vorgesehen.
Die Ansicht, das Kunsturhebergesetz werde durch die DS-GVO ab dem 25. Mai 2018 verdrängt, ist falsch. Das Kunsturhebergesetz stützt sich auf Artikel 85 Abs. 1 DS-GVO, der den Mitgliedstaaten nationale Gestaltungsspielräume bei dem Ausgleich zwischen Datenschutz und der Meinungs- und Informationsfreiheit eröffnet. Das Kunsturhebergesetz steht daher nicht im Widerspruch zur DS-GVO, sondern fügt sich als Teil der deutschen Anpassungsgesetzgebung in das System der DS-GVO ein. Eine gesetzliche Regelung zur Fortgeltung des Kunsturhebergesetzes ist nicht erforderlich. Ebenso führen die Ansätze anderer Mitgliedstaaten, die sich in allgemeiner Form zum Verhältnis von Datenschutz und Meinungs- und Informationsfreiheit verhalten, in der praktischen Umsetzung nicht weiter und führen nicht zu mehr Rechtssicherheit.

Die grundrechtlich geschützte Meinungs- und Informationsfreiheit fließt zudem unmittelbar in die Auslegung und Anwendung der DS-GVO ein, insbesondere stellen sie berechtigte Interessen der verantwortlichen Stellen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO dar. Die DS-GVO betont, dass der Schutz personenbezogener Daten kein uneingeschränktes Recht ist , sondern im Hinblick auf seine gesellschaftliche Funktion und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips gegen andere Grundrechte abgewogen werden (Erwägungsgrund 4). Zu den von der DS-GVO in diesem Zusammenhang genannten Grundrechten zählt ausdrücklich auch die Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit.

Ich würde mich freuen, wenn die vorstehenden Ausführungen dazu beitragen, Ihnen Ihre Befürchtungen zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Regina Krahforst

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von Frank B. »

Danke! Das klingt doch erstmal ganz gut. Natürlich bin ich kein Jurist und kann es nicht richtig einschätzen, was da geschrieben steht. Ob z.B. auch der Privatmann das Recht auf Informationsfreiheit behalten kann, indem er Bilder verbreitet. Aber interessant sind die Aussagen immerhin. Hast du dazu mal eine Quellenangabe?



handiro
Beiträge: 3259

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von handiro »

Donnerwetter! Der Eingangs Satz trifft den Tenor. Vielen Dank für die einigermassen verständliche Klarstellung Frau Krahforst. Hoffentlich wird sich die Verunsicherung nicht ausbreiten.
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Zuletzt geändert von handiro am Di 08 Mai, 2018 23:59, insgesamt 1-mal geändert.



yantras
Beiträge: 2

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von yantras »

Wurde so bei Webstone veröffentlicht



blickfeld

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von blickfeld »

camworks hat geschrieben: Di 08 Mai, 2018 14:45
blickfeld hat geschrieben: Di 08 Mai, 2018 12:30
und diese aussage ist halt einfach quatsch ;). aber kann man ja mal raushauen.
Ach ja? Komisch, der Europäische Gerichtshof sieht das jedenfalls so.
http://www.eu-info.de/eugh/EU-Recht-Nationales-Recht/

Und zum Thema Datenverarbeitung bei Fotos oder Filmaufnahmen hat die Kanzlei Rieck & Partner einen Artikel veröffentlicht, der die Datenverarbeitung klar bejahrt, allerdings nicht für analoge Fotos. Wie Slashcam bereits meint, gibt's es dazu verschiedene Ansichten. Jedenfalls ist das Thema nichts, wo man auf der sicheren Seite wäre:
https://www.ipcl-rieck.com/allgemein/wi ... rafen.html
einfach mal informieren, dann muss man auch nicht so viel falsches schreiben. in der dsgvo gibt es einen artikel, in dem expliziet drin steht, dass nationale regeln vor europäische regel gehen. vielleicht klappt es ja mit den text selbst lesen. aber kein ding. du weißt mehr. alles gut.



