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Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches



Fragen zu GEMA, Drehgenehmigungen, Urheberrechte, Aufführungsrechte uä.
Antworten
ideafilm
Beiträge: 62

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von ideafilm »

Die Diskussion ist ja ein wenig abgedriftet daher will ich selbst zur Beantwortung meiner Frage kommen:

Ich habe bei einer Veranstaltung den Einzug einer Prominenz gefilmt und dabei lief dort vor Ort eine gemapflichtige Musik. Mir war nicht ganz klar, ob ich nun diese zufällig mitgefilmte Musik in meinem Video lizenzieren muss oder nicht.

@Alikali als Videojournalist/Autor für den WDR musste ich mich damit wirklich nicht beschäftigen!

Daher habe ich nun die GEMA mal direkt angefragt und die hat geantwortet:

"Jede musikalische Wiedergabe innerhalb eines Films muss der GEMA gemeldet werden. Es spielt hierbei keine Rolle, wie lang und wie laut eine Sequenz ist. Bei Erkennbarkeit eines urheberrechtlich geschützten Werks haben die jeweiligen Urheber Anspruch auf Vergütung bei Nutzung Ihrer Werke."

Nun muss ich die ganze Sequenz mit der schönen Atmo und den klatschenden Leuten zuballern mit eigener gemafreier Musik?

Hatte mal jemand einen ähnlichen Fall oder hat mal jemand die Nutzungsrechte angefragt für zufällig mitgefilmte Musik?

Ich würde gerne auf der sicheren Seite bleiben. Danke.
Und Bitte!



beiti
Beiträge: 5151

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von beiti »

ideafilm hat geschrieben: "Jede musikalische Wiedergabe innerhalb eines Films muss der GEMA gemeldet werden. Es spielt hierbei keine Rolle, wie lang und wie laut eine Sequenz ist. Bei Erkennbarkeit eines urheberrechtlich geschützten Werks haben die jeweiligen Urheber Anspruch auf Vergütung bei Nutzung Ihrer Werke."
So ganz stimmt das nicht. Es gibt ja noch den Begriff des "unwesentlichen Beiwerks":
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__57.html
Wenn die Musik zufällig zu hören ist und nicht wesentlich zum Gesamteindruck der Szene beiträgt, greift hier kein Urheberschutz.

Ich denke allerdings nicht, dass das im vorliegenden Fall zutrifft. Wenn Du zur Zeit des Einzugs etwas Anderes in der Nähe gefilmt hättest und die Musik zufällig noch auf der Atmo mit drauf wäre, könnte man von "unwesentlichem Beiwerk" sprechen. Aber nach Deiner Beschreibung ist die Musik wesentlicher Teil der gefilmten Darbietung, und somit bleibt sie auch im Video Gema-pflichtig.



motor-tv
Beiträge: 456

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von motor-tv »

beiti hat geschrieben:
ideafilm hat geschrieben: "Jede musikalische Wiedergabe innerhalb eines Films muss der GEMA gemeldet werden. Es spielt hierbei keine Rolle, wie lang und wie laut eine Sequenz ist. Bei Erkennbarkeit eines urheberrechtlich geschützten Werks haben die jeweiligen Urheber Anspruch auf Vergütung bei Nutzung Ihrer Werke."
So ganz stimmt das nicht. Es gibt ja noch den Begriff des "unwesentlichen Beiwerks":
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__57.html
Wenn die Musik zufällig zu hören ist und nicht wesentlich zum Gesamteindruck der Szene beiträgt, greift hier kein Urheberschutz.

Ich denke allerdings nicht, dass das im vorliegenden Fall zutrifft. Wenn Du zur Zeit des Einzugs etwas Anderes in der Nähe gefilmt hättest und die Musik zufällig noch auf der Atmo mit drauf wäre, könnte man von "unwesentlichem Beiwerk" sprechen. Aber nach Deiner Beschreibung ist die Musik wesentlicher Teil der gefilmten Darbietung, und somit bleibt sie auch im Video Gema-pflichtig.
Könnte man in diesem Fall davon ausgehen, dass zwar Gema Gebühren anfallen würden, aber der Produzent des Musikstückes keine Ansprüche mehr hat? Da offensichtlich das Musikstück für diese Veranstaltung ja schon lizenziert und freigegeben wurde?

