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rundabout

Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von rundabout »

Moin moin liebe Filmemacher,

ich möchte für ein NICHT kommerzielles Projekt einen Track von Airbourne zur Untermalung nutzen. Jetzt hab ich schon bei der Gema Datenbank nachgeschaut und nichts dergleichen gefunden...

Gibst irgendwelche anderen Lizenseintreiber oder kann ich den Track dann nutzen und veröffentlichen? Ich mein bei Youtube gibst den Titel schon und irgenein lustiger Knirps hat wahrscheinlich mit dem Movie Maker Bilder der Band einblenden lassen..

Ein Antwort wäre super den der Track ist super Geil... kennt ihr sicher "Airbourne - Running Wild"

Viele Grüße



HolgerH_2
Beiträge: 159

Re: Gema ja/ nein? hää

Beitrag von HolgerH_2 »

rundabout hat geschrieben:Moin moin liebe Filmemacher,

ich möchte für ein NICHT kommerzielles Projekt einen Track von Airbourne zur Untermalung nutzen. Jetzt hab ich schon bei der Gema Datenbank nachgeschaut und nichts dergleichen gefunden...

Gibst irgendwelche anderen Lizenseintreiber oder kann ich den Track dann nutzen und veröffentlichen? Ich mein bei Youtube gibst den Titel schon und irgenein lustiger Knirps hat wahrscheinlich mit dem Movie Maker Bilder der Band einblenden lassen..

Ein Antwort wäre super den der Track ist super Geil... kennt ihr sicher "Airbourne - Running Wild"

Viele Grüße
Ein altes Thema. Grundsätzlich gilt: Es ist SCHEISS-EGAL, ob Du ein nicht-kommerzielles Filmprojekt erstellst.

1.) Hast Du die Rechte der Musiker von Airbourne, das Stück für Deinen Film zu nutzen? Dazu musst Du Dich nicht mit der GEMA oder dem Slashcam-Forum in Verbindung setzen, sondern mit der Plattenfirma/dem Management/dem Vertrieb von Airbourne. Richte Dich auf heftige Kosten ein. Richtig heftige Kosten. Es sei denn, Du kannst sie persönlich von Deinen nicht-kommerziellen Absichten überzeugen. Vielleicht sind sie dann etwas gnädiger.

Aber das das ist nur der erste Teil ...

2.) Wenn Du den Film öffentlich vorführen möchtest (z.B. im Internet, auf dem Schulhof, vor Deinen Freunden im Fußball-Verein), dann musst Du IMMER ZUSÄTZLICH (!!!!) zu den Kosten für die Nutzungsrechte an Airbourne auch für diese Veröffentlichung noch GEMA-Gebühren zahlen. Das "Vorführen" des Films mit der Musik kostet GEMA-Gebühren.
Falls es nicht klar ist: Die Betonung liegt in diesem Satz auf "IMMER" und "ZUSÄTZLICH". Verstanden? "IMMER"+"ZUSÄTZLICH"

Diese GEMA-Kosten hängen unter anderem von der Art der Veröffentlichung ab (Auflage, Raumgröße, Wo wird der Film vor wieviel Menschen vorgeführt etc.). Ich weiß nicht, in welchem Zustand die derzeitigen Streitereien zwischen youtube und der GEMA sind. Dazu solltest Du weiter recherchieren.

Kurz: Du solltest Dich nach einer anderen Musik für Deinen Film umschauen, denn es gibt GEMA-freie Musikstücke.
Aber Vorsicht: GEMA-frei heißt nicht kostenlos, denn Du musst Punkt 1 beachten. Folglich musst Du bei den Produzenten von GEMA-freien Musikstücken die Lizenz zur Verwendung der Musikstücke kaufen. z.B. bei highland Musikarchiv, soundtaxi.net etc. Von ihnen erhältst Du nach dem Kauf Freistellungen für die Aufführungen, die Dir schriftlich bestätigen, dass die Musikstücke GEMA-frei sind.

