dienstag_01
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Re: Nachträgliche Beteiligung für Kameraleute, Regisseure und Drehbuchautoren?

Beitrag von dienstag_01 »

Frank Glencairn hat geschrieben: Di 08 Okt, 2019 18:07
dienstag_01 hat geschrieben: Di 08 Okt, 2019 12:30
Mir ging es aber eher darum, dass der Maurer, der hier in die Diskussion geworfen wurde, überhaupt nicht zu tun hat mit Urheberrecht und daher auch nicht als Argument gegen diese Fairness-Regelung angeführt werden kann.
Genau das ist die Frage.

Warum dürfen manche für ihre Arbeit mehrfach kassieren und warum andere nicht, und wer bestimmt das?
Ist die Arbeit eines Maurers tatsächlich so viel minderwertiger, als die eines Kameramannes?
Sind 8 Stunden Lebenszeit die er für seine Arbeit verkauft soviel weniger wert, als 8 Stunden eines Kameramannes?

Wenn ein Kameramann für 14 Tage Arbeit 20.000 (nach oben hin offen) kassiert, und ein Maurer für 14 Tage Arbeit 1500, warum soll dann nur der Kameramann - ohne auch nur einen Finger zu rühren - später noch mehr Geld bekommen?

Ich hab früher vie 3D-Animation für MAN und BMW gemacht, bekomm ich jetzt für jeden Motor den die Verkaufen 1000 Öcken? Warum nicht?

Das Ganze ist super schwammig und inkonsistent.

Und ja, Urheberblahblah. Ein untalentierter Vollidiot, der es schafft auf einen Auslöser zu drücken, und dabei ein völlig unbrauchbares Bild zu erzeugen ist "Urheber" des Ergebnisses, ein Facharbeiter der 3 Jahre Lehrzeit, Gesellenzeit und womöglich ne Meisterprüfung hinter sich gebraucht hat, und deshalb Gebäude hochziehen kann, die mehr als 100 Jahre stehen ist nix.

Sorry aber für mich hängt da was schief - auch wenn ich davon profitieren würde.
Ja, in diesem Sinne könnte man auch sagen, die Krankenschwester, oder besser die Therapeutin, die dem Kameramann das Rückenleiden kuriert hat, bekommt die gesamte Gage plus einen kleinen Aufschlag aus den Ersparnissen des wieder Qicklebendigen. Warum nicht?! Natürlich kann man alles moralisch diskutieren, wird ja auch gemacht. Zur Ehrlichkeit gehört aber auch dazu, dass diese moralischen Zweifel, die die Fairness im Verhältnis zwischen Kameramann und Maurer betreffen, nicht Gegenstand einer Urheberrechtsregelung sein können, das muss an anderer Stelle reguliert werden. Was aber sehr wohl in diesen Bereich fällt, ist das Verhältnis Kameramann zu Produzent. Und genau darum geht es, um die Fairness in deren Verhältnis. Seltsam, dass man das in diesem Forum extra erwähnen muss. Bzw., *da hängt doch etwas schief* ;)



andieymi
Beiträge: 1597

Re: Nachträgliche Beteiligung für Kameraleute, Regisseure und Drehbuchautoren?

Beitrag von andieymi »

Frank Glencairn hat geschrieben: Di 08 Okt, 2019 18:07 Sorry aber für mich hängt da was schief - auch wenn ich davon profitieren würde.
Ist es ja auch, irgendwie schräg. V.a. im Fall der Diskussionsgrundlage, wenn die Klage nach so extrem langer Zeit eintrifft. Aber trotzdem - da ist "schief" auch eine legitimer Punkt in der Debatte - ist die Diskussion ja spannend, mit aller Vergleiche zu Maurern ;)
Aber da machen es sich die Gewerke in der Debatte scheinabr selbst schwierig, statt sich zu fragen wieso sich nicht ein Vorarbeiter zumindest marginal an der Verwertung eines Gebäudes beteiligen lässt, das dann durch (z.B. Tourismus) Millionen erwirtschaftet? Das lässt eigentlich nur die weitere Frage offen, wieso sich Kameraleute da selbst regulieren, statt mal versuchen würden solche Ideen durchzusetzen.
Das hat der moderne Hyperkapitalismus ja so schön gerichtet, dass Interessen nur ja nicht "nach oben" hin durchgesetzt werden, sondern sich das Proletariat schön seiner Position bewusst ist. Aber, zurück zum eigentlichen Thema:

Gibt es in DE nicht sowas wie die VDFS in Österreich?
https://www.vdfs.at

Das wäre im Endeffekt die Verwertungsgesellschaft, die (scheinbar) im vorliegenden Fall fehlt, denn sonst währe es ohnehin vorgesehen, die gewissen Gewerke, denen schöpferische Höhe zugestanden wird (Szenenbild, Kostümbild, Filmschnitt, Kamera, Regie, Schauspiel) auch mit jeder weiteren Nutzung über die "Lebensdauer eines Werkes" entschädigt, etwas das lt. Aussage von der VDFS ohne diese nur schwer wahrzunehmen wäre, es sei denn - wie im vorliegenden Fall - über den steinigen/unsicheren Gerichtsweg. Ist direkt aus der Thematisierung durch den AAC (Äquivalent zum BVK) hervorgegangen (siehe Historie auf vdfs.at, als hätte Jost Vacano mit seiner Mithilfe in AT das durchgesetzt bekommen, wofür er jetzt in DE klagt.)
Über die Höhe kann man sicher streiten und das System ist mitnichten kompliziert: https://www.vdfs.at/files/grafik_tantie ... g_2017.pdf

Trotzdem gibt's das zumindest so im laufenden Betrieb hier in AT.



Frank Glencairn
Beiträge: 23178

Re: Nachträgliche Beteiligung für Kameraleute, Regisseure und Drehbuchautoren?

Beitrag von Frank Glencairn »

Warum muß man denn alles so kompliziert machen?
Rückstellungsverträge regeln genau solche Fälle seit Jahrzehnten.
Sapere aude - de omnibus dubitandum



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