Ich denke auch, dass es jeweils spezifisch abzuklären wäre, denn wenn diese eine Szene mit Musik im Hintergrund z.B. nur 5 Sekunden dauert (Einzug des Prominenten) eventuell sogar noch kommentiert, aber die übrigen 3 Minuten ohne bzw eigener Musik gestaltet ist, würde ich das auch noch als Beiwerk sehen. Bei Sportveranstaltungen müsste man dann ja ununterbrochen Gemagebühren abliefern ...



beiti
Beiträge: 5151

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von beiti »

motor-tv hat geschrieben: Könnte man in diesem Fall davon ausgehen, dass zwar Gema Gebühren anfallen würden, aber der Produzent des Musikstückes keine Ansprüche mehr hat? Da offensichtlich das Musikstück für diese Veranstaltung ja schon lizenziert und freigegeben wurde?
Interessante Frage. Es geht darum, ob bei einer abgefilmten Veranstaltung auch eine "neue Werkverbindung" eingegangen wird, oder ob das juristisch anders bewertet wird. Da müsste sich jetzt ein Jurist hier im Forum zu Wort melden. ;)
Bei Sportveranstaltungen müsste man dann ja ununterbrochen Gemagebühren abliefern ...
Meinst Du wegen der Fan-Gesänge? In Australien wurde doch mal eine Neufassung des Urheberrechts geplant, nach der jedes öffentliche Singen von "Happy Birthday" gebührenpflichtig geworden wäre...



motor-tv
Beiträge: 456

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von motor-tv »

beiti hat geschrieben:Meinst Du wegen der Fan-Gesänge? In Australien wurde doch mal eine Neufassung des Urheberrechts geplant, nach der jedes öffentliche Singen von "Happy Birthday" gebührenpflichtig geworden wäre...
Nein, aber bei Schirennen oder Snowboard läuft ja dauernd Musik im Hintergrund. Also darum habe ich mir noch keine Gedanken gemacht, aber "unwesentliches Beiwerk" ist es dann auch wieder nicht.



dienstag_01
Beiträge: 13415

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von dienstag_01 »

Normalerweise ist es ja so: man meldet die im Film verwendetet Musik bei der GEMA an und legt dafür die notwendigen Verträge mit den Rechteinhabern vor. Letzterer Punkt (Verträge) sollte bei Veranstaltungsmitschnitten oder -dokumentationen entfallen, so das nur die GEMA zu bezahlen ist.
Denke ich.



Steelfox
Beiträge: 407

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von Steelfox »

@dienstag_01

Das stimmt wohl so nicht ganz.
Eine Veranstaltung wird mit meistens mit Pauschalverträgen lizensiert.
Mache ich dann von der Veranstaltung eine DVD, so muß ich für die auf der DVD verwendeten (auf der Veranstaltung gespielten) Lieder auch nochmal GEMA-Gebühren zahlen. Allerdings darf ich mich auch hier vorher erst um die Erlaubnis für die Verwendung beim jeweiligen Künstler kümmern.
Mache ich nach 2 Jahren einen Neuschnitt von der Veranstaltung, zahle ich nochmal.... usw.



dienstag_01
Beiträge: 13415

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von dienstag_01 »

@Steelfox
Auch, wenn die Künstler gar nicht anwesend sind, sonder die Musik nur aus Boxen schallt?



Steelfox
Beiträge: 407

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von Steelfox »

@dienstag_01

Es spielt keine Rolle ob bei einer Veranstaltung eine Band ihre eigenen Lieder spielt, eine Band Lieder covert etc. oder die Musik aus Lautsprächern dudelt.
Lediglich die Gebührenhöhe könnte sich da etwas unterscheiden.
Aber bezahlt werden muß immer.



dienstag_01
Beiträge: 13415

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von dienstag_01 »

@Steelfox
Du hast das nicht verstanden.
Nehmen wir mal an, ich filme eine schunkelnde Trinkerrunde im Bierzelt. Musik kommt aus der Box. Dafür muss ich GEMA bezahlen (hab ich ja oben geschrieben). Aber alle Rechteinhaber konsultieren muss ich in dem Fall sicher nicht. Zumal, wenn es mir schlicht unmöglich sein sollte, diese feststellen zu können.
Denke ich.