Du kannst natürlich beide Punkte ignorieren. Vielleicht hast Du Glück. Vielleicht hast Du auch ein paar Tage nach der Vorführung Deines Films zwei Briefe von mindestens zwei Anwälten (1x Musikfirma/Airbourne; 1x GEMA) im Postkasten, die Dich mit sehr interessanten Euro-Summen konfrontieren, die Dich nach Zahlung zu einem Fall für Peter Zwegat machen könnten.

Eine Anmerkung: Dieses Posting kann und will keine Rechtsberatung sein. Du solltest Dich für Rechtsfragen und Musik-Lizenzkosten in Deinen Filmen mit Deinem Rechtsanwalt in Verbindung setzen.

Du hast keinen Rechtsanwalt? Besorg' Dir einen.

Gruß
Holger



Alikali
Beiträge: 292

Re: Gema ja/ nein? hää

Beitrag von Alikali »

Danke.
Das war die ultimative, unmißverständliche und einzig richtige Antwort auf diese mittlerweile wöchentlich wiederkehrende immergleiche Frage.

Sollte man unbedingt zu den FAQ nehmen und immer drauf verweisen....
:-)



derpianoman
Beiträge: 655

Re: Gema ja/ nein? hää

Beitrag von derpianoman »

Ja. Aber bitte auch die genaue Formulierung der Frage übernehmen:

"Gema ja/ nein? hää" - perfekt! :-)))



frm
Beiträge: 1224

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von frm »

BEispiel,
ich habe mir die Arbeit gemacht fü rein Projekt Musik anzufragen.

Wir wollten Hotel California von den Gipsy Kings für 40 sec im Kino zeigen.
Ich habe den VErlag angerufen und die sagten mir ungefähre Preiskategorien:
Verlag 5000 EUR
zusätzlich mindesten 5000 EUR PLattenfirma,
dann noch die Gema.
Selbst wenn ich alles bezahlen will heist es noch lange nicht das in unserem Fall die Gipsy Kings einwilligen und die MUsik frigeben.

Ist schon Crazy.

mfg
Florian
------------------------
Es genügt nicht, keinen Plan zu haben. Man muss auch unfähig sein, ihn umzusetzen.



Kar.El.Gott
Beiträge: 228

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von Kar.El.Gott »

...dabei ist lustigerweise die GEMA der geringste Posten. 30.000 DVD mit 3Min Musik, unter 50Euro....hatte aber die Freigabe des Verlages!



Clemensch
Beiträge: 152

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von Clemensch »

Hallo an alle,

Folgendes:
Habe von einer Kundschaft ein Video bekommen das ich ein wenig umschneiden sollte.

Gewünscht, getan, das Video habe ich nach ihrer Vorstellung umgeschnitten.

Jetzt meine Frage -> Kann ich die gleiche Musik wieder verwenden oder nicht?

Das Video was sie mir gegeben hatt wurde von einer anderen Firma Produziert, der hatt alle rechte gekauft und an die Kundschaft weitergegeben.

Das Video sollte im Netz landen.

Glaube nämlich zu wissen das wenn sich das Bildmaterial ändert die Rechte wieder neu erworben werden müssen?!

schöne Grüße
Clemens



frm
Beiträge: 1224

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von frm »

ICh denke auch allerdings wenn es um das gleiche Projekt geht wär mir Neu das mann neue Rechte bezahlt.
Ich würde mal beim VErlag bzw GEma nachfragen.

Ich habe schon öfter Musik von Sonoton gekauft und die sagten das es immer Projektbezogen gekauft bzw. die Rechte dafür erworben werden.

mfg
Florian
------------------------
Es genügt nicht, keinen Plan zu haben. Man muss auch unfähig sein, ihn umzusetzen.



zielfoto
Beiträge: 49

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von zielfoto »

