Mir wurde aber angeboten, ob ich mir eine Festanstellung vorstellen könnte. Es handelt sich um eine Softwarefirma für die ich hin und wieder Filme/Clips gedreht habe.
Meine Frage ist, weil ich in meinem Leben bisher nur freiberuflich gearbeitet habe, was ich gehaltstechnisch verlangen sollte/könnte?
Soll ich den WDR Tarifvertrag zu Grunde legen? Oder besser nicht weil ich in die "freie Wirtschaft" gehe?
Wir reden von, erstmal, einer halben Stelle. Angedacht ist das ich erstmal weiter freiberufliche Projekte neben der halben Stelle umsetze.
Equipment würde ich mit meinem produzieren, was sich ja dann auch im Gehalt wiederspiegeln soll.
Bin auch in der KSK. Weiß jemand wie es ist wenn man dann eine Festanstellung (halbe Stelle) annimmt. Was wird denn für die Berechnung der Sozialabgaben zu Grunde gelegt? Die halbe Stelle? Die freiberuflichen Tätigkeiten?
Geh zum Steuerberater. Das ist ein Wirrwarr für Fachleute mit Fallstricken an jeder Ecke.
Ob dich die Verpflichtungen aus der „halben“ Festanstellung an anderen freien Tätigkeiten hindern (rechtlich und vor allem zeitlich), ist ein weiteres Thema.
Anstellen wollen die dich weil sie Geld sparen wollen, sonst wären sie mit einen konkreten Angebot rübergekommen.
Dein Problem ist nun dass Du einen Kunden verlierst wenn Du ablehnst.
Sehe es nicht so negativ Alf_300. Kenne die Firma schon länger und die behandeln ihre Leute gut und das gesamte Arbeitsklima ist immer sehr frei gewesen. Mir ist natürlich klar, das ich dann sehr viel mehr für die mache, also das Preis-Leistungs-Verhältnis sich für mich verschlechtert. Aber ich gewinne ja auch Sicherheit dadurch.
Halbtagsjob ist normalerweise 6 Stunden pro Tag da wirst Du wahrscheinlich keine 3000 kriegen
und dass der Arbeitgeber in die KSK anstatt AOK einzahlt muß geklärt werden, denn Doppelversicherung gibts nicht
(d.h.gibts schon aber wer zahlt dann was und wann)
Vielleicht kann Dir Dein Steuerberater da weiterhelfen.
Wenn man Festanstellung mit freier Tätigkeit kombiniert, ist zu erwarten, dass die Sozialbeiträge über die Festanstellung gezahlt werden müssen. Hängt vom Verhältnis Anstellung - Freie Tätigkeit ab. Über die KSK kommen vielleicht noch ein paar Rentenbeiträge dazu.
dienstag_01 hat geschrieben: ↑Mi 27 Mär, 2019 09:53
Wenn man Festanstellung mit freier Tätigkeit kombiniert, ist zu erwarten, dass die Sozialbeiträge über die Festanstellung gezahlt werden müssen. Hängt vom Verhältnis Anstellung - Freie Tätigkeit ab. Über die KSK kommen vielleicht noch ein paar Rentenbeiträge dazu.
So ist es im Normalfall bei einer sozialversicherungspflichtigen Festanstellung. Kranken- und Pflegeversicherung ausschließlich über Festanstellung, der Rest "doppelt". https://www.kuenstlersozialkasse.de/fil ... benjob.pdf
Wegen des genauen Prozederes (Meldung/Prüfung) aber besser noch mal die KSK anrufen. Bei mir waren die recht freundlich und auskunftsfreudig.
Das mit der Festanstellung klingt irgendwie zu kompliziert. Vor allem, wenn die KSK im Spiel ist.
Mein Vorschlag: Legt die Eckdaten fest und fange als Subunternehmer zum Pauschalpreis an.
Jeder Arbeitgeber weiß, wieviel eine Arbeitsstunde wirklich kostet. Bei einem Arbeiter kostet jede Stunde, die er wirklich am Arbeitsplatz tätig ist, das rd. 2.5fache seiner abgerechnetes Brutto-Stundenlohnes. D.h. jemand, der 10 Euro Brutto-Stundenlohn bekommt, kostet jede Stunde, die er wirklich malocht, 25 Euro. Ohne Werkzeug, Dach über dem Kopf, Leerlauf, etc. Nur die reine Anwesenheit in der Firma!
Die üblichen Leistungen für Arbeitnehmer wie Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit, Feiertage etc. lassen sich durch entsprechende Formulierung eines Vertrages nachbilden. Ich hatte mal einen Pauschalistenvertrag bei einer Zeitung, der im Prinzip alles bot, nur musste ich mich selbst um Steuern und Sozialversicherung kümmern. Das war fair, obgleich die Pauschale selbst ein Witz war.
Was in Deinem Fall die Sache günstig macht: Die Abgaben, die der Arbeitgeber an die KSK abführen muss, sind drastisch billiger als die üblichen Arbeitgeber-Anteile an den Sozialversicherungen.
Was man aber noch beachten muss: Arbeitslosenversicherung ist grundsätzlich auch für Selbständige möglich, hat aber einige Fallstricke. Da muss man sich gut beraten lassen.
Jedenfalls kannst Du so günstig für Deinen Kunden arbeiten und bist trotzdem besser abgesichert als bisher. Rechne es mal durch!
Und du schreibst monatlich Deine Rechnung und brauchst Dich nicht mit der KSK herumschlagen. Die kommen immer schnell auf schräge Ideen.
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