slashCAM
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Nachträgliche Beteiligung für Kameraleute, Regisseure und Drehbuchautoren?

Beitrag von slashCAM »


Bereits im Jahre 2002 wurde das Urheberrechtsgesetz um den sogenannten "Fairnessparagrafen" erweitert. Dieser soll Kreativen bei einer Produktion nachträglich eine angem...
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Nachträgliche Beteiligung für Kameraleute, Regisseure und Drehbuchautoren?



CandyNinjas
Beiträge: 121

Re: Nachträgliche Beteiligung für Kameraleute, Regisseure und Drehbuchautoren?

Beitrag von CandyNinjas »

Tja, wenn das da mal wirklich so fair ist... -das Risiko tragen ja nur die an der Finanzierung Beteiligten !!! Warum dann nicht die Kreativen auch an den Verlusten beteiligen, wenn das Projekt in die Hose geht?

Als Produzent macht es da echt Sinn, eine Produktionsgesellschaft in einem Land ohne "Fairnissparagraphen" in der Gesetzgebung zu gründen und auch dort zu produzieren, entsprechend mit ausländischem Talent.

Diese ganze Sozialisten-Sauce kann echt zu einem gewaltigen Eigentor werden !!!



nic
Beiträge: 2028

Re: Nachträgliche Beteiligung für Kameraleute, Regisseure und Drehbuchautoren?

Beitrag von nic »

CandyNinjas hat geschrieben: So 06 Okt, 2019 11:37 Tja, wenn das da mal wirklich so fair ist... -das Risiko tragen ja nur die an der Finanzierung Beteiligten !!! Warum dann nicht die Kreativen auch an den Verlusten beteiligen, wenn das Projekt in die Hose geht?

Als Produzent macht es da echt Sinn, eine Produktionsgesellschaft in einem Land ohne "Fairnissparagraphen" in der Gesetzgebung zu gründen und auch dort zu produzieren, entsprechend mit ausländischem Talent.

Diese ganze Sozialisten-Sauce kann echt zu einem gewaltigen Eigentor werden !!!
Ach, das Risiko, dass 50% des ‚Risikokapitals‘ sowieso aus Filmförderungen und somit aus Steuergeldern stammt und im Falle eines Flopps sowieso nicht zurückgezahlt wird? Oder das Risiko, dass die Produktionsgesellschaften sowieso Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind und im Falle einer Insolvenz dann einfach abgewickelt werden?
Oder das enorme Risiko, das die Produktionsfirmen, die Tochterunternehmen der ÖRs sind, prinzipiell eingehen?



Cinealta 81
Beiträge: 491

Re: Nachträgliche Beteiligung für Kameraleute, Regisseure und Drehbuchautoren?

Beitrag von Cinealta 81 »

Hierbei liegt der Teufel im Detail:

1. Geht es um eine nachträgliche Zahlung eines Produktionsunternehmens (hier: Bavaria), der zum Zeitpunkt der Dreharbeiten Vetragspartner des Klägers waren?

oder

2. Sind aussendende Medien (z.B. Rundfunkanstalten, Privat-TV) ebenfalls kompensationspflichtig?

Als TV-Anstalt oder Privatsender wäre man damit für die Ewigkeit gebunden - mit kaum kalkulierbaren (weil der Erfolg eines Films zum Zeitpunkt des Erwerbs der Rechte ebenfalls unkalkulierbar ist) Risiken.
Nicht anders als Produktionsfirma - es handelt sich hier um juristische Tretminen, die man eigentlich nur "halbseiden" vermeiden kann, wenn man als Produktionsfirma nicht Jahrzehnte auf ein Pulverfass verweilen möchte:

Man schließt als Produktionsfirma (PF) einen geläufigen Vertrag mit den Beteiligten und verkauft umgehend die Verwertungsrechte an eine andere Firma (VF). Natürlich mit einem sehr schmalen Gewinn, damit PF nachträglich nicht kompensationspflichtig wird.

VF ist idealerweise in Delaware oder Nevada ansässig und vekauft wiederum die Rechte an TV-Interessenten. Bei entprechender Ausgestaltung des VF-Firmenkonstruktes unter Ausnutzung sämtlicher Klaviatur des internationalen Rechts, gibt es NULL Möglichkeit, nachträgliche Forderungen an VF durchzusetzen. Kosten hierfür: ca. 6.000,- EUR - nachträgliches Risiko: NULL. Check.

...Reine Symbolpolitik, wie hierzulande seit Jahren üblich. Wird auch so, oder so ähnlich gehandhabt werden...