Hallo liebe Filmemacher,
seid in Fragen GEMA, aber auch bei GEMA-frei vorsichtig!
Solange Ihr Eure Filmkunstwerke nur in der guten Stube flimmern laßt, ist das alles keine Frage, a b e r spannend wird es, wie schon hier so oft berichtet, wenn das Werk öffentlich vorgeführt wird.
Mein Beispiel: Ich habe für einen Yachtausrüster ein Firmenvideo erarbeitet und zwei Titel von highland Musikarchiv verwendet und für die kommerzielle Nutzung gegen Bezahlung eine Freigabe bekommen! Am Ende des Videos kommt ein kurzer Hinweis auf GEMA-freie Musik vom highland Musikarchiv. Das Video läuft zwar auf der Homepage des Auftraggebers ohne Beanstandung, aber jedes Mal, wenn es am Messestand in Düsseldorf oder Hamburg läuft, kommt prompt von der GEMA eine Abmahnung mit Rechnung über 300 €. Dann wird den Kameraden eine Kopie des "Freigabedokuments für die kommerzielle Nutzung" mit Nennung der Titel zugeschickt und es ist Ruhe - bis zum nächsten Mal.
Ich werde jetzt den Hinweis am Ende des Videos noch ausführlicher gestalten, damit die GEMA-Freunde ruhig schlafen können, vor allem aber, damit dem Auftraggeber Ärger erspart bleibt.
Gruß zielfoto



Winterbiker
Beiträge: 30

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von Winterbiker »

@zielfoto
Das ist normal, solange die Vorführung nicht im Vorfeld angemeldet ist. Und das sollte Dein Auftraggeber unbedingt vorher machen.
Jede öffentliche Vorführung ist an zu melden, egal ob mit gemafreier Musik oder nicht. Denn die Herren Prüfer wissen ja nicht, welche Musik verwendet wird. So schlendern sie über die Messestände und jeder, der nicht vorab angemeldet ist, bekommt eine Rechnung!

Viele Grüße

Winterbiker



zielfoto
Beiträge: 49

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von zielfoto »

Winterbiker hat geschrieben:@zielfoto
Das ist normal, solange die Vorführung nicht im Vorfeld angemeldet ist. Und das sollte Dein Auftraggeber unbedingt vorher machen.
Jede öffentliche Vorführung ist an zu melden, egal ob mit gemafreier Musik oder nicht. Denn die Herren Prüfer wissen ja nicht, welche Musik verwendet wird. So schlendern sie über die Messestände und jeder, der nicht vorab angemeldet ist, bekommt eine Rechnung!

Viele Grüße

Winterbiker
Oha! Das ist ein buchstäblich wertvoller Hinweis! Danke! Werde ich sofort an meinem Auftraggeber weitergeben.
zielfoto



Clemensch
Beiträge: 152

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von Clemensch »

frm hat geschrieben:ICh denke auch allerdings wenn es um das gleiche Projekt geht wär mir Neu das mann neue Rechte bezahlt.
Florian
Nun ja die Kundschaft hatt ein Image Video produzieren lassen.
Dieses Video möchte sie nun umgeschnitten und mit den neuen Logos auf die Homepage stellen!
Kann man das alls gleiches Projekt bezeichnen?

Schöne Grüße
Clemens



Winterbiker
Beiträge: 30

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von Winterbiker »

Für die Musik muss der Produzent des Films oder die Firma ja eine schriftliche Freigabe haben. Darin ist genau angegeben, wie diese Musik und in welchem Umfang verwendet werden darf. Lass Dir einfach eine Kopie der Freistellung mailen, dann sind alle noch offenen Fragen beantwortet.

Viele Grüße

Winterbiker



Clemensch
Beiträge: 152

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von Clemensch »

super, danke!

Schöne Grüße



Multivideocutterman
Beiträge: 192

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von Multivideocutterman »

rundabout hat geschrieben:Jetzt hab ich schon bei der Gema Datenbank nachgeschaut und nichts dergleichen gefunden...
HolgerH_2 hat geschrieben: Das "Vorführen" des Films mit der Musik kostet GEMA-Gebühren.
Falls es nicht klar ist: Die Betonung liegt in diesem Satz auf "IMMER" und "ZUSÄTZLICH". Verstanden? "IMMER"+"ZUSÄTZLICH"
wenn in der Gema-Datenbank das Stück nicht ist, wird es doch von der Gema auch nicht vertreten, oder sehe ich das falsch? Denn dann müsste ich es ja auch nicht bei der Gema angeben, denn die arbeiten ja nicht für Leute/Lieder die sie nicht als Kunden haben, oder?
Wieso muss ich dann IMMER Gema-Gebühren zahlen? Wäre es nicht logischer sich mit dem Rechteinhaber in Verbindung zu setzten, wenn er kein Gema-Mitglied ist?