Steelfox
Beiträge: 407

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von Steelfox »

@dienstag_01

Vor einigen Jahren hatte ich ein ähnliches Problem. Eine Veranstaltung mit ausländischen Kapellen die u.a. auch deutsche Lieder spielten. Ich wollte eine DVD von der Veranstaltung machen. Per Mail fragte ich bei der GEMA nach wie da die Sachlage bei den Liedern ist, die ich mit auf der DVD verwenden wollte - weil ich ja auch hier nicht alle Lieder kannte bzw. ich dem polnischen nicht mächtig bin um bei den Kapellen nachzufragen.
Eine kurze Antwort kam zurück in der Sinngemäß stand: Wenn ihnen die Urheber der von ihnen verwendeten Titel nicht bekannt sind, dann dürfen sie die Lieder auch nicht verwenden (bezüglich der Rechteklärung)

Zunächst muß man wohl nach wie vor erst die Rechte für die Vervielfältigung einholen bevor ich ein Musikstück verwenden darf - auch wenn es vorort aus dem Lautsprecher kommt.
So ist meine Kenntnis.



motor-tv
Beiträge: 456

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von motor-tv »

[quote="Steelfox"]... Wenn ihnen die Urheber der von ihnen verwendeten Titel nicht bekannt sind, dann dürfen sie die Lieder auch nicht verwenden (bezüglich der Rechteklärung) ... [quote]

Von der Gema wird man, auf Anfrage, in keinem Fall eine andere Antwort erhalten. Die würden sich ja rechtlich auch aufs Glatteis stellen, sollten sie schreiben, naja, wenn sie nicht wissen wer das war, dann eben nicht.

Obwohl, wenn ich von einer Veranstaltung, z.B. wie angeführt Bierzelt, da würde ich mir schon vorher beim Veranstalter um eine Drehgenehmigung kümmern (einfach anfragen, dann weiss man woran man ist, und der Veranstalter weiss wer da was dreht), dann lässt sich auch die Namen der Musiker rausfinden.

Es wurde irgendwo schon mal angeschnitten, aber der Vorschlag an die Gema und überhaupt an die ganze Branche, diesbezüglich einfacher und überschaubarer zu händeln, wäre angebracht. Es gäbe meines Erachtens dann auch bessere Umsätze, da sich mehr Produzenten drüber trauen. Ich für mich verwende ausschließlich Gemafreie Musik und verrechne mit dem Produzenten direkt, das ist transparent, für mich und für meine Kunden. Das hilft natürlich im angesprochenen Fall leider nichts.

Ein Schritt nach vorne ist ja schon, dass die Gema und AKM für Internet Videos neue Pauschaltarife, und zwar bezahlbare, anbietet. Am gescheitesten wäre halt, man arbeitet nur für TV, da gibts dann keine Diskussionen.



motor-tv
Beiträge: 456

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von motor-tv »

doppelpost



final_cut_freak
Beiträge: 122

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von final_cut_freak »

Hallo Forum,

hier noch mal eine andere Frage zum Thema Musik und GEMA, allerdings geht es um genehmigte Konzertausschnitte (falls es dazu schon was gibt, wäre ich auch für den link dankbar).

Habe für ein Kulturzentrum mit Genehmigung der Bands sechs Konnzerte gedreht für eine 30-Minuten-Doku. Waren eigentlich alles Profis z.B. Jupiter Jones, Bollock Brothers u.a. Abgemacht ist, das wir max. einen 90 Sek.-Ausschnitt eines Songs benutzen dürfen. Außer der DVD wird ein 5-Minuten-Online-Trailer geschnitten. Also alles Nonprofit.

Die DVD wird hier in Marburg öffentlich gezeigt und an die ehrenamtlichen Mitarbeiter verschenkt. Wir hängen das nicht an die große Glocke (schönen Gruß an die alte Tante GEMA, falls sie jetzt mitliest ;-)) und es ist wiegesagt abgesegnet, schriftliche Genehmigungen der Bands bzw. des Managment liegen (demnächst) vor.

Jetzt die Frage: hat jemand Erfahrungen mit so einer Situation. Mutmaßungen bringen mich jetzt nicht weiter, also bitte nur konkrete Hinweise, was geht, was geht nicht. Meine persönliche Einschätzung: ist wohl eine Grauzone, wir - und auch die Musiker - wollen die GEMA da aber raushalten. Es ist halt ein "Geschäft" auf Gegenseitigkeit: die Bands treten teilweise regelmäßig hier auf und bekommen natürlich ordentliche Konzertgagen, dafür dürfen wir das Material verwenden und machen noch PR für die Bands.
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann!