Cinemator
Beiträge: 938

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von Cinemator »

@frank glencairn
[/quote]
Das ist ein gutes Beispiel für das was ich am Anfang des ersten Treads gesagt hatte - daß am Ende Richter und Beamte, die kaum in der Lage sind ihre e-Mail abzurufen, über sowas dann entscheiden.
[/quote]

Dazu gehört auch die Armada an technologie-fernen Verwaltungspolitikern in Bundes- und Landesparlamenten, die ein iPhone für ein Handy hält...
Er: Was ist mit dir? Sie: Nichts, was du ändern könntest. (Casablanca)



camworks
Beiträge: 1902

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von camworks »

blickfeld hat geschrieben: Mi 09 Mai, 2018 01:07 in der dsgvo gibt es einen artikel, in dem expliziet drin steht, dass nationale regeln vor europäische regel gehen.
Deine Arroganz kannst du dir sparen. Ich hab als Beleg meiner Aussage einen Link gezeigt, zeig du doch auch mal einen Link auf die entsprechende Textstelle als Beleg!
ciao, Arndt.



handiro
Beiträge: 3259

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von handiro »

Ich muss ja zugeben, auch ich bin auf diesen Panikmacher Rieck anfangs reingefallen aber jetzt sollte mal Schluss sein, vor allem nachdem sich sogar das Heimatministerium hier meldet und die Panikmache zu verhindern sucht.
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camworks
Beiträge: 1902

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von camworks »

handiro hat geschrieben: Mi 09 Mai, 2018 11:30 Ich muss ja zugeben, auch ich bin auf diesen Panikmacher Rieck anfangs reingefallen aber jetzt sollte mal Schluss sein, vor allem nachdem sich sogar das Heimatministerium hier meldet und die Panikmache zu verhindern sucht.
Ich habe mit Leuten gesprochen, die Datenschutzbeauftragte schulen und die blasen ins gleiche Horn wie Rieck. Da wurde unter anderem auch von Marktbereinigung gesprochen. Dass irgendwelche Ministerien beruhigen, interessiert die Abmahnanwälte und Gerichte überhaupt nicht. Wir werden sehen, was passiert. Ich mache keine Panik, aber ich denke auch nicht, dass das alles an uns vorüber zieht, ohne uns existenziell zu betreffen.
ciao, Arndt.



thos-berlin
Beiträge: 2446

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von thos-berlin »

Europäisches Recht geht vor nationales Recht. Ausnahmen gibt es nur, wenn das nationale Recht noch engmaschiger regelt oder es eine Öffnungsklausel gibt. Diese würde es dann ermöglichen, vom EU-Recht abweichende -auch schwächere - Gesetze zu erlassen. Wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es die bei Filmern nicht oder es wurde versäumt, eine vorhandene zu füllen.

Ich habe jedenfalls im Moment ein unsicheres Gefühl. Ich unterstütze einen Sportverband beim Streamen von hochrangigen Veranstaltungen auf einer Sportvideoplattform. Unsere Sportart ist nicht so populär, als das "richtiges" Fernsehen Interesse daran hätte. In sofern wird kleinen Vereinen oder Verbänden die Möglichkeit genmmen, sich in den Blickpunkt der Öffentlichkeit zu bringen und unsere 4000 Zuschauer sind für uns jede Menge Publikum.

Wenn ich dann 1000 Zuschauer in der Halle und die 100 Aktiven einzeln abklappern muss, damit ich die Zustimmung bekomme, kann ich (und vielel andere) mir die Mühe gleich sparen. Ein "Hoch" auf die EU, die de-facto ein Monopol für Medienprofis schafft und so ehrenamtliche Tätigkeit torpediert. Ich habe in dem Beitrag zwar gelesen, dass sich das Problem ggf. über das Hausrecht lösen läßt, aber so sicher klang das nicht.
Gruß
thos-berlin
Zuletzt geändert von thos-berlin am Do 10 Mai, 2018 13:20, insgesamt 1-mal geändert.



blickfeld

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von blickfeld »

camworks hat geschrieben: Mi 09 Mai, 2018 09:08
blickfeld hat geschrieben: Mi 09 Mai, 2018 01:07 in der dsgvo gibt es einen artikel, in dem expliziet drin steht, dass nationale regeln vor europäische regel gehen.
Deine Arroganz kannst du dir sparen. Ich hab als Beleg meiner Aussage einen Link gezeigt, zeig du doch auch mal einen Link auf die entsprechende Textstelle als Beleg!
wenn fakten für dich aroganz sind, kann ich dir leider nicht weiter helfen. hier in artikel 2 noch einmal die klare ansagen, dass in diesem fall die nationalen gesetze und sonderregeln vor den europäischen gehen. mit ein wenig informieren, wärst du auch schon auf österreich etc gekommen:
https://dsgvo-gesetz.de/art-85-dsgvo/

wie das ganze jetzt zu interpretieren ist, streiten sich die fachleute, ein paar anwälte raten eher zu vorsicht, die anderen sagen, es wird sich nicht wirklich viel ändern. also schön tief luft holen, erst lesen, dann posten.