Nachdenkenswert: Ein Landschaftsgärtner gestaltet Euch einen fantastischen Garten. Für z.B. 40.000 EUR. Die Firma wird dafür bezahlt.

Beim lokalen Wettbewerb "Der schönste Garten Michelhausens" gewinnt Ihr Garten den Wettbewerb, dotiert mit 10.000 EUR, die Sie als Besitzer des Gartens erhalten. Es kommen auch tagelang Lokalpresse und sonstige Abschreiber und Abfilmer, sie sind nun im Gespräch. Sie stehen endgültig im Mittelpunkt der spätgermanischen Tagesaufregung.

Eine Woche später meldet sich ihr Gärtner und stellt nachträgliche Forderungen für seine Arbeit - die offensichtlich hervorragend war und Ihnen auch (unerwartet) Geld beschert hat. Was würden Sie tun? Zahlen?

PS: Ich würde ihn auslachen...



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Nachträgliche Beteiligung für Kameraleute, Regisseure und Drehbuchautoren?

Beitrag von Frank B. »

nic hat geschrieben: So 06 Okt, 2019 11:57
Ach, das Risiko, dass 50% des ‚Risikokapitals‘ sowieso aus Filmförderungen und somit aus Steuergeldern stammt und im Falle eines Flopps sowieso nicht zurückgezahlt wird? Oder das Risiko, dass die Produktionsgesellschaften sowieso Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind und im Falle einer Insolvenz dann einfach abgewickelt werden?
Oder das enorme Risiko, das die Produktionsfirmen, die Tochterunternehmen der ÖRs sind, prinzipiell eingehen?
Im Grunde geht es auch hier wieder um die zusätzliche Belastung des Steuer- bzw. Gebührenzahlers. Ein anderer bezahlt nämlich nichts.



dosaris
Beiträge: 1701

Re: Nachträgliche Beteiligung für Kameraleute, Regisseure und Drehbuchautoren?

Beitrag von dosaris »

Cinealta 81 hat geschrieben: So 06 Okt, 2019 13:59
Man schließt als Produktionsfirma (PF) einen geläufigen Vertrag mit den Beteiligten und verkauft umgehend die Verwertungsrechte an eine andere Firma (VF). Natürlich mit einem sehr schmalen Gewinn, damit PF nachträglich nicht kompensationspflichtig wird.
deswegen war Hollywood schon stark dazu über gegangen, für jedes Filmprojekt eine eigene (virtuelle) PF
zu gründen. Da die nix besitzt - alles fremd finanziert, Equipment und Studios werden ja nur gemietet,
Akteure per Werkvertrag,Lizenzgebühren für's (eigene) KnowHow - macht die auch nie Gewinn.
Nachdem die Verwertungsrechte verkauft wurden (zum Preis der entstandenen Kosten, incl Finanzierung)
wird die PF wieder aufgelöst, hilfsweise gez in die Insolvenz.
Da gibt's dann keinen Vertragspartner mehr, der sich der Nachzahlungsforderung stellen müsste.



Cinealta 81
Beiträge: 491

Re: Nachträgliche Beteiligung für Kameraleute, Regisseure und Drehbuchautoren?

Beitrag von Cinealta 81 »

@dosaris

"Ewigkeitshaftung" bei Dienstleistungen? Nachträgliche Festlegung von Nachzahlungen?

Wie bestimmt man dann die Höhe der hierfür notwendigen Rücklagen seitens der Produktionsfirma? Über wieviel Jahre? Wie werden derartige Rücklagen in verschiedenen Ländern steuerlich behandelt?

Deswegen sollte man als Dienstleistungserbringer einerseits und Produktionsfirma andererseits auf kleinste Details im Vertragswerk achten: Bezahlungsmodalitäten, erfolgsabhängige Bezahl- und Lizensierungsmodelle, einfach möglichst viele Eventualitäten. Und zwar im Vorfeld. Dann wissen beide Vertragspartner woran sie sind.

Nachträgliches Erheben von Forderungen ist extrem schwachsinnig und führt - wie Sie es richtigerweise anmerken - dazu, dass niemand mehr die Risiken von Rechtsstreitigkeiten bei gängiger Firmierung tragen kann und will. Und so entstehen merkwürdige bis absurde Konstrukte, die eine durchglobalisierte Welt problemlos ermöglicht - aber den Beteiligten nur bedingt weiterhilft. Und das gegenseitige Vertrauen wird bei derartigen Konstrukten auch nicht unbedingt gestärkt.