Jott
Beiträge: 21802

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von Jott »

- doppelt -
Zuletzt geändert von Jott am Do 26 Apr, 2012 05:56, insgesamt 1-mal geändert.



Jott
Beiträge: 21802

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von Jott »

Es wäre mir völlig neu, dass eine Band sagen könnte: "Heute machen wir's für dich mal ohne GEMA!". Und mit kommerziell/nicht kommerziell/non profit hat das auf jeden Fall mal gar nichts zu tun. Auch nicht damit, dass die Bands die Aufnahmen und Vervielfältigung auf DVD gestatten.

Aber du willst ja harte Fakten, keine Annahmen. Die einzige Stelle für eine rechtsverbindliche Auskunft kann nur - tadaa! - die GEMA selbst sein.

Off the record: Video im Gemeindezentrum zeigen und ein paar DVDs verschenken? Lebe wild und gefährlich. Wo kein Kläger, da kein Richter.



einsiedler
Beiträge: 329

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von einsiedler »

Was du mit den Bands oder dem Management ausmachst, ob professionell oder nicht, ob Profit oder nicht, spielt für die Gema erstmal überhaupt keine Rolle.

Hier geht es nur darum, ob irgendeiner der gefilmten Titel zum Gema-Repertoire gehört oder nicht. Für die Verwendung im Film ist auch noch wichtig, ob Musikverlage beteiligt sind (Synchronisationsrecht).

Und selbst wenn kein Titel zum Gema-Repertoire gehört und alle Beteiligten mit der Veröffentlichung und Vervielfältigung einverstanden sind, muss jede Vervielfältigung bei der Gema angemeldet werden, welche dann ihr ok gibt (Freistellung).



final_cut_freak
Beiträge: 122

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von final_cut_freak »

einsiedler hat geschrieben:Was du mit den Bands oder dem Management ausmachst, ob professionell oder nicht, ob Profit oder nicht, spielt für die Gema erstmal überhaupt keine Rolle.

Hier geht es nur darum, ob irgendeiner der gefilmten Titel zum Gema-Repertoire gehört oder nicht. Für die Verwendung im Film ist auch noch wichtig, ob Musikverlage beteiligt sind (Synchronisationsrecht).

Und selbst wenn kein Titel zum Gema-Repertoire gehört und alle Beteiligten mit der Veröffentlichung und Vervielfältigung einverstanden sind, muss jede Vervielfältigung bei der Gema angemeldet werden, welche dann ihr ok gibt (Freistellung).
Das ist so wohl nicht richtig. Ich zitiere hier aus dem oben angegebenen Wikipedia-Text:

"Jeder Komponist bzw. Verleger, der Mitglied in der GEMA ist, hat zudem die Möglichkeit, die GEMA von der Wahrnehmungsverpflichtung angemeldeter Werke freizustellen, sofern es sich bei der geplanten Verwertung um eine audiovisuelle Produktion handelt, die keine Fernseheigen- oder Fernsehauftragsproduktion ist. Gleichzeitig erklärt der Urheber bzw. Verleger, die Herstellungsrechte in eigenem Namen gegenüber dem Produzenten des audiovisuellen Werkes wahrzunehmen. Durch diese Ausnahmeregelung ist es GEMA-Mitgliedern möglich, für Kunden des Filmmarktes Musik herzustellen, die einen der GEMA-freien Musik vergleichbaren Status besitzt. Der Urheber bzw. Verleger ist nach wie vor verpflichtet, sein Originalwerk sowie das audiovisuelle Werk bei der GEMA anzumelden. Die Tantiemen, die üblicherweise durch die GEMA vom Verwerter eingetrieben und an das Mitglied ausgeschüttet werden, sind in diesem Fall jedoch Gegenstand direkter Verhandlungen zwischen Urheber und Verwerter. Dabei ist jedoch zu beachten, dass alle sonstigen Rechte – wie insbesondere das Recht der mechanischen Vervielfältigung und das Aufführungsrecht – bei der GEMA verbleiben."

http://de.wikipedia.org/wiki/GEMA-freie ... -Vermutung


Also ich die Band kann durchaus mit mir als Videoproduzenten eine direkte Absprache treffen, was ein Hoinorar betriffft. Und dieses Honorar kann natürlich 0,00 Euro sein und eine bestimmte Nutzung - eben z.B. die 90 Sek. in der DVD - gebunden sein. Dann müßte ich aber wohl diese Freistellungserklärung der Band laut Wikipedia doch noch mal bei der GEMA einreichen, wenn icc den Film in irgendeiner Weise außerhalb meines Wohnzimmers zeige.