falls du den anlass meiner kritik vergessen haben solltest:
camworks hat geschrieben: EU-Recht (DSGVO) schlägt nationales Recht (KUG). Da gibt's nicht viel Interpretationsspielraum.
vs
dsgvo hat geschrieben:Für die Verarbeitung, die zu journalistischen Zwecken oder zu wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken erfolgt, sehen die Mitgliedstaaten Abweichungen oder Ausnahmen von Kapitel II (Grundsätze), Kapitel III (Rechte der betroffenen Person), Kapitel IV (Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter), Kapitel V (Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen), Kapitel VI (Unabhängige Aufsichtsbehörden), Kapitel VII (Zusammenarbeit und Kohärenz) und Kapitel IX (Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen) vor, wenn dies erforderlich ist, um das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten mit der Freiheit der Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit in Einklang zu bringen.
bei diesem gesetzt sind die nationalen regeln geltend. einfach zu lesen und hoffentlich auch zu verstehen.

das sollte hoffentlich genug sein, um dich mit fakten zu versorgen.
Zuletzt geändert von blickfeld am Mi 09 Mai, 2018 14:51, insgesamt 1-mal geändert.



camworks
Beiträge: 1902

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von camworks »

blickfeld hat geschrieben: Mi 09 Mai, 2018 14:48
camworks hat geschrieben: Mi 09 Mai, 2018 09:08 Deine Arroganz kannst du dir sparen.
blickfeld hat geschrieben: Mi 09 Mai, 2018 14:48wenn fakten für dich aroganz sind, kann ich dir leider nicht weiter helfen.
Du kannst mir gar nicht weiterhelfen, dazu verstehst du zu wenig von der Materie. Google mal Dunning-Kruger-Effekt.
blickfeld hat geschrieben: Mi 09 Mai, 2018 14:48hier in artikel 2 noch einmal die klare ansagen, dass in diesem fall die nationalen gesetze und sonderregeln vor den europäischen gehen. mit ein wenig informieren, wärst du auch schon auf österreich etc gekommen:
Mit soviel Unsinn reißt du so den Mund auf? 😀 Erstens sind wir hier zum Großteil keine Österreicher oder Schweden sondern Deutsche, und in Deutschland gibt es eben diese Ausnahmen NICHT, denn es wurde versäumt und wie man oben am Statement der Dame vom Innenministerium sehen kann auch für unnütz gehalten, solche Ausnahmen für Deutschland zu beschließen bzw. erlassen.

Lesen können bedeutet wie man bei dir merken kann nicht automatisch auch verstehen können.

Tschö. Nach Diktat verreist.
ciao, Arndt.



blickfeld

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von blickfeld »

camworks hat geschrieben: Mi 09 Mai, 2018 15:07


Du kannst mir gar nicht weiterhelfen, dazu verstehst du zu wenig von der Materie. Google mal Dunning-Kruger-Effekt.

Mit soviel Unsinn reißt du so den Mund auf? 😀 Erstens sind wir hier zum Großteil keine Österreicher oder Schweden sondern Deutsche, und in Deutschland gibt es eben diese Ausnahmen NICHT, denn es wurde versäumt und wie man oben am Statement der Dame vom Innenministerium sehen kann auch für unnütz gehalten, solche Ausnahmen für Deutschland zu beschließen bzw. erlassen.

Lesen können bedeutet wie man bei dir merken kann nicht automatisch auch verstehen können.

Tschö. Nach Diktat verreist.
hach, wenn leute mit semantik nicht klar kommen, ist das was feines. viel spaß bei der "reise". vielleicht findet sich ja logik und semantik. bis dahin noch viel spaß bei den persönlichen beleidigungen. ;). aber ich bin natürlich gespannt, welche argumente und fakten du für meine unwissenheit / dummheit anbringst. das wird wahrscheinlich ein feuerwerk der logik werden ;).



blip
Administrator
Administrator
Beiträge: 323

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von blip »

Hallo,

wie wir versucht haben im Artikel zu zeigen, sind sich derzeit selbst Juristen nicht einig, wie die rechtliche Situation nach dem 25.5. genau aussehen wird -- es ist daher wohl vergeudete Liebesmüh, als Laie beurteilen zu wollen, welche juristische Meinung nun die "richtige" ist (und wenn, dann bleibt doch bitte dabei sachlich...). Allerdings scheinen ja mehrere Argumente dafür zu sprechen, dass die neue DS-GVO weder dazu gedacht ist, die Rede- und Informationsfreiheit auszuhebeln, noch den Schutz personenbezogener Daten über alles andere zu stellen.