Mehr Eigenverantwortung, Wissen um Risiken und Chancen moderner Vertriebswege und mehr wirtschaftliche Kompetenz auf Seiten der "Kreativen" wäre da dringend notwendig, gerade was die eigene Position bei Vertragsverhandlungen betrifft.

Les bons comtes font les bons amis - und es stimmt.



Benutzername
Beiträge: 2535

Re: Nachträgliche Beteiligung für Kameraleute, Regisseure und Drehbuchautoren?

Beitrag von Benutzername »

kann man sich da nicht vertraglich als produzent oder produktionsfirma absichern?

das trägt ja merkwürdige blüten:

https://www.lawbster.de/zum-fairnessaus ... k-sparrow/
Ihr seht mich vielleicht, ´nen toten Rottweiler Gassi führen, im Park, ohne Kopf, aber mit Nietenhalsband, wie ich ihn anschreie, weil das Mistvieh nicht zu bellen aufhören will.



Cinealta 81
Beiträge: 491

Re: Nachträgliche Beteiligung für Kameraleute, Regisseure und Drehbuchautoren?

Beitrag von Cinealta 81 »

Benutzername hat geschrieben: So 06 Okt, 2019 17:57 kann man sich da nicht vertraglich als produzent oder produktionsfirma absichern?
Natürlich geht das. Schnell und schmerzlos: Durch eine Trennung von Produktionsunternehmen (zum Zeitpunkt der Erbringung entsprechender Dienstleistungen - Vertragspartner von Kameramann/Regisseur, Schauspieler, Tontechniker, Lichttechniker, Synchronsprecher, etc.) und dem späteren Vertrieb. Beispielsweise durch die Gründung einer rechtlich völlig unabhängigen Vertriebsgesellschaft (Rechteverwertung als Geschäftszweck), die mit der ursprünglichen Produktionsfirma nichts zu tun hat. Und idealerweise Gesellschaftssitz in einem Land, indem sich der Staat nicht anmaßt zu beurteilen, was eine "angemessene Vergütung" ist.

Mein persönliches Vertrauen in der diesbezüglichen Urteilskraft diverser Politiker und Behörden, die allein mit S21 und BER dem Steuerzahler Milliardenschäden verursacht haben, ist begrenzt...sehr begrenzt. Der Staat ist ein lausiger Unternehmer.



Benutzername
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Re: Nachträgliche Beteiligung für Kameraleute, Regisseure und Drehbuchautoren?

Beitrag von Benutzername »

danke, Cinealta 81.

auch wenn die frage recht blöd ist, aber kann man sich da nicht mit dem kameramann, oder wem auch immer, einigen, dass er auf diesen fairnessausgleich verzichtet? *facepalm*! ich weiß, rechtlich nicht machbar. aber irgendwie muss das doch möglich sein, den künstler so einzuspannen, z. b. durch eine hypothek auf sein haus, falls vorhanden, dass er dann als produzent mitwirkt und somit auch einen teil des risikos trägt. ich find das nämlich ungerecht, dass der kein risiko mitträgt, aber wenn es die dicke kohle gibt, er die hand aufhält - ausnahmen sind a-schauspieler in hollywood, weil ohne die z. b. kein zweiter teil einer reihe möglich ist (das kann ich noch nachvollziehen, dass so ein schauspieler ein paar prozent am gewinn bekommt).
Ihr seht mich vielleicht, ´nen toten Rottweiler Gassi führen, im Park, ohne Kopf, aber mit Nietenhalsband, wie ich ihn anschreie, weil das Mistvieh nicht zu bellen aufhören will.



Cinealta 81
Beiträge: 491

Re: Nachträgliche Beteiligung für Kameraleute, Regisseure und Drehbuchautoren?

Beitrag von Cinealta 81 »

@Benutzername

Privatrechtliche Vereinbarungen dürfen nicht gesetzlichen Regelungen widersprechen. Sonst könnte man als Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag vereinbaren, dass nach der zweiten Verspätung, dem Arbeitnehmer einen Finger abgeschnitten werden darf. Diese privatrechtliche Vertragsvereinbarung würde aber gegen bestehende Gesetze verstoßen.

Es kann wohl eine finanzielle Vereinbarung getroffen werden, die auch etwaige, spätere Ansprüche des Dienstleisters mit einer Einmalzahlung abdeckt. Und sollte auch derart explizit vermerkt werden. Was der Gesetzgeber und Gerichte in einigen Jahren daraus machen, ist eine andere Sache. Es gibt wie immer eine Rechtslage und eine darauf basierende Rechtssprechung.
Aber niemand kann zukünftige Gesetze, geschweige denn daraus abgeleitete Nachvergütungsansprüche (auch deren Höhe nicht) auch nur entfernt erahnen. Zudem es auch fundamental verschiedene Rechtsauffassungen gibt.