Mit der GEMA werden wir garantiert keine Verhandlungen beginnen, dass nur am Rande.
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann!



einsiedler
Beiträge: 329

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von einsiedler »

Wie so manches Mal führt einen Wikipedia hier etwas in die Irre. Vor allem mit diesem Satz:
"Durch diese Ausnahmeregelung ist es GEMA-Mitgliedern möglich, für Kunden des Filmmarktes Musik herzustellen, die einen der GEMA-freien Musik vergleichbaren Status besitzt."

Es geht darum, dass (wie übrigens meistens der Fall) das Synchronisationsrecht - also das alleinige Verknüpfen des Musikstücks mit der Filmaufnahme - vom Autor oder dessen Verlag selbst wahrgenommen wird. In Deinem Fall scheint hier ja auch alles geregelt zu sein.

Dennoch muss die Vervielfältigung und die öffentliche Vorführung (z.B. im Internet) ganz normal mit der Gema abgerechnet werden.

Insofern ist der o.g. Satz verwirrend, da diese Musik eben nicht mit gemafreier Musik gleichzusetzen ist.



Alf_300
Beiträge: 8011

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von Alf_300 »

Also diese GEMA thead sind schon eine Sache füs sich, denn bisher wurde die Meinung vertreten dass ein GEMA-Mitglied der GEMA mit Haut und Haaren gehört, also auch der Furz den der Künstler läßt sofern er eine Ton beinhaltet GEMApflichtig ist.



KSProduction
Beiträge: 451

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von KSProduction »

final_cut_freak hat geschrieben:Hallo Forum,

hier noch mal eine andere Frage zum Thema Musik und GEMA, allerdings geht es um genehmigte Konzertausschnitte (falls es dazu schon was gibt, wäre ich auch für den link dankbar).

Habe für ein Kulturzentrum mit Genehmigung der Bands sechs Konnzerte gedreht für eine 30-Minuten-Doku. Waren eigentlich alles Profis z.B. Jupiter Jones, Bollock Brothers u.a. Abgemacht ist, das wir max. einen 90 Sek.-Ausschnitt eines Songs benutzen dürfen. Außer der DVD wird ein 5-Minuten-Online-Trailer geschnitten. Also alles Nonprofit.

Die DVD wird hier in Marburg öffentlich gezeigt und an die ehrenamtlichen Mitarbeiter verschenkt. Wir hängen das nicht an die große Glocke (schönen Gruß an die alte Tante GEMA, falls sie jetzt mitliest ;-)) und es ist wiegesagt abgesegnet, schriftliche Genehmigungen der Bands bzw. des Managment liegen (demnächst) vor.

Jetzt die Frage: hat jemand Erfahrungen mit so einer Situation. Mutmaßungen bringen mich jetzt nicht weiter, also bitte nur konkrete Hinweise, was geht, was geht nicht. Meine persönliche Einschätzung: ist wohl eine Grauzone, wir - und auch die Musiker - wollen die GEMA da aber raushalten. Es ist halt ein "Geschäft" auf Gegenseitigkeit: die Bands treten teilweise regelmäßig hier auf und bekommen natürlich ordentliche Konzertgagen, dafür dürfen wir das Material verwenden und machen noch PR für die Bands.

du hast da nur die erlaubnis der komponisten und der bands. aber das herausgeben auf dvd ist nur mit zustimmung und zahlung der gema-gebühr möglich. dafür darf die band dir gar keine lizenz geben wenn sie gema-mitglied ist, da sie die rechte an die gema automatisch in auftrag gibt. sozusagen abgetreten hat ( ... )

ich finds auch saublöd :-(



dienstag_01
Beiträge: 13415

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von dienstag_01 »

KSProduction hat geschrieben:dafür darf die band dir gar keine lizenz geben wenn sie gema-mitglied ist, da sie die rechte an die gema automatisch in auftrag gibt. sozusagen abgetreten hat ( ... )
Genau umgekehrt wird ein Schuh draus: Die Gema kassiert Gebühren vom Vervielfältiger/Herausgeber unter der Vorraussetzung, dass er die Rechte von den Künstlern/Verlagen eingeholt hat. Diese Verhandlungen nimmt dir die Gema nicht ab.



