speven stielberg
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Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von speven stielberg »

Frank Glencairn hat geschrieben: Di 02 Jul, 2019 19:23
Framerate25 hat geschrieben: Di 02 Jul, 2019 14:25 Ich bin für nen Hundführerschein der mindestens so umfangreich ist und kostentechnisch dem des „CE“ Führerschein inkl Gefahrgut gleichkommt. Sorry für OT - aber anders kann man die Tiere nicht schützen....😐
Daß ein Führerschein Idioten nicht davon abhält idiotische Dinge zu veranstalten sieht man jeden Tag im Straßenverkehr.
Wenn Pappe Idioten heilen würde wärs ja einfach.
Gerade was den Straßenverkehr betrifft, reicht ein Blick in die Schweiz. Nirgendwo ist Autobahnfahren so wunderbar entspannt. Keine Raser, keine Drängler und Nötiger. Und warum: weil ein Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung in der Schweiz richtig, richtig weh tut. Ein schönes Beispiel dafür wie sinnvoll ein staatlicher Eingriff sein kann. Wenn die Blödis nicht blicken wollen, was man mit zwei Tonnen bewegter Masse anrichten kann, muss der Staat halt dafür sorgen, dass es den Blödis weh tut. Dann blicken die's zwar immer noch nicht, sie halten sich aber wenigstens an die Regeln.



Jott
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Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von Jott »

Ja, die Schweizer! Schon mit 1km/h zu schnell geblitzt tut finanziell richtig weh. Das hilft durchaus beim Idiotenheilen.



Frank Glencairn
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Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von Frank Glencairn »

Das hat aber nix mit einem Führerschein zu tun.
speven stielberg hat geschrieben: Mi 03 Jul, 2019 09:42 Keine Raser...
Bis auf die 3,8 Millionen Raser :D

Bild
Sapere aude - de omnibus dubitandum



speven stielberg
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Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von speven stielberg »

Jott hat geschrieben: Mi 03 Jul, 2019 09:47 Ja, die Schweizer! Schon mit 1km/h zu schnell geblitzt tut finanziell richtig weh. Das hilft durchaus beim Idiotenheilen.
Umgekehrt find ich es beängstigend bis erschreckend, wie die Automobilindustrie (und ihr Sprachrohr ADAC) die Therapie der Blödis in Deutschland nicht nur immer wieder erfolgreich verhindert, sondern deren Krankheit mit immer größeren und stärkeren Karren sogar noch fördert.
Zuletzt geändert von speven stielberg am Mi 03 Jul, 2019 10:06, insgesamt 1-mal geändert.



speven stielberg
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Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von speven stielberg »

Frank Glencairn hat geschrieben: Mi 03 Jul, 2019 09:53 Das hat aber nix mit einem Führerschein zu tun.
speven stielberg hat geschrieben: Mi 03 Jul, 2019 09:42 Keine Raser...
Bis auf die 3,8 Millionen Raser :D
Hm, also ich bin wirklich oft auf Schweizer Autobahnen unterwegs und ich find's dort - im Vergleich zum Krieg auf unseren Straßen - wunderbar entspannt.



Frank Glencairn
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Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von Frank Glencairn »

Das stimmt natürlich, its aber ein kulturelles Phänomen, das man in er Schweiz in allen Bereichen beobachten kann, keines das mit irgendwelchen Führerscheinen begründen kann. Die Drohnengesetze in der Schweiz sind im Vergleich zu unseren übrigens erfrischend locker.
Sapere aude - de omnibus dubitandum



dienstag_01
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Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von dienstag_01 »

Frank Glencairn hat geschrieben: Mi 03 Jul, 2019 09:53 Das hat aber nix mit einem Führerschein zu tun.
speven stielberg hat geschrieben: Mi 03 Jul, 2019 09:42 Keine Raser...
Bis auf die 3,8 Millionen Raser :D

Bild
Interessant.
Der Herr aus der Abteilung Ich-verstehe-die-Welt-natürlich-auch-nicht,-aber-erkläre-sie-euch-trotzdem - kurz: könnte ja klappen - hat leider vergessen, mal auf das Datum der Einführung des neuen Bußgeldkatalogs zu schauen. War, glaube ich, 2013.
Dumm gelaufen, wie meistens, wenn einer Statistiken zückt ;)



speven stielberg
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Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von speven stielberg »

Außerdem (s. Posting von Jott): ein "Raser" in Deutschland fährt 200 km/h, in der Schweiz 122 km/h. :-)



Frank B.
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Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von Frank B. »

speven stielberg hat geschrieben: Mi 03 Jul, 2019 09:42 Wenn die Blödis nicht blicken wollen, was man mit zwei Tonnen bewegter Masse anrichten kann, muss der Staat halt dafür sorgen, dass es den Blödis weh tut. Dann blicken die's zwar immer noch nicht, sie halten sich aber wenigstens an die Regeln.