Ich würde mich als Produktionsunternehmen aber auf nicht auf irgendwelche privatrechtlichen Vereinbarungen verlassen, die spätere Zahlungen explizit ausschließen. Weil eben das Gesetz dies - zumindest derzeit - etwas anders vorsieht. Es ist einfach eine unkalkulierbare Zeitbombe.

Für eine fundierte und rechtssichere Beratung unter Berücksichtigung spezieller Umstände und Gegebenheiten, holen Sie einfach den Rat eines fachkundigen Rechtsanwalts ein. Gute Fachleute sind zwar nicht billig, können Ihnen aber viel Geld und Ärger ersparen.

Es mag wohl abenteuerliche Vereinbarungskonstrukte (wie in Ihrem Beispiel mit dem Haus), diese gehen leider mit einem ganzen Haufen an Abhängigkeiten einher. Und Menschen bleiben nicht für immer und ewig Freunde. Rechtssicher ist das nicht.
Deswegen Produktion und Rechteverwertung / Lizensierung komplett trennen und einen für die Verwertungsgesellschaft förderlichen Gesellschaftssitz wählen.



CandyNinjas
Beiträge: 121

Re: Nachträgliche Beteiligung für Kameraleute, Regisseure und Drehbuchautoren?

Beitrag von CandyNinjas »

Für mich kann ich nur folgendes Fazit ziehen:

Wenn man als Macher in einem Kreativbereich tätig ist, der auch mal unerwartet hohe Gewinne abwerfen kann, sollte man seine Produktion nicht im deutschen Rechtsraum ansiedeln (oder auch in keinem anderen Rechtsraum mit dieser FurzRegelung) !!!



macaw
Beiträge: 1157

Re: Nachträgliche Beteiligung für Kameraleute, Regisseure und Drehbuchautoren?

Beitrag von macaw »

Benutzername hat geschrieben: So 06 Okt, 2019 19:43 danke, Cinealta 81.

auch wenn die frage recht blöd ist, aber kann man sich da nicht mit dem kameramann, oder wem auch immer, einigen, dass er auf diesen fairnessausgleich verzichtet? *facepalm*! ich weiß, rechtlich nicht machbar. aber irgendwie muss das doch möglich sein, den künstler so einzuspannen, z. b. durch eine hypothek auf sein haus, falls vorhanden, dass er dann als produzent mitwirkt und somit auch einen teil des risikos trägt. ich find das nämlich ungerecht, dass der kein risiko mitträgt, aber wenn es die dicke kohle gibt, er die hand aufhält - ausnahmen sind a-schauspieler in hollywood, weil ohne die z. b. kein zweiter teil einer reihe möglich ist (das kann ich noch nachvollziehen, dass so ein schauspieler ein paar prozent am gewinn bekommt).
Meine Fresse, wie alt bist Du eigentlich? 3?
"Ooooooh, das ist so ungerecht, mimimimi! Der arme Produzent muss das ganze Risiko allein tragen, mimimimi..."

Und ohne Witz - eine Hypothek aufs Haus??? Ist das jetzt ernsthaft gemeint? Arbeitest du überhaupt beim Film oder bist du auch nur einen von den Amateuren hier, die ihren Quatsch verbreiten? Dann halt lieber die Fresse bevor du es schaffst noch dümmer auszusehen!

Und klaro - die armen Hollywood Schauspieler, mit ihren mickrigen Millionengagen haben es schon verdient, daß sie noch mehr vom Gewinn abbekommen, aber die hart schuftenden Leute hinter der Kamera - NEEEE, wehe, daß die, die als erstes und als letztes am Set sind ihren relativ bescheidenen Anteil einfordern. Am besten man macht es wie bei "Das letzte Einhorn", "Prinz von Zamunda" oder sogar "Herr der Ringe" - wo der Autor bzw. im letzteren Fall dessen Erben erst nach einem Jahrzehnt vor Gericht ihr Geld sahen und das trotz Verträgen und Milliardenumsätzen.



nic
Beiträge: 2028

Re: Nachträgliche Beteiligung für Kameraleute, Regisseure und Drehbuchautoren?