weitwinkel
Beiträge: 400

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von weitwinkel »

bei diesem thema fehlt mir völlig das verständnis für
dieses umständliche verfahren...
gema will rechte vertreten und kassieren,
dann sollte sie im namen der künstler auch alles abwickeln...
und nicht so kleinkariert nerven.
die preise scheinen mir auch überzogen.

ps. letztens gabs mal einen der verantwortlichen der gema im tv
(sänger der prinzen)
seine meinung war schon sehr grenzwertig besonders wenn man bedenkt das er zu ddr zeiten sicher auch alles aus dem westradio aufgenommen hat.



mann
Beiträge: 649

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von mann »

Gerade gelesen auf http://blog.fefe.de/:

"Die GEMA geht auf die Nazis zurück.
Die von den Nationalsozialisten „in den Jahren 1933/34 verfügte monopolistische Ausschließlichkeit der Wahrnehmung der Musikverwertungsrechte“ (Hans G Helms) ist bis heute erhalten geblieben: Ein bürokratischer Krake (allein 120 Millionen Euro jährlich verschlingt die Gema-Verwaltung), der mit aufwendig konstruierten Abrechnungsverfahren dafür sorgt, dass Großkünstler, die ohnedies bereits hohe Einnahmen erzielen, bevorteilt und kleinere Künstler und Bands benachteiligt werden."
"Whoever controls the media, controls the mind." (Jim Morrison, The Doors)



KSProduction
Beiträge: 451

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von KSProduction »

weitwinkel hat geschrieben:bei diesem thema fehlt mir völlig das verständnis für
dieses umständliche verfahren...
gema will rechte vertreten und kassieren,
dann sollte sie im namen der künstler auch alles abwickeln...
und nicht so kleinkariert nerven.
die preise scheinen mir auch überzogen.

ps. letztens gabs mal einen der verantwortlichen der gema im tv
(sänger der prinzen)
seine meinung war schon sehr grenzwertig besonders wenn man bedenkt das er zu ddr zeiten sicher auch alles aus dem westradio aufgenommen hat.


die gema wickelt doch im namen der künstler alles ab. aber wenn du was eigengefilmtes veröffentlichst mal angenommen, musst du das der gema melden die macht das dann schon aber sie muß es auch gesagt bekommen bzw den wisch des umfangs um das zu berechnen. also so kenne ich das. und ich bleibe dabei, der künstler kann die rechte nicht dem filmer erteilen weil der künstler der gema-mitglied ist, der gema die verwertungsrechte in aufrag gegeben hat.

finde das sehr furchtbar.



Pianist
Beiträge: 8403

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von Pianist »

KSProduction hat geschrieben:finde das sehr furchtbar.
Ich finde eher Dein Kauderwelsch furchtbar. Was genau wolltest Du denn nun eigentlich sagen? Und ist Dir der Unterschied zwischen "Recht zur Benutzung" und "Recht zur Vervielfältigung" geläufig? Und wie berechnet man den Wisch eines Umfangs? Das ist ja eine ganz neue Maßeinheit...

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



KSProduction
Beiträge: 451

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von KSProduction »

Pianist hat geschrieben:
KSProduction hat geschrieben:finde das sehr furchtbar.
Ich finde eher Dein Kauderwelsch furchtbar. Was genau wolltest Du denn nun eigentlich sagen? Und ist Dir der Unterschied zwischen "Recht zur Benutzung" und "Recht zur Vervielfältigung" geläufig? Und wie berechnet man den Wisch eines Umfangs? Das ist ja eine ganz neue Maßeinheit...

Matthias


Meines Wissens ist es egal welches der beiden Rechte man in Anspruch nehmen möchte, also Recht zur Benutzung und Recht zur Verfielfältigung. Man müsste dann als Filmer in beiden Fällen zur Gema. Beziehungsweise Komponist und Interpret dies für einen durchführen lassen.

Ich wollte ferner damit sagen, daß der Interpret, sofern er GEMA-Mitglied ist dem Filmer keine Genehmigung erteilen kann die dazu ausreicht dies auch rechtlich Einwandfrei durchzuführen. Klar, es ist Grundvoraussetzung daß der Interpret dies vom Filmer auch wünscht. Aber DAS ist der springende Punkt was ich gestern sagen wollte: ES REICHT NICHT AUS. Und das finde ich und andere zurecht Furchtbar.