Kleines Beispiel: ich komponiere ein Lied und stelle es auf youtube. Jetzt kommt Person B und nimmt sich das Lied und verwendet es wie auch immer. Dann interessiert das die Gema doch eig. rein gar nicht, wenn ich als Rechteinhaber und Urheber bei der Gema kein Kunde bin, oder?



marwie
Beiträge: 1119

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von marwie »

Multivideocutterman hat geschrieben:
rundabout hat geschrieben:Jetzt hab ich schon bei der Gema Datenbank nachgeschaut und nichts dergleichen gefunden...
HolgerH_2 hat geschrieben: Das "Vorführen" des Films mit der Musik kostet GEMA-Gebühren.
Falls es nicht klar ist: Die Betonung liegt in diesem Satz auf "IMMER" und "ZUSÄTZLICH". Verstanden? "IMMER"+"ZUSÄTZLICH"
wenn in der Gema-Datenbank das Stück nicht ist, wird es doch von der Gema auch nicht vertreten, oder sehe ich das falsch? Denn dann müsste ich es ja auch nicht bei der Gema angeben, denn die arbeiten ja nicht für Leute/Lieder die sie nicht als Kunden haben, oder?
Wieso muss ich dann IMMER Gema-Gebühren zahlen? Wäre es nicht logischer sich mit dem Rechteinhaber in Verbindung zu setzten, wenn er kein Gema-Mitglied ist?

Kleines Beispiel: ich komponiere ein Lied und stelle es auf youtube. Jetzt kommt Person B und nimmt sich das Lied und verwendet es wie auch immer. Dann interessiert das die Gema doch eig. rein gar nicht, wenn ich als Rechteinhaber und Urheber bei der Gema kein Kunde bin, oder?
Stimmt leider nicht ganz: http://de.wikipedia.org/wiki/GEMA-freie ... -Vermutung

das bedeutet, man muss beweisen, dass man keine GEMA lizensierte Musik verwendet und dazu muss man unter anderem den echten Namen des Künstlers etc. angeben können, sonst gibts probleme.
Die GEMA muss nicht beweisen, dass die Musik GEMA pflichtig ist, sondern man muss beisen, dass die Musik nicht GEMA pflichtig ist...



Multivideocutterman
Beiträge: 192

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von Multivideocutterman »

wenn das so ist, wie weit zieht sich da der radius? schließlich werde ich bei meinen eigenen liedern wohl kaum in der beiweisschuld der gema sein, oder? und wieso hat die gema solche Macht, dass man denen beweisen muss, dass man nichts illegales macht? die sind doch nicht die polizei oder ist die gema staatlich? ich versteh das nicht so ganz, ich dachte immer, dass die gema einfach eine firma ist, die bei den liedern ihrer kunden dafür sorgt, dass entsprechend geld für aufführungen fließt?



carstenkurz
Beiträge: 5079

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von carstenkurz »

Die GEMA selbst hat da grundsätzlich als privatwirtschaftliche Verwertungsgesellschaft keine besonderen Gesetze auf ihrer Seite.


Die GEMA Vermutung beruht einfach auf einer etablierten Rechtsprechung.

Ich finde das auch schräg, die hat auch an einigen anderen Stellen merkwürdige Auswirkungen, aber nun gut, da die GEMA im Grunde die EINZIGE Verwertungsgesellschaft in Deutschland ist, internationale Ausgleichsabkommen mit allen maßgeblichen ausländischen Verwertungsorganisationen hat, und somit den bei weitem überwiegenden Teil aller Künstler vertritt, macht diese Beweislastumkehr bei längerem Nachdenken auch ein bißchen Sinn.