Wir alle sind die Blödies, auch du, wenn du mal ein Schild übersehen hast und sonst immer ganz normgerecht gefahren bist.
Jeder übersieht mal was. Je enger die Regulierungen, um so mehr kleine Vergehen und Pannen, werden dich dein Geld und möglicherweise auch mal deine Freiheit kosten. Langsam können sie eigentlich wieder den Ablasshandel einführen. Du zahlst 1000 Euro jeden Jahresbeginn in die Staatskasse und bekommst dafür Bonuspunkte für alle Knöllchen, Verwarngelder und Strafen, die du im Jahr ansammelst. Und wen trifft sowas am meisten? Denk mal drüber nach!
speven stielberg hat geschrieben: Mi 03 Jul, 2019 10:23 Außerdem (s. Posting von Jott): ein "Raser" in Deutschland fährt 200 km/h, in der Schweiz 122 km/h. :-)
EBEN. Und warum? Klar, bei Tempolimit von 30 auf Autobahnen bist du natürlich bei 40 schon ein Raser. ;) Und juhuuu, wieviel Geld da in die Staatskasse kommt, natürlich auch von dir. Es ist ja zu aller Nutzen. Alles gar nicht schlimm. Wir brauchen ein Tempolimit von 10 km/h auf Autobahnen, weil die Raser immer mehr werden.



speven stielberg
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Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von speven stielberg »

Seh ich anders.

Einfach die Denkweise ändern. Man muss nicht immer am Limit fahren. Wer bei erlaubter Höchstgeschwindigkeit von 120 keine 120, sondern 100 fährt, hat bequeme 20 km/h Puffer, falls man mal unachtsam ist. Wer natürlich immer am Limit fährt, hat diesen Puffer nicht. Der rauscht dann bei Unachtsamkeit mit 127 km/h in den Blitzer. Ist doch absolut fair und gerecht!?



Framerate25
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Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von Framerate25 »

Hm, ich bin sehr viel unterwegs. In vielen neuen Regionen und je nach Verkehrslage auch (trotz Info) immer etwas knapp am Termin. Es gibt gerade bei uns in der BRD und deren Baustellenkultur immer Situationen, in denen man entweder garnicht so doof denken kann oder aufgrund von Schilderwald einfach den Durchblick verliert.

Bei uns geblitzt zu werden ohne Raserambitionen ist keine Kunst!
Grüßle
FR25 👩‍🎨



Frank B.
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Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von Frank B. »

speven stielberg hat geschrieben: Mi 03 Jul, 2019 11:14 Seh ich anders.

Einfach die Denkweise ändern. Man muss nicht immer am Limit fahren. Wer bei erlaubter Höchstgeschwindigkeit von 120 keine 120, sondern 100 fährt, hat bequeme 20 km/h Puffer, falls man mal unachtsam ist. Wer natürlich immer am Limit fährt, hat diesen Puffer nicht. Der rauscht dann bei Unachtsamkeit mit 127 km/h in den Blitzer. Ist doch absolut fair und gerecht!?
Limits sind eben dazu da, dass man sie nutzen kann. Sie werden aber definiert. Je geringer die Limits sind, um so enger wird alles. So einfach sehe ich das. Angenommen (so ist es mir passiert), du fährst auf der Autobahn ohne Limit und übersiehst ein Schild mit Geschwindigkeitsbegenzung 120. Da ich eigentlich nie 200 fahre hatte ich eine Geschwindigkeit von 145. Aber auch nur, weil ich gerade einen LKW überholte und mal kurz beschleunigen musste, weil hinter mir was kam. Das Schild war durch den LKW verdeckt. und genau davor hat es mich dann erwischt. 100 Euro Strafe und einen Punkt in Flensburg (ich bin jetzt offensichtlich ein Raser). Ich bin schon öfter mal geblitzt worden, meist mit max. 10 km/h zu viel oder einmal, weil angeblich ein Abstand zu gering war. Klar, das kann man natürlich alles unter meinem Fehlverhalten verbuchen und das ist es ja irgendwie auch. Ich habe es überlebt. Aber je mehr Schilder stehen, je genauer differenziert und reglementiert wird, um so höher ist die Gefahr auch für den ganz normal und sich i.d.R. vorbildlich verhaltenden Menschen, irgendwann doch dabei "straffällig" zu werden. Das nennt man Begrenzung der Freiheit und die geht einher mit einer Kriminalisierung aller, die diese Grenzen und Limits übertreten. Diese Begrenzung der Freiheit wird nun immer wieder als Argument gebraucht, Ordnung zu schaffen bzw. zu gewährleisten zum Nutzen der Gesellschaft, was auf das erste Hinhören auch logisch erscheint. Aber ich möchte das zumindest hinterfragen, ohne dies ganz infrage zu stellen.
Reglementierungen scheinen mir heute im Grunde die einzige Antwort des Staates auf zum Teil von ihm selbst zu verantwortenden Entwicklungen in der Gesellschaft zu sein. Ich glaube, dass nur mit Reglementierungen zu arbeiten, ein Irrweg ist. Es gibt immer einen Konflikt zwischen Sicherheit durch Reglementierungen und Freiheit durch wegfall von Reglementierungen. Die beiden stehen sich diametral gegenüber. Mehr Freiheiten heißt eben oft, weniger Sicherheit. Mehr Sicherheit, weniger Freiheit. Ich finde es nur sehr erstaunlich, dass ein Staat seinen Bürgern einerseits mit einem Handwisch und in Inbrunst seiner Überzeugung (ja es gibt Staaten, besser Regierungen, mit Überzeugungen) Dinge verordnet, die die Sicherheitslage verschlechtern und nichts dagegen unternimmt (offene Grenzen, Clan- und Bandenkriminalität, unverständlich lockere Behandlung von Intensivtätern u.v.m würde ich da persönlich mal anführen) und anderseits dann Freiheiten reglementiert. (Autoverbotszonen, Messerverbotszonen, Drohnenverbotszonen, Betonboller auf Märkten u.s.w.). Für viele hat das auf den ersten Blick nichts miteinander zu tun. Für mich aber schon. Staatliche Reglementierungen sind immer die Reaktion auf ein entmündigtes Volk. Weil hier die Schweizer oder Amerikaner oft angesprochen werden. Diese Demokratien sind über Jahrhunderte gewachsen und Freiheit spielt dort eine größere Rolle als z.B. in Deutschland. Auch zum Beispiel die Ostblockländer, auch Ostdeutschland haben durch eine auf diesem Gebiet defizitäre Geschichte einen größeren Drang nach persönlicher Freiheit und weniger Reglementierung. Viele andere westliche Gesellschaften und Diktaturen schränken aber persönliche Freiheiten immer mehr ein zugunsten von Reglementierungen. Darin meine ich eine Fehlentwicklung zu sehen. Und ich möchte dieses hier nur mal als persönliche Meinung und meine Gedankengänge verstanden wissen.
Nach meinem Dafürhalten hat der Staat im Grunde nur zwei Aufgaben: Die persönliche Freiheit seiner Bürger zu schützen und DIESEN, nämlich SEINEN Bürgern die größtmögliche Sicherheit in seinen Grenzen zu gewähren. Ansonsten braucht man keinen Staat.
Zuletzt geändert von Frank B. am Mi 03 Jul, 2019 11:52, insgesamt 1-mal geändert.