Wir haben zur Sicherheit beim BMI angefragt, ob die kursierende (und oben verlinkte) Stellungnahme offiziell und echt ist; sie würde ja definitiv das stützen, was auch der von uns befragte Anwalt vermutet.
Eine weitere, interessante Einschätzung gibt es übrigens vom Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit: Rechtliche Bewertung von Fotografien einer unüberschaubaren Anzahl von Menschen nach der DSGVO außerhalb des Journalismus Dort wird argumentiert, dass selbst nach der neuen DSGVO "Fotografien einer unüberschaubaren Anzahl von Menschen oder von Menschen als Beiwerk anderer Motive" als "Datenerhebung in den meisten Fällen über Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zu rechtfertigen" sei. "Eine Informationspflicht gegenüber den Abgelichteten besteht nicht. Dies ergibt sich aus Art. 11 Abs. 1 DSGVO, hilfsweise aus Art. 14 Abs. 5 lit. b DSGVO".



blickfeld

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von blickfeld »

blip hat geschrieben: Mi 09 Mai, 2018 16:33 Hallo,

wie wir versucht haben im Artikel zu zeigen, sind sich derzeit selbst Juristen nicht einig, wie die rechtliche Situation nach dem 25.5. genau aussehen wird -- es ist daher wohl vergeudete Liebesmüh, als Laie beurteilen zu wollen, welche juristische Meinung nun die "richtige" ist (und wenn, dann bleibt doch bitte dabei sachlich...). Allerdings scheinen ja mehrere Argumente dafür zu sprechen, dass die neue DS-GVO weder dazu gedacht ist, die Rede- und Informationsfreiheit auszuhebeln, noch den Schutz personenbezogener Daten über alles andere zu stellen.

Wir haben zur Sicherheit beim BMI angefragt, ob die kursierende (und oben verlinkte) Stellungnahme offiziell und echt ist; sie würde ja definitiv das stützen, was auch der von uns befragte Anwalt vermutet.
Eine weitere, interessante Einschätzung gibt es übrigens vom Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit: Rechtliche Bewertung von Fotografien einer unüberschaubaren Anzahl von Menschen nach der DSGVO außerhalb des Journalismus Dort wird argumentiert, dass selbst nach der neuen DSGVO "Fotografien einer unüberschaubaren Anzahl von Menschen oder von Menschen als Beiwerk anderer Motive" als "Datenerhebung in den meisten Fällen über Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zu rechtfertigen" sei. "Eine Informationspflicht gegenüber den Abgelichteten besteht nicht. Dies ergibt sich aus Art. 11 Abs. 1 DSGVO, hilfsweise aus Art. 14 Abs. 5 lit. b DSGVO".
genau was ich schreibe, blutdruck runterfahren und die profis das regeln lassen.



Alf_300
Beiträge: 8011

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von Alf_300 »



Frank Glencairn
Beiträge: 22731

Re: Neue EU-Datenschutzvorschriften vs. Kunsturhebergesetz -- unsichere Zeiten für Filmer und Fotografen

Beitrag von Frank Glencairn »

Das wird ja immer besser
In letzter Minute will Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) offenbar die Regeln zur Umsetzung der umstrittenen EU-Datenschutzgrundverordnung lockern. Sie reagiert damit auf massive Kritik aus Wirtschaft und Verbänden. Merkel sagte am Mittwoch auf einer Kreisvorsitzendenkonferenz ihrer Partei in Berlin, die bisher vorgesehene Umsetzung lasse Probleme entstehen. „Manches ist wirklich eine Überforderung.“ In anderen Ländern, wie etwa Österreich, werde die EU-Vorschrift anders realisiert als in Deutschland. Darüber werde sie nun noch einmal mit dem zuständigen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) beraten.
https://www.berliner-zeitung.de/politik ... mcid=sm_fb
Sapere aude - de omnibus dubitandum



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