Beitrag von nic »

CandyNinjas hat geschrieben: Mo 07 Okt, 2019 10:24 Für mich kann ich nur folgendes Fazit ziehen:

Wenn man als Macher in einem Kreativbereich tätig ist, der auch mal unerwartet hohe Gewinne abwerfen kann, sollte man seine Produktion nicht im deutschen Rechtsraum ansiedeln (oder auch in keinem anderen Rechtsraum mit dieser FurzRegelung) !!!
Wer so unreflektiert durchs Leben wankt, wird eher kein Werk abliefern, das unerwartet hohe Gewinne abwerfen wird...



andieymi
Beiträge: 1597

Re: Nachträgliche Beteiligung für Kameraleute, Regisseure und Drehbuchautoren?

Beitrag von andieymi »

Unglaublich was hier teilweise verzapft wird, das ist echt fast zum Lachen. Falls das von tatsächlichen Produzenten kommt darf man sich fragen ob denen die vollumfängliche Abhängigkeit vom Steuertropf tatsächlich bewusst ist. Oder verdrängt man das dann?

Die ganze Diskussion ist jetzt mit Das Boot schon speziell, war wohl tatsächlich eine der wenigen deutschen Produktionen des 20. Jahrhunderts, wo sich so eine Frage/Diskussion überhaupt auftut. Der Rest bringt einem dann bald zur Thematik Filmförderung und wieso diese FF eigentlich alle Produktionen - selbst jene die so genau am Mainstream liegen, dass in der Theorie sich der wirtschaftliche Erfolg von selbst einstellen müsste - brauchen. Naja, über deutschen Film wird hier eh regelmäßig diskutiert.

Damit auch alle noch lachen können, triffts das Meme eigentlich gut:

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rob
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Administrator
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Re: Nachträgliche Beteiligung für Kameraleute, Regisseure und Drehbuchautoren?

Beitrag von rob »

*** nach offtopic von admin verschoben***



Benutzername
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Re: Nachträgliche Beteiligung für Kameraleute, Regisseure und Drehbuchautoren?

Beitrag von Benutzername »

macaw,

mach mal wieder deinen kopf zu! da fliegt dir gleich deine schädeldecke weg.

mir ist schon klar, dass rechtlich nichts geht. hatte ich auch geschrieben. mir gings nur darum, ob es da nicht eine möglichkeit gibt. und das mit dem haus war nur ein beispiel.

ach, und es gibt nur produzenten, die am steuertopf hängen? um die geht es doch gar nicht, sonst hätte ich meine frage doch nicht so formuliert, wie ich sie gestellt habe. gibt ja auch leute, die ihr eigens geld in einen film stecken, weil die ihren gewinn gerne behalten möchten und nicht wieder an die filmförderung oder sonst wen abdrücken wollen.

und viele zuschauer gehen ja auch neuerdings wegen eines kameramann ins kino. ja ne, is klar.

und wenn ein produzent nicht mit seiner eigenen kohle im film hängt, muss er halt teilen. ;)
Ihr seht mich vielleicht, ´nen toten Rottweiler Gassi führen, im Park, ohne Kopf, aber mit Nietenhalsband, wie ich ihn anschreie, weil das Mistvieh nicht zu bellen aufhören will.



dienstag_01
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Re: Nachträgliche Beteiligung für Kameraleute, Regisseure und Drehbuchautoren?

Beitrag von dienstag_01 »

Benutzername hat geschrieben:ach, und es gibt nur produzenten, die am steuertopf hängen? um die geht es doch gar nicht, sonst hätte ich meine frage doch nicht so formuliert, wie ich sie gestellt habe. gibt ja auch leute, die ihr eigens geld in einen film stecken, weil die ihren gewinn gerne behalten möchten und nicht wieder an die filmförderung oder sonst wen abdrücken wollen.
Den Gewinn kann man immer behalten.
Muss man aber nicht unbedingt wissen, wenn man keine Filme macht.



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Re: Nachträgliche Beteiligung für Kameraleute, Regisseure und Drehbuchautoren?

Beitrag von Benutzername »

dienstag_01 hat geschrieben: Mo 07 Okt, 2019 15:11 Den Gewinn kann man immer behalten.
Muss man aber nicht unbedingt wissen, wenn man keine Filme macht.
nicht, wenn du filmförderung bekommen hast. musst du alles abdrücken.
Ihr seht mich vielleicht, ´nen toten Rottweiler Gassi führen, im Park, ohne Kopf, aber mit Nietenhalsband, wie ich ihn anschreie, weil das Mistvieh nicht zu bellen aufhören will.



nic
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Re: Nachträgliche Beteiligung für Kameraleute, Regisseure und Drehbuchautoren?