TonBild
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Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von TonBild »

"Die Drohne steuerte der als Zeuge vernommene Herr R. von dem benachbarten Grundstück aus, welches im Eigentum der Eltern des Herrn R. steht, bei welchen der Zeuge mit seiner Familie zu Besuch war. "
https://openjur.de/u/2174876.html

Also doch ein privater Nachbarschaftskonflikt wie von mir vermutet.

Interessant aber die Begründung des Gerichtes:

"Das Gericht geht vorliegend jedoch davon aus, dass der Angeklagte gemäß § 228 BGB gerechtfertigt gehandelt hat.

Danach gilt, dass wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, nicht widerrechtlich handelt, wenn die Beschädigung oder die Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist"
...
"Es liegt eine drohende sowie eine bereits eingetretene Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes gemäß Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 GG vor, welche weiter intensiviert und aufgrund mehrerer anwesender Personen vervielfältigt zu werden drohte. "

Und das kann auch bei normalen Aufnahmen ohne Drohne passieren. Wenn man also von einer Straße eine Aufnahme macht, auf der man auch Einblick in angrenzende Gründstücke haben könnte, dann darf auch dann die Kamera von den Grundstückseigentümern zerstört werden?

Und was richtig gestellt werden muss, ist dass die Frau wahrscheinlich zufällig nur beim Müllwegbringen gefilmt wurde. Es war also nicht unbedingt ein geplantes Spanner-Video, sondern wahrscheinlich sollte die Drohne nur mal beim Besuch der Eltern ausprobiert werden:

"Ehefrau des Angeklagten, die Zeugin A. aus dem Haus, um den Hausmüll zu den etwa 30m entfernten Tonnen zu bringen. Die Zeugin A. berichtete insoweit, dass die über dem Grundstück befindliche Drohne hierbei gezielt ihren Bewegungen gefolgt sei, insbesondere eine Wendung vorgenommen habe, als die Zeugin A. von den Mülltonnen zurücklief. "



Jott
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Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von Jott »

Klar war das ein Spanner-Video. Es gibt nichts erotischeres als müllraustragende Frauen, die dabei eine Wendung machen.



Frank B.
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Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von Frank B. »

TonBild hat geschrieben: Mi 03 Jul, 2019 11:51 Wenn man also von einer Straße eine Aufnahme macht, auf der man auch Einblick in angrenzende Gründstücke haben könnte, dann darf auch dann die Kamera von den Grundstückseigentümern zerstört werden?