P.S. Der von mir formulierte "Wisch" ist auch nichts weiter als ein "Wisch". Die GEMA verteilt diese Blätter für ein- und dasselbe Engagement (in dem Fall eine bestimmte Aufführungshalle) mit äußerst unterschiedlichen Preisen. Die nicht nachvollziehbar, also willkürlich sind. Berichte hierzu sind immer wieder durch die Presse gegangen und jederzeit nachlesbar.Wie soll man sowas denn sonst nennen um es treffend auszudrücken? Bei nem anderen Begriff der normaler wäre müsste man sich ja bei dem normaleren Begriff entschuldigen :-D lach



dienstag_01
Beiträge: 13415

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von dienstag_01 »

@KSProduction
Ich glaube, du liegst immer noch etwas daneben.
Recht hast du, du brauchst die Genehmigung der Band/der Musiker. Also einen Vertrag. Darum kümmert sich die GEMA NICHT. Den musst du einfach vorlegen. Und da kann dir die Band auch die kostenlose Nutzung gestatten (aber auch sehr viel Geld verlangen).
Das zweite sind die GEMA-Gebühren. Die zahlst du nach Art, Anzahl, Preis etc. der von dir durchgeführten Vervielfältigung. Davon kann der Künstler dich nicht befreien.
Was das jetzt mit der Veranstaltungshalle zu tun hat, vermag ich aber nicht zu erkennen ;)



einsiedler
Beiträge: 329

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von einsiedler »

Ich hab auch noch nicht verstanden, was die Aufführungstarife mit der Filmherstellung zu tun haben sollen. Denn diese gehen den Filmer ja überhaupt nichts an.

Und ob die Band Gema Mitglied ist???

Entscheidend ist doch, ob die Autoren der gefilmten Songs Gema-Mitglieder sind. Außerdem ist entscheidend, ob die betreffenden Songs bei einem Verlag untergebracht sind. Denn dann müsste mit diesem über das Filmherstellungsrecht verhandelt werden.

Dass das Filmherstellungsrecht nicht automatisch mit der Gema abgerechnet werden kann liegt daran, dass der Autor als Gema-Mitglied selbst entscheidet, ob die Gema diese Rechte für ihn wahrnehmen soll oder nicht. Und es ist eben eher die Regel als die Ausnahme, dass der Autor genau dieses Recht selbst verwalten möchte.

Somit braucht es also eine Genehmigung der Musiker, der Autoren und des Verlags (falls es einen gibt) - und schlussendlich auch die Gema-Anmeldung für die Vervielfältigung oder Aufführung des entstandenen Bild-Ton-Werks.

Dass hier immer soviele Filmer meinen, diese Rechteabklärung wäre zu umständlich oder zu ungerecht, kann ich nur begrenzt nachvollziehen. Soviel ich mich zur Zeit auch über die Gema aufrege, so kann man ihr nicht anlasten, dass Autoren Verlagsverträge abschließen und ihr Filmherstellungsrecht selbst wahrnehmen. Die Beschwerde müsste also an die kreativen Musiker und deren Verlage gehen.



Easy Going
Beiträge: 55

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von Easy Going »

Eine prinzipielle Frage:

Was bringt es überhaupt GEMA-Gebühren zu zahlen wenn man mit einer Musik-Veröffentlichung ja in der Regel trotzdem das Urheberrecht verletzt ?

Ob das nun eine Cover-Band ist oder ein Filmemacher der mit Musik unterlegt, in 99,99% der Fälle wird man doch den oder die Urheberrechtsbesitzer, Verlage nicht vorher auf Erlaubnis abgeklopft haben bzw. ist dies zum Teil wahrscheinlich gar nicht möglich (oder nicht bezahlbar).

Also was bringt dann rein rechtlich eine GEMA-Zahlung ?

Die Wahrscheinlichkeit daß man keine Strafe bekommt weil außer der GEMA niemand sowas verfolgt ?