Beitrag von nic »

Benutzername hat geschrieben: Mo 07 Okt, 2019 15:49
dienstag_01 hat geschrieben: Mo 07 Okt, 2019 15:11 Den Gewinn kann man immer behalten.
Muss man aber nicht unbedingt wissen, wenn man keine Filme macht.
nicht, wenn du filmförderung bekommen hast. musst du alles abdrücken.
Du zahlst nur das Darlehen zurück... und auch das erst, wenn du deine eigenen Ausgaben gedeckt hast.



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Re: Nachträgliche Beteiligung für Kameraleute, Regisseure und Drehbuchautoren?

Beitrag von Benutzername »

nic hat geschrieben: Mo 07 Okt, 2019 15:50
Benutzername hat geschrieben: Mo 07 Okt, 2019 15:49

nicht, wenn du filmförderung bekommen hast. musst du alles abdrücken.
Du zahlst nur das Darlehen zurück... und auch das erst, wenn du deine eigenen Ausgaben gedeckt hast.
den gewinn darfst du auch nicht behalten.
Ihr seht mich vielleicht, ´nen toten Rottweiler Gassi führen, im Park, ohne Kopf, aber mit Nietenhalsband, wie ich ihn anschreie, weil das Mistvieh nicht zu bellen aufhören will.



dienstag_01
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Re: Nachträgliche Beteiligung für Kameraleute, Regisseure und Drehbuchautoren?

Beitrag von dienstag_01 »

Benutzername hat geschrieben: Mo 07 Okt, 2019 15:49
dienstag_01 hat geschrieben: Mo 07 Okt, 2019 15:11 Den Gewinn kann man immer behalten.
Muss man aber nicht unbedingt wissen, wenn man keine Filme macht.
nicht, wenn du filmförderung bekommen hast. musst du alles abdrücken.
Totaler Unsinn.
Kann man sich eigentlich selber denken.



nic
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Re: Nachträgliche Beteiligung für Kameraleute, Regisseure und Drehbuchautoren?

Beitrag von nic »

Benutzername hat geschrieben: Mo 07 Okt, 2019 16:04
nic hat geschrieben: Mo 07 Okt, 2019 15:50

Du zahlst nur das Darlehen zurück... und auch das erst, wenn du deine eigenen Ausgaben gedeckt hast.
den gewinn darfst du auch nicht behalten.
Gut, dann ist das wohl in deiner Welt so...



Benutzername
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Re: Nachträgliche Beteiligung für Kameraleute, Regisseure und Drehbuchautoren?

Beitrag von Benutzername »

als ob die filmförderung geld zu verschenken hätte. die haben den film finanziert, dann bekommen die auch den gewinn. ist doch logisch.
Ihr seht mich vielleicht, ´nen toten Rottweiler Gassi führen, im Park, ohne Kopf, aber mit Nietenhalsband, wie ich ihn anschreie, weil das Mistvieh nicht zu bellen aufhören will.



nic
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Re: Nachträgliche Beteiligung für Kameraleute, Regisseure und Drehbuchautoren?

Beitrag von nic »

Benutzername hat geschrieben: Mo 07 Okt, 2019 17:56 als ob die filmförderung geld zu verschenken hätte. die haben den film finanziert, dann bekommen die auch den gewinn. ist doch logisch.
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Benutzername
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Re: Nachträgliche Beteiligung für Kameraleute, Regisseure und Drehbuchautoren?

Beitrag von Benutzername »

Im Jahre 2012 hat die FFA fast 58,6 Millionen an Darlehen ausgezahlt. Zurückbekommen hat sie nicht einmal 1,3 Millionen. Bayern gab etwas mehr als 28,8 Millionen aus und bekam nicht einmal 3,8 Millionen zurück. Die spendabelste unter den Landesförderanstalten, NRW, gab über 35 Millionen aus, will aber über die Rückzahlung „keine Angaben“ machen, ebenso wenig wie fünf andere Großförderer.

und da sollen die produzenten ihren gewinn behalten dürfen? welchen gewinn?

https://www.welt.de/wirtschaft/article1 ... erung.html
Ihr seht mich vielleicht, ´nen toten Rottweiler Gassi führen, im Park, ohne Kopf, aber mit Nietenhalsband, wie ich ihn anschreie, weil das Mistvieh nicht zu bellen aufhören will.



nic
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Re: Nachträgliche Beteiligung für Kameraleute, Regisseure und Drehbuchautoren?