Die Drohne/bzw. der Pilot hat ja nicht von der Straße aus gefilmt, sondern befand sich über längere Zeit über dem Grundstück des Eigentümers.
Aber natürlich musst du auch von der Straße aus die Persönlichkeitsrechte achten. Kannst nicht einfach die Frau des Nachbarn filmen vom Zaun aus. Allerdings, wenn ich die Rechtslage richtig verstanden habe, kannst du von der Straße aus schon Aufnahmen machen von Häusern und Gärten, solange keine Personen zu identifizieren sind. Ich würde es auch so verstehen, dass du einem Menschen, der dich von der Straße aus filmt, nicht einfach den Fotoapparat weg nehmen kannst und diesen zerstören. Allerdings anzeigen kannst du ihn und verlangen, dass er die Bilder von betroffenen Personen löscht. Hier aber war die Drohne eben nicht auf der Straße sondern auch im Eigentum dessen, der sie abschoss. Ich würde das eher vergleichen mit der Situation, wenn du z.B. direkt an deinem Swimmingpool plötzlich eine Spionagekamera findest, die du da nicht angebracht hast. Klar, kannst du die da abreißen, runterschlagen oder mit der Luftbüchse runter schießen und in die Mülltonne hauen oder eben zur Polizei damit gehen.

Was ich aber nicht richtig verstehe in dem Fall ist, dass Herr R., der die Drohne gesteuert hat, als Zeuge vernommen wurde. Ist er nicht Kläger?



TonBild
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Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von TonBild »

klusterdegenerierung hat geschrieben: So 30 Jun, 2019 15:53 es ist jemand zum "spannen" in dem Privatraum der Familie eingedrungen!
Nein, genau das ist wahrscheinlich nicht passiert:

"Ehefrau des Angeklagten, die Zeugin A. aus dem Haus, um den Hausmüll zu den etwa 30m entfernten Tonnen zu bringen. Die Zeugin A. berichtete insoweit, dass die über dem Grundstück befindliche Drohne hierbei gezielt ihren Bewegungen gefolgt sei, insbesondere eine Wendung vorgenommen habe, als die Zeugin A. von den Mülltonnen zurücklief. "
https://openjur.de/u/2174876.html

"Bei der von dem als Zeugen vernommenen Herrn R. gesteuerten und im Eigentum seines Cousins, Herrn J., stehenden 40cm x 40cm großen und mit Kamera ausgestatteten Drohne handelte es sich um den auf den Lichtbildern Bl. 7-12, 24-27 zu sehenden Quadrocopter, welcher aus einer Distanz von bis zu einem Kilometer gesteuert werden kann. Die Drohne steuerte der als Zeuge vernommene Herr R. von dem benachbarten Grundstück aus, welches im Eigentum der Eltern des Herrn R. steht, bei welchen der Zeuge mit seiner Familie zu Besuch war. Der Zeuge R. mit seiner Familie lebt selbst nicht dort, sondern in B.."

Also die Drohne wurde auch nicht vom Besitzer selbst gesteuert, sondern wurde wahrscheinlich nur anlässlich eines Familienbesuches bei den Eltern ausprobiert. Dabei ist eben zufällig der Konflikt mit den Nachbarn entstanden.

Solche Meldungen werden gerne mit der eigenen Phantasie verknüpft und man bildet sich dann eine Meinung, die gar nicht auf den richtigen und vollständigen Gegebenheiten beruht.

Und was diese "Wendung" zu bedeuten hat, ist unklar. Ich selbst wende z. B. auch die Kamera oft auf dem Stativ um die Bedienelemente an der Seite besser erreichen zu können. Das hat bereits zu dem Missverständnis geführt, ich würde absichtlich die zufällig an der Seite befindlichen Leute filmen. Dabei waren es nur Einstellarbeiten am Ton und die Kamera lief gar nicht.

Dürfen mir deshalb die Leute meine Kamera zerstören?
Zuletzt geändert von TonBild am Mi 03 Jul, 2019 12:17, insgesamt 1-mal geändert.



TonBild
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Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von TonBild »

Frank B. hat geschrieben: Mi 03 Jul, 2019 12:01 Was ich aber nicht richtig verstehe in dem Fall ist, dass Herr R., der die Drohne gesteuert hat, als Zeuge vernommen wurde. Ist er nicht Kläger?
Es handelt sich wohl um ein Strafprozess, bei dem es keinen Kläger gibt. Und der Steller des Strafantrages ist nicht der Pilot, sondern der Besitzter der Drohne (das sind verschiedene Personen):

"Strafantrag durch den geschädigten Eigentümer der Drohne wurde am 27.12.2018 gestellt "
"Bei der von dem als Zeugen vernommenen Herrn R. gesteuerten und im Eigentum seines Cousins, Herrn J., stehenden 40cm x 40cm großen und mit Kamera ausgestatteten Drohne handelte es sich um den auf den Lichtbildern Bl. 7-12, 24-27 zu sehenden Quadrocopter, welcher aus einer Distanz von bis zu einem Kilometer gesteuert werden kann. Die Drohne steuerte der als Zeuge vernommene Herr R. von dem benachbarten Grundstück aus, welches im Eigentum der Eltern des Herrn R. steht, bei welchen der Zeuge mit seiner Familie zu Besuch war. Der Zeuge R. mit seiner Familie lebt selbst nicht dort, sondern in B.."
https://openjur.de/u/2174876.html

Also es ist nicht immer so wie man es auf dem ersten Blick ohne weitere Infos vermuten konnte.