Pianist
Beiträge: 8403

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von Pianist »

Easy Going hat geschrieben:in 99,99% der Fälle wird man doch den oder die Urheberrechtsbesitzer, Verlage nicht vorher auf Erlaubnis abgeklopft haben bzw. ist dies zum Teil wahrscheinlich gar nicht möglich (oder nicht bezahlbar).
Doch, das muss man zu 100 Prozent gemacht haben, eine der wichtigsten Aufgaben des Filmproduzenten.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



StevieS
Beiträge: 27

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von StevieS »

Hi,

ich habe gerade ebenfalls die gleiche Situation, die hier ebenfalls im Verlauf des Threads beschrieben wurde.

Vor zwei Wochen habe ich bei einer öffentlichen Veranstaltung für eine Dokumentation gedreht. Diese Dokumentation soll nun auf DVD gepresst und verkauft werden. Bei den Ausschnitten von der öffentlichen Veranstaltung, ist im Hintergrund Musik zu hören, die von einer kleinen Bühne abgespielt wurde.

Nun meine Frage: Ist diese "zufällige" Hintergrundmusik Gema anmeldepflichtig für die DVD Herstellung? Eine kurze Recherche der Musiktitel brachte zum Ergebnis, dass die Titel bei der Gema angemeldet sind. Zum Teil sind es wirklich nur wenige Sekunden, bei der man die Musik hört (<10 Sekunden), zum Teil etwas länger (20-30 Sekunden).

Eine konkrete Verwendung der Musik liegt hier ja nicht vor. Also meiner Einschätzung nach muss ich zumindest nicht die Master- und Publishingrechte der jeweiligen Künstler/ Labels einholen, für die Musik die im Hintergrund abspielt wurde.

Aber wie sieht es mit der Anmeldung bei der Gema aus? Muss ich die "zufällige" Hintergrundmusik in Anmeldebogen für die DVD Herstellung auflisten, oder eher nicht? Eigentlich ist die Musik ja nur Beiwerk im Hintergrund und nicht konkret verwendet.

Als einzige Quelle habe ich folgendes gefunden:
Rechte sind eigentlich immer einzuholen, wenn Musik in irgend einer Art und Weise im Film vorkommt. Ausnahme kann sein, wenn sie "unwesentliches Beiwerk ist". Das wäre eventuell gegeben, wenn die Musik im Hintergrund läuft, aber nichts mit der abgebildeten Handlung zu tun hat. Sobald jemand dazu Tanzt, oder die Musik gar singt ist das nicht mehr der Fall.
Quelle: http://digitalvideoschnitt.de/forum/rec ... -gema.html

Hier wurde im Verlauf des Threads geschrieben, dass man offensichtlich jeden einzelnen Titel mit Angabe der Länge bei der Gema nun doch anmelden muss. Ist das so richtig?

Als kostengünstige Alternative würde dann ja nur noch bleiben, dass man den Originalton aus dem Video entfernt und mit gemafreier Musik drüberlegt.

Grüße

StevieS
Zuletzt geändert von StevieS am Fr 25 Mai, 2012 20:56, insgesamt 1-mal geändert.



Alf_300
Beiträge: 8011

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von Alf_300 »

Ohne GEMA Meldung nimmt das Presswerk den Auftrag garnicht an



StevieS
Beiträge: 27

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von StevieS »

Alf_300 hat geschrieben:Ohne GEMA Meldung nimmt das Presswerk den Auftrag garnicht an
Du hast mich nicht ganz verstanden. Das die Gema Anmeldung erfolgen muss, ist klar. Die Frage ist nur ob mit der zufälligen Hintergrundmusik (Gema kassiert Kohle) im Anmeldebogen oder eben nur für die Freigabe des Presswerks und ohne gelistete Musiktitel (Gema kassiert nichts).



GaToR-BN
Beiträge: 443

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von GaToR-BN »

Mal eine Frage die über die GEMA hinausgeht.
Ich würde gerne einen Track bei audiojungle.net nutzen. Leider ist die benötigte Musik für eine kommerzielle Werbung sehr speziell, deswegen gibt es nicht viel Auswahl.

Bei den Lizenzangaben steht jetzt: " P.R.O. Affiliated France SACEM". Bedeutet das jetzt, dass die Nutzung einer deutschen Firma kein Problem wäre, da ja die Gema kaum eine französischen Firma wegen der Nutzung anfragen würden oder arbeiten alle Verwertungsgesellschaften in allen Ländern?
Zitat: Mach sichtbar, was vielleicht ohne dich nie wahrgenommen worden wäre. – Robert Bresson –
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