Beitrag von nic »

Genau. Das Risiko tragen die Produzenten privat mitnichten. Und wenn die Filme Gewinn machen (und das machen sie erst, wenn die Produzenten auch ihren direkten persönlichen Gewinn gemacht haben), dann bekommen die Filmförderer ihr Darlehen zurückbezahlt. Und wenn die Millionen dann fließen, soll es ein großes Problem sein, dass dann eventuell Regisseur/in oder Kinematograf/in ein paar Promille des Gewinns zusätzlich erhalten?



CandyNinjas
Beiträge: 121

Re: Nachträgliche Beteiligung für Kameraleute, Regisseure und Drehbuchautoren?

Beitrag von CandyNinjas »

nic hat geschrieben: Mo 07 Okt, 2019 19:31 ...Und wenn die Millionen dann fließen, soll es ein großes Problem sein, dass dann eventuell Regisseur/in oder Kinematograf/in ein paar Promille des Gewinns zusätzlich erhalten?
JA !!!



Frank Glencairn
Beiträge: 22704

Re: Nachträgliche Beteiligung für Kameraleute, Regisseure und Drehbuchautoren?

Beitrag von Frank Glencairn »

Auch wenn ich davon womöglich profitieren würde, find ich sowas immer schwierig.
Was wäre, wenn das alle machen würden?

Maurer z.B.
Sapere aude - de omnibus dubitandum



nic
Beiträge: 2028

Re: Nachträgliche Beteiligung für Kameraleute, Regisseure und Drehbuchautoren?

Beitrag von nic »

Frank Glencairn hat geschrieben: Mo 07 Okt, 2019 20:39 Auch wenn ich davon womöglich profitieren würde, find ich sowas immer schwierig.
Was wäre, wenn das alle machen würden?

Maurer z.B.
Das ist doch überhaupt nicht vergleichbar. Eventuell noch so: wenn dir ein Architekt und ein Bauingenieur ein Haus entwerfen und bauen und du es (weil es so genial ist) für den fünfzigfachen Marktpreis verkaufen kannst...



Jalue
Beiträge: 1412

Re: Nachträgliche Beteiligung für Kameraleute, Regisseure und Drehbuchautoren?

Beitrag von Jalue »

nic hat geschrieben: Mo 07 Okt, 2019 21:14
Frank Glencairn hat geschrieben: Mo 07 Okt, 2019 20:39 Auch wenn ich davon womöglich profitieren würde, find ich sowas immer schwierig.
Was wäre, wenn das alle machen würden?

Maurer z.B.
Das ist doch überhaupt nicht vergleichbar. Eventuell noch so: wenn dir ein Architekt und ein Bauingenieur ein Haus entwerfen und bauen und du es (weil es so genial ist) für den fünfzigfachen Marktpreis verkaufen kannst...
Sag mal, kannst oder willst du es nicht begreifen? Du diskutierst hier mit hart arbeitenden Profis, die zu Recht um ihre Existenz bangen. Kaum wirft der Film einen Cent Gewinn ab, schickt die Förderung Moskau Inkasso. Als würde das nicht reichen, kommen Jahre später auch noch nimmersatte Schnellbelichter, Scriptgirls oder Schreiberlinge an und pfänden ihnen den Lambo unter dem Hintern weg!

Statt Häme zu versprühen, solltest du -wir alle- uns vor der hier versammelten, geballten filmwirtschaftlichen Kompetenz verneigen und dankbar sein für jeden Job, den diese geplagten Heroen zu uns down-trickeln lassen. Zu Mickerhonoraren oder auf Rückstellung, denn mehr verdienen wir auch nicht!



dienstag_01
Beiträge: 13414

Re: Nachträgliche Beteiligung für Kameraleute, Regisseure und Drehbuchautoren?

Beitrag von dienstag_01 »

Die Fairness-Regelung ist Bestandteil des Urheberrechts. Vielleicht kann mal jemand erklären, was genau bei einem Maurer (seinem Werk) urheberrechtlich geschützt ist.



dosaris
Beiträge: 1701

Re: Nachträgliche Beteiligung für Kameraleute, Regisseure und Drehbuchautoren?

Beitrag von dosaris »

dienstag_01 hat geschrieben: Di 08 Okt, 2019 10:40 Vielleicht kann mal jemand erklären, was genau bei einem Maurer (seinem Werk) urheberrechtlich geschützt ist.
ne,
kann wohl niemand eindeutig erklären.

Wenn der Maurer eine Skulptur baut ist er dann der Urheber?
Oder der "Künstler", der sagt: bau 'mal ne Skulptur!
er selber kann es aber handwerklich nicht, und die Statik kann er auch nicht berechnen.