Und man muss sehr aufpassen, dass man sich nicht zu früh eine Meinung bildet.

Und hierbei hat nun der Besitzer der Drohne den Schaden obwohl er die Drohne nur ausgeliehen hat aber nicht damit geflogen ist. Also er kann für die 1500 Euro Verlust am aller wenigsten.
Zuletzt geändert von TonBild am Mi 03 Jul, 2019 12:27, insgesamt 1-mal geändert.



Frank B.
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Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von Frank B. »

Ahja, ich habs mir auch grad mal durchgelesen. Für mich ist das ganze Ding auch so gerechtfertigt, wie das Gericht enschieden hat. Darin wird auch beschrieben, dass die Sache und die Person unterschieden werden muss, von der die Gefahr ausgeht. Wenn also ein Fotograf mit Fotoapparat Fotos von mir macht, kann ich nicht einfach den Fotoapparat zerschlagen, weil die Sache nicht der Auslöser der Bedrohung bzw. Gefahr ist, sondern der Fotograf. Hier in dem Fall war der Pilot aber nicht ersichtlich und feststellbar, deshalb war die Zerstörung der Sache gerechtfertigt.



carstenkurz
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Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von carstenkurz »

TonBild hat geschrieben: Mi 03 Jul, 2019 11:51 "Die Drohne steuerte der als Zeuge vernommene Herr R. von dem benachbarten Grundstück aus, welches im Eigentum der Eltern des Herrn R. steht, bei welchen der Zeuge mit seiner Familie zu Besuch war. "
https://openjur.de/u/2174876.html

Also doch ein privater Nachbarschaftskonflikt wie von mir vermutet.
Inwiefern spielt 'Nachbarschaftskonflikt' hier eine Rolle? Zumindest soweit man sich an der Urteilsbegründung orientiert, war dem 'Schießenden' nicht klar, vom wem das Gerät gesteuert wird oder wem es gehört.

Und derjenige, der das Gerät tatsächlich steuerte, war objektiv kein Nachbar.
Und das kann auch bei normalen Aufnahmen ohne Drohne passieren. Wenn man also von einer Straße eine Aufnahme macht, auf der man auch Einblick in angrenzende Gründstücke haben könnte, dann darf auch dann die Kamera von den Grundstückseigentümern zerstört werden?
Eben nicht. Sofern Du nicht explizit (ggfs. auch noch mit Hilfsmitteln wie Leitern o.ä.) in den Kernbereich privater Lebensführung eindringst. Deswegen hat das Gericht auch so deutlich darauf abgehoben, dass da eine hohe und dichte Hecke überflogen wurde. Wäre da nur ein offener Zaun gewesen, wäre es anders ausgegangen.



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Zuletzt geändert von carstenkurz am Mi 03 Jul, 2019 12:35, insgesamt 1-mal geändert.



TonBild
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Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von TonBild »

MrMeeseeks hat geschrieben: So 30 Jun, 2019 17:57 Leute mit der Drohne belästigen, dann den Kübel abgeschossen bekommen und auf den Kosten der Drohne und vermutlich den Gerichtskosten sitzen bleiben... so ein Urteil ist wie Musik in meinen Ohren.
Nein, wie bereits in dem Gerichtsurteil auf https://openjur.de/u/2174876.html ist nicht der Besitzer der Drohne geflogen, sondern ein Familienmitglied anlässlich des Besuches der Eltern. Also der Besitzer hat die Drohne nur ausgeliehen, er ist nicht damit geflogen und wahrscheinlich sollte auch niemand belästigt werden, sondern nur die Drohne im Familienkreis auf dem Grundstück der Eltern im Rahmen eines Familienbesuches ausprobiert oder gezeigt werden. Dann gab es den Konflikt mit den Nachbarn.

Also alles dumm gelaufen. Aber ich sehe hier keine absichtliche Belästigung der Nachbarn. Insbesondere da es sich um die Nachbarn der Eltern handelt die man mit Sicherheit nicht vergraulen wollte. Zumindest nicht absichtlich.

Bitte genau lesen bevor man sich so ein Urteil erlaubt.



