Die Aufstiegsgenehmigung benötigst du bei unter 5kg nur vom Grundstückeigentümer, auf dem du mit dem Copter starten möchtest.lossantos hat geschrieben: ↑Di 13 Jun, 2017 13:00 das ist ja mies.. das macht tatsächlich keinen spaß.. aber eventuell kann man mit Charme und einem Angebot manche Menschen von einer Anzeige abbringen ;) sprich, mit schönen Luftaufnahmen zu bestechen und einem: "kommt nich wieder vor" :)
ich weiß so einfach ist es nie..
aber bei welcher Versicherungsgesellschaft warst du denn? ich bin auch auf der Suche nach einer gewerblichen Haftpflicht, einer Kasko Versicherung.. und eine allgemeinen aufstiegstgenehmigung.. brauche ich denn eine bei einer drohne unter 5 KG eine?
Selbstverständlich ist das für dich ersichtlich: Maps oder Google Earth. Da dieses Gesetz nun einmal in der Welt ist, kann man sich auch die einminütige Mühe machen, nach Wohnhäusern im Fluggebiet zu schauen.anamorphic hat geschrieben: ↑Fr 09 Jun, 2017 17:07Im oberbayerischen Land inmitten von Wiesen und Bergen bin ich versehentlich über ein einzelnes Wohngrundstück geflogen. Dieses war verwinkelt im Wald und für mich so nicht ersichtlich
Jott hat geschrieben: ↑So 12 Nov, 2017 10:33Selbstverständlich ist das für dich ersichtlich: Maps oder Google Earth. Da dieses Gesetz nun einmal in der Welt ist, kann man sich auch die einminütige Mühe machen, nach Wohnhäusern im Fluggebiet zu schauen.anamorphic hat geschrieben: ↑Fr 09 Jun, 2017 17:07Im oberbayerischen Land inmitten von Wiesen und Bergen bin ich versehentlich über ein einzelnes Wohngrundstück geflogen. Dieses war verwinkelt im Wald und für mich so nicht ersichtlich
deswegen nimmt man für sowas auch das smartphone oder ne gute alte casio kompaktknipse. denn in ner fußgängerzone sind, je nach stadt, auch immer knipsende "touris" unterwegs. jeder streetshooter hat da so seine tricks. ich bin oft legal auf parties unter leuten mit knipse unterwegs und kann das "gefühl" als realen erfahrungswert verbuchen. kleine knipse juckt kaum einen. dicke vollformat canon, und das sieht anders aus.rush hat geschrieben: ↑Mo 13 Nov, 2017 07:40 Kompaktheit allein ändert aber nichts an bestehender Rechtslage...
Wenn du mit 'ner GHx und längerer Tüte oder wegen mir auch einer Kompakten in der Fußgängerzone Menschen beobachtest und eindeutig kenntlich ablichtest - strauchelst du ebenso in einem Bereich der Persönlichkeitsrechte tangiert. Die Kamerawahl ändert daran rein gar nichts. Auch wenn du vielleicht das Gefühl hast weniger aufzufallen...
ja is richtig. problematisch wirds aber erst, wenn man dich an die hammelbeine kriegt. als gewerblicher hast du da keine chance. hobbyisten können dagegen relativ unerkannt ihren YT videochannel fahren. andernfalls gäbe es keine channels, die sich mit illegalen straßenrennen, freeclimbing auf wolkenkratzern oder lostplace exploring beschäftigen. drohnen sind halt jetzt was für draufgänger, so scheints. und ich vermute mal, das die polizei in den meisten fällen zu spät am ort des geschehens sein wird, wie üblich. "mimimi, eine drohne ist über mein haus geflogen", dafür hat man als beamter erst nach dem verkehrsunfall und der zusammengeschlagenen ehefrau zeit.. und selbst da.... wer schon mal einen auffahrunfall hatte, weiß, wie lange es dauert, bis die jungs endlich mal erscheinen. jemand mit ner spark ist da schon drei mal mit seinem rennrad durch die stadt gezirkelt und über alle berge.rush hat geschrieben: ↑Mo 13 Nov, 2017 07:40Klar - wo kein Kläger ist gibt es vermutlich auch keinen Stress... aber wenn sich eben doch jemand angepisst fühlt weil er sich auf YT und Co wiederfindet hilft das argument der kleinen Kamera keinen Deut.
Darüber hinaus: Nicht etwa erst das Veröffentlichen - sondern bereits das Anfertigen von Bildnissen ist problematisch. Das wird gern "verdrängt" und als harmlos abgetan. Und das ist beileibe nicht erst seit vorgestern so.