Nach franz Lesart ist der Eiffelturm ein urheberrechtlich geschütztes Werk.
Aber nur nachts, wenn die Beleuchtung an ist.
War damit der Elektriker, der das Licht installiert hat (mit freier Gestaltung der
Montagepunkte u der Verschaltung), der Urheber?

Das wird nur juristische Selbstbefriedigung und Haarspalterei.

Es ging also nur darum, ob jemand nachträglich, nachdem er sein Vertrags-Salär bereits erhalten hatte,
einen Nachschlag verlangen kann/soll/darf. Über die Vertragsbedingungen hinaus.



dienstag_01
Beiträge: 13414

Re: Nachträgliche Beteiligung für Kameraleute, Regisseure und Drehbuchautoren?

Beitrag von dienstag_01 »

dosaris hat geschrieben: Di 08 Okt, 2019 12:01
dienstag_01 hat geschrieben: Di 08 Okt, 2019 10:40 Vielleicht kann mal jemand erklären, was genau bei einem Maurer (seinem Werk) urheberrechtlich geschützt ist.
ne,
kann wohl niemand eindeutig erklären.

Wenn der Maurer eine Skulptur baut ist er dann der Urheber?
Oder der "Künstler", der sagt: bau 'mal ne Skulptur!
er selber kann es aber handwerklich nicht, und die Statik kann er auch nicht berechnen.

Nach franz Lesart ist der Eiffelturm ein urheberrechtlich geschütztes Werk.
Aber nur nachts, wenn die Beleuchtung an ist.
War damit der Elektriker, der das Licht installiert hat (mit freier Gestaltung der
Montagepunkte u der Verschaltung), der Urheber?

Das wird nur juristische Selbstbefriedigung und Haarspalterei.

Es ging also nur darum, ob jemand nachträglich, nachdem er sein Vertrags-Salär bereits erhalten hatte,
einen Nachschlag verlangen kann/soll/darf. Über die Vertragsbedingungen hinaus.
Der Maurer ist natürlich nicht der Schöpfer, sondern ausführender Handwerker. Von daher kann er nicht der Urheber sein.
Sollte die Idee zu der Skulptur allerdings auf seinem eigenen Mist gewachsen sein, ist er nicht Maurer sondern Bildhauer. Dann greift der Urheberschutz.
Das ist eigentlich ziemlich klar.

Mir ging es aber eher darum, dass der Maurer, der hier in die Diskussion geworfen wurde, überhaupt nicht zu tun hat mit Urheberrecht und daher auch nicht als Argument gegen diese Fairness-Regelung angeführt werden kann.



Frank Glencairn
Beiträge: 22704

Re: Nachträgliche Beteiligung für Kameraleute, Regisseure und Drehbuchautoren?

Beitrag von Frank Glencairn »

dienstag_01 hat geschrieben: Di 08 Okt, 2019 12:30
Mir ging es aber eher darum, dass der Maurer, der hier in die Diskussion geworfen wurde, überhaupt nicht zu tun hat mit Urheberrecht und daher auch nicht als Argument gegen diese Fairness-Regelung angeführt werden kann.
Genau das ist die Frage.

Warum dürfen manche für ihre Arbeit mehrfach kassieren und warum andere nicht, und wer bestimmt das?
Ist die Arbeit eines Maurers tatsächlich so viel minderwertiger, als die eines Kameramannes?
Sind 8 Stunden Lebenszeit die er für seine Arbeit verkauft soviel weniger wert, als 8 Stunden eines Kameramannes?

Wenn ein Kameramann für 14 Tage Arbeit 20.000 (nach oben hin offen) kassiert, und ein Maurer für 14 Tage Arbeit 1500, warum soll dann nur der Kameramann - ohne auch nur einen Finger zu rühren - später noch mehr Geld bekommen?

Ich hab früher vie 3D-Animation für MAN und BMW gemacht, bekomm ich jetzt für jeden Motor den die Verkaufen 1000 Öcken? Warum nicht?

Das Ganze ist super schwammig und inkonsistent.

Und ja, Urheberblahblah. Ein untalentierter Vollidiot, der es schafft auf einen Auslöser zu drücken, und dabei ein völlig unbrauchbares Bild zu erzeugen ist "Urheber" des Ergebnisses, ein Facharbeiter der 3 Jahre Lehrzeit, Gesellenzeit und womöglich ne Meisterprüfung hinter sich gebraucht hat, und deshalb Gebäude hochziehen kann, die mehr als 100 Jahre stehen ist nix.

Sorry aber für mich hängt da was schief - auch wenn ich davon profitieren würde.
Sapere aude - de omnibus dubitandum



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