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Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

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carstenkurz hat geschrieben: Mi 03 Jul, 2019 12:31 Und derjenige, der das Gerät tatsächlich steuerte, war objektiv kein Nachbar.
Es war der Sohn der Nachbarn.



carstenkurz
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Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von carstenkurz »

TonBild hat geschrieben: Mi 03 Jul, 2019 12:16 Und hierbei hat nun der Besitzer der Drohne den Schaden obwohl er die Drohne nur ausgeliehen hat aber nicht damit geflogen ist. Also er kann für die 1500 Euro Verlust am aller wenigsten.
Er könnte allerdings mit Fug und Recht den Piloten finanziell für den Schaden in Anspruch nehmen, denn der hat die Zerstörung der Drohne durch sein nun gerichtlich festgestelltes Fehlverhalten 'billigend in Kauf genommen'. Man darf wohl davon ausgehen, dass er unter den gegebenen Umständen seinem Cousin nen neuen Kopter kaufen musste.

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carstenkurz
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Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von carstenkurz »

TonBild hat geschrieben: Mi 03 Jul, 2019 12:36 Es war der Sohn der Nachbarn.
Der Sohn ist der Pilot und Zeuge 'R.' Der wohnte dort nicht, sondern war dort zu Besuch. Jemand, der zu Besuch ist, ist dort zweifelsohne kein Nachbar, auch wenn er ein Sohn des Nachbarn ist. Ich sehe jedenfalls nicht, wie man darob einen 'typischen' Nachbarschaftsstreit konstruieren kann. Nicht aus der bekannten Faktenlage jedenfalls. Dass hier 'Nachbarn' irgendwie beteiligt waren, dürfte nicht reichen.

'Keine absichtliche Belästigung' ist mutmaßlich zutreffend, aber das schützt nicht davor, einen Schadenersatzanspruch versagt zu bekommen. Das Verfahren mit seiner Selbstanzeige hat er sich ja selbst eingebrockt. Wird mutmaßlich auch nicht viel bei rumkommen für ihn, er sei denn, er hat in seiner Anzeige schon sinnloserweise Aussagen getroffen, die ihm dann nicht mehr bewiesen werden müssen.

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Zuletzt geändert von carstenkurz am Mi 03 Jul, 2019 12:47, insgesamt 1-mal geändert.



Frank B.
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Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von Frank B. »

Ich bin kein Rechtsexperte, aber ist denn mit einer Einstellung einer Klage automatisch der Verursacher (hier der Pilot) haftungsplichtig? Muss ja nicht zwangsweise sein, oder? Festgestellt wurde ja nur, dass der Schütze die Drohne nicht bezahlen muss. Wenn der Pilot auch nicht bezahlen müsste, würde der Besitzer in der Tat auf dem Schaden sitzen bleiben.

Was aber noch festzustellen wäre ist, dass es dem Piloten klar sein musste, dass er sich über privatem Gelände aufhielt, denn es war ja eine Kameradrohne, deren Bilder er auf seinem Steuerpult sah. Und im muss es auch aufgefallen sein, dass er da Leute auf dem Bild hatte. Ich vermute mal, der hatte einfach keine Ahnung und hat sich gedacht, guck ich mal, was die da drüben so treiben. :D
Wer weiß, ob Herr R. überhaupt schon volljährig war.



TonBild
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Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von TonBild »

carstenkurz hat geschrieben: Mi 03 Jul, 2019 12:31
Eben nicht. Sofern Du nicht explizit (ggfs. auch noch mit Hilfsmitteln wie Leitern o.ä.) in den Kernbereich privater Lebensführung eindringst. Deswegen hat das Gericht auch so deutlich darauf abgehoben, dass da eine hohe und dichte Hecke überflogen wurde. Wäre da nur ein offener Zaun gewesen, wäre es anders ausgegangen.
Na, das Gericht hat aber auch geschrieben, dass die

"Drohne hierbei gezielt ihren Bewegungen gefolgt sei, insbesondere eine Wendung vorgenommen habe, als die Zeugin A. von den Mülltonnen zurücklief."

Und dass jemand zufällig beim Ganz zur Mülltonne, die ja normalerweise direkt an der Straße zur Abholung stehen, ohne Sichtschutz aufgenommen wird, wäre ja gar nicht so ungewöhnlich. Jemand, der sich durch eine große Kamera belästigt fühlt und wie hier zumindest Gewalt gegen Sachen anwendet, macht auch keine feinen juristischen Unterscheidungen mehr.

Mir selbst ist es wirklich passiert dass ich fast zusammengeschlagen worden wäre als ich an einer menschenleeren Straße ein Denkmal mit großer Kamera aufgenommen habe. Jemand ist zufällig von hinten aus der Tür eines der Häuser an der Stra0e gekommen, hat mich gesehen und hätte fast zugeschlagen.

Große Kamera = Gefahr => Zuschlagen.

So einfach ist das für solche agressiven Leute.



TonBild
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Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von TonBild »

carstenkurz hat geschrieben: Mi 03 Jul, 2019 12:43 'typischen' Nachbarschaftsstreit
Da hast Du Recht, ein Nachbarschaftsstreit mit einer absichtlichen Störung des Nachbars, wie von mir erst vermutet, war es sicher nicht. Zumindest nicht vor dem Vorfall.



carstenkurz
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Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von carstenkurz »

Frank B. hat geschrieben: Mi 03 Jul, 2019 12:46 Wer weiß, ob Herr R. überhaupt schon volljährig war.
Ja, der Zeuge R./Pilot war volljähig. Laut Aussagen an anderer Stelle hatte er sogar einen Drohnenkenntnisnachweis. Ist also kaum zum ersten Mal mit so einem Ding geflogen.

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Funless
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Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von Funless »

TonBild hat geschrieben: Mi 03 Jul, 2019 12:47
carstenkurz hat geschrieben: Mi 03 Jul, 2019 12:31
Eben nicht. Sofern Du nicht explizit (ggfs. auch noch mit Hilfsmitteln wie Leitern o.ä.) in den Kernbereich privater Lebensführung eindringst. Deswegen hat das Gericht auch so deutlich darauf abgehoben, dass da eine hohe und dichte Hecke überflogen wurde. Wäre da nur ein offener Zaun gewesen, wäre es anders ausgegangen.
Na, das Gericht hat aber auch geschrieben, dass die

"Drohne hierbei gezielt ihren Bewegungen gefolgt sei, insbesondere eine Wendung vorgenommen habe, als die Zeugin A. von den Mülltonnen zurücklief."

Und dass jemand zufällig beim Ganz zur Mülltonne, die ja normalerweise direkt an der Straße zur Abholung stehen, ohne Sichtschutz aufgenommen wird, wäre ja gar nicht so ungewöhnlich.
"Normalerweise" heißt aber nicht, dass es bei diesem Fall auch so war. Die Mülltonnen können ebensogut auf dem Grundstück mit einem beträchtlichen Abstand zur Straße stehen.

TonBild hat geschrieben: Mi 03 Jul, 2019 12:47 Jemand, der sich durch eine große Kamera belästigt fühlt und wie hier zumindest Gewalt gegen Sachen anwendet, macht auch keine feinen juristischen Unterscheidungen mehr.

Mir selbst ist es wirklich passiert dass ich fast zusammengeschlagen worden wäre als ich an einer menschenleeren Straße ein Denkmal mit großer Kamera aufgenommen habe. Jemand ist zufällig von hinten aus der Tür eines der Häuser an der Stra0e gekommen, hat mich gesehen und hätte fast zugeschlagen.

Große Kamera = Gefahr => Zuschlagen.

So einfach ist das für solche agressiven Leute.
Was dir widerfahren ist, ist selbstverständlich keine schöne Sache hat aber mit dem vorliegendem Fall leider absolut nichts zutun.
Funless has spoken!

No Cenobites were harmed during filming.



carstenkurz
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Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von carstenkurz »

TonBild hat geschrieben: Mi 03 Jul, 2019 12:47 Na, das Gericht hat aber auch geschrieben, dass die

"Drohne hierbei gezielt ihren Bewegungen gefolgt sei, insbesondere eine Wendung vorgenommen habe, als die Zeugin A. von den Mülltonnen zurücklief."

Und dass jemand zufällig beim Ganz zur Mülltonne, die ja normalerweise direkt an der Straße zur Abholung stehen, ohne Sichtschutz aufgenommen wird, wäre ja gar nicht so ungewöhnlich.
Aus den Schilderungen würde ich schließen, dass die Tonnen ebenso im Garten standen, ausserdem ergibt sich die Schuld des Piloten ja nicht daraus, dass er der Frau theoretisch von einer aussen liegenden Position gefolgt wäre, sondern dass er klar oberhalb des abgeschlossenen Gartens geflogen ist. Die Sache mit den Mülltonnen wurde erwähnt, um zu erklären, dass der Schütze Absicht hinter der Steuerung vermuten durfte, und dass er für seine Familie als betroffene Personen den Defensivnotstand bemühen durfte.

Sofern der Aufnehmende und die Richtung, aus der er fotografiert, unmittelbar erkennbar ist, sind ja auch andere Möglichkeiten denkbar, die Sache zu beenden.

Hier ergab sich die Rechtfertigung, direkt gegen den Kopter vorzugehen eben auch unmittelbar aus dem Umstand, dass der Pilot als Verursacher nicht sichtbar war.

- Carsten
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speven stielberg
Beiträge: 311

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von speven stielberg »

Das mit der Volljährigkeit ist natürlich auch noch ein wichtiger Aspekt! Klar, alle hier Diskutierenden sind erfahren, alt und weise. Aber seien wir doch mal ehrlich: was hätten wir mit den heutigen Möglichkeiten damals alles angestellt? Mal eben ins Dachfenster des Nachbarn schauen ... Oh! Der sitzt da mit runtergelassenen Hosen vor dem Bildschirm. Und schon aufgenommen und ins Netz gestellt. Das ist die Gefahr heute. Und um sowas zu vermeiden braucht es abschreckende Urteile - besonders in einer Gesellschaft, in der keiner Grenzen kennt und alle machen was sie wollen.



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von Frank B. »

carstenkurz hat geschrieben: Mi 03 Jul, 2019 12:54
Frank B. hat geschrieben: Mi 03 Jul, 2019 12:46 Wer weiß, ob Herr R. überhaupt schon volljährig war.
Ja, der Zeuge R./Pilot war volljähig. Laut Aussagen an anderer Stelle hatte er sogar einen Drohnenkenntnisnachweis. Ist also kaum zum ersten Mal mit so einem Ding geflogen.

- Carsten
Dann finde ich, sollte er das Ding auch bezahlen. Bin w.g. kein Experte auf dem Rechtsgebiet. Interessiert mich eigentlich auch nicht, wie das ausgeht. Aber es ist trotzdem ein schönes Beispiel, dass u.U. ein Führerschein oder andere teuer erworbenen Kenntnisse nicht unbedingt der Schlüssel zur Sicherheit sein müssen. Eigentlich würde gesunder Menschenverstand ausreichen. Wie Frank G. so treffend gesagt hat, Pappe heilt Idioten nicht.



TonBild
Beiträge: 2070

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von TonBild »

Funless hat geschrieben: hat aber mit dem vorliegendem Fall leider absolut nichts zutun.
Wollte das auch nur als Beispiel anführen wo eine Gefahr vermutet wurde die aber in der Wirklichkeit gar nicht vorhanden war.

Und das macht die Sache so schwierig. Darf man Dinge zerstören von denen man nur vermutet das sie gefährlich werden könnten?

Wie immer dürfte das frei von der Ansicht des jeweiligen Gericht abhängen.

Ein ähnlicher Fall kann von einem anderen Richter ganz anders entschieden werden. Das ist ja Alltag bei den Gerichten auch bei anderen Themen.

Eine Gewissheit, ohne Kosten Drohnen,die man für eine Gefahr hält, zu zerstören, hat man nicht.

Wenn die Drohne zum Beispiel von der Feuerwehr eingesetzt worden wäre um vermisste Personen zu finden hätte ein Richter wahrscheinlich anders entschieden.



carstenkurz
Beiträge: 5079

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von carstenkurz »

Letzteres hätte derjenige, der den Kopter beschädigt hat, mit 'normalem Menschenverstand' erkennen müssen (Verbotsirrtum/Tatbestandsirrtum). Auch wer irrtümlich eine Sache unter solchen Umständen zerstört, hat sich ggfs. nicht STRAFBAR gemacht. Auch das aber natürlich nur wieder unter Würdigung aller Umstände und des immer bei Gerichten vorauszusetzenden Interpretationsspielraumes. Wer das Urteil als 'Freibrief' auffasst, wird baden gehen. Ein bißchen Nachdenken muss man auch in Notsituationen, und im Urteil ist die Notsituation was die Unmittelbarkeitsrechtfertigung der Abwehrhandlung angeht zwar begründet worden, aber schon klar grenzwertig.
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Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von Frank B. »

Stellt sich aber die Frage, was der Schütze hätte tun sollen. Angenommen er tut gar nichts, so hat irgendjemand einfach mal so ein paar Aufnahmen seiner Familie in seinem privaten Umfeld geschossen und wäre damit entkommen.



vaio
Beiträge: 1064

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von vaio »

Frank B. hat geschrieben: Di 02 Jul, 2019 22:25 Wunderbar, genau sowas meine ich.
Wieviele Drohnen haben denn ganz konkret Hubschrauber gefährdet?...
Bitte such den für dich "richtigen Artikel" und teile es uns mit. Am besten gleich verlinken.
Denn:
Frank B. hat geschrieben: Di 02 Jul, 2019 14:49 Hab mal davon gelesen.
Hier kann man nachlesen, wanns brenzlich wird
Genau, alles unreflektiert übernehmen und noch wichtiger: Jeden mitteilen.
Frank B. hat geschrieben: Di 02 Jul, 2019 17:26 Fakt ist, dass die Freiheit, bestimmte Dinge des alltäglichen Lebens zu tun, die vor einigen Jahren noch keine Probleme verursacht hätten, immer stärker eingeschränkt wird durch Reglementierungen von Gegenständen, die den Kern der Probleme verschleiern. Darum gings mir.
Beispielhaft sollten nach deiner Logik nicht die Smartphones im Schulunterricht fernbleiben, sondern gleich die entsprechenden Kinder? :-)

Ich meine, um ein gemeinsames und halbwegs strukturierten Zusammenleben zu gewährleisten, müssen Dinge geregelt und manchmal auch limitiert sein. Das bedeutet auch, dass es mehr Vorgaben und Regeln geben wird, desto mehr Nutzer es gibt. Und: Je höher die Bevölkerungsdichte, um so mehr Vorgaben und Regeln. Sonst macht ja jeder, was er will. Wo kämen wir dahin?
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