Wenn man seine eigenen Werke aufführt, ist der Nachweis der Unbedenklichkeit ja nun auch nicht so schwer zu führen wie hier:

http://www.audite.org/2011/12/08/die-ge ... tandnisse/

- Carsten
and now for something completely different...



mann
Beiträge: 649

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von mann »

Ich freue mich, auch an dieser Stelle auf die mafiösen Praktiken der GEMA hinweisen zu können.

Zitat: "Otto Krause war jahrzehntelang Mitglied des GEMA-Aufsichtsrates. Unter seiner Leitung und Anregung führte die GEMA 1998 ein hoch kompliziertes Multiplikationssystem ein, das ihn nach Meinung gut informierter Kreise vom einfachen Millionär zum vielfachen Millionär hochkatapultierte."
aus: http://www.musiker-online.de/Newsdetail ... 226c5da554
"Whoever controls the media, controls the mind." (Jim Morrison, The Doors)



le.sas
Beiträge: 1645

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von le.sas »

in diesen zusammenhang eine frage zu cc musik-
muss ich mir da keine gedanken machen, oder zusätzlich noch lieber kontrollieren ob diese auch ja nicht bei der gema gelistet ist?



ideafilm
Beiträge: 62

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von ideafilm »

Wie verhält es sich mit musik, die man während der Aufnahme vor Ort aufgenommen hat? Beispielsweise habe ich eine Aufnahme in einem Tanzlokal gemacht, dort lief ein Schlager, man hörte Leute quatschen und rufen, aber man kann schon klar das eine Lied erkennen so für ca 15 Sekunden. Ist das die gleiche Situation wie als wenn ich das Lied im Original unterlegen würde?
Danke!
Und Bitte!



Alikali
Beiträge: 292

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von Alikali »

Das könntest du jemand fragen, der sich auf seiner Webseite selber als "Videoproduzent" bezeichnet, und auch schon mal was fürs Fernsehen gemacht hat.
Der muß sowas einfach wissen.



mentao
Beiträge: 105

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von mentao »

Extremes Beispiel:

Man ist selbst Musiker/Komponist und bei der Gema mit eigenen Songs gemeldet.
SOGAR DANN besteht prinzipiell die Anmeldepflicht, bei welcher Veranstaltung auch immer. Das heisst dann im Endeffekt, daß die Gema dem Künstler (der seine eigene Musik aufführt), die Tantiemen zukommen lässt - abzüglich der Bearbeitungskosten!

Das is ja auch der Grund, warum den Musikern ständig gepredigt wird, es sich gut zu überlegen, ob die Gema-Anmeldung Sinn macht..

Unbedeutende Hintergrundmusik, falls unwichtig, ist nur Beiwerk, welches als solches nicht angemeldet werden muss.

LG^^
FORTUNE FAVOURS THE BRAVE.



ennui
Beiträge: 1212

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von ennui »

Ich frage mich gerade, was passiert, wenn ich ein Video mit von mir selbst "komponierter" Ambientmusik unterlege, dieses dann öffentlich vorführe/auswerte, und mich um GEMA nicht weiter schere, trotz Beweislastumkehr, Meldepflicht etc.

Denn in meinem naiven Laienverständnis könnte da zwar irgendwelcher bizarrer Schriftverkehr entstehen, aber niemals eine Situation eintreten, in der ich irgendwelche Kosten hätte (wie auch, wäre ja an mich selbst). Eigentlich eine sichere Sache, nach gesundem Menschenverstand.

Nach Lektüre der bizarren Rechtslage klingt es aber fast so, als könnte selbst in dem Fall der Fall eintreten, dass ich irgendeine Art Vorschuß oder Pauschale an die GEMA zahlen müsste, selbst wenn ich da natürlich nicht als Komponist angemeldet bin - einfach nur dadurch, dass ich mich einen Dreck um den Laden schere und nicht mit ihm kommuniziere und ihm nicht nachweise, dass ich meine eigene Musik oder "Musik" in meinem eigenen Video verwende. Daraufhin würde die GEMA einfach mal davon ausgehen, ich hätte mich bei einem ihrer Komponisten bedient, und mir ne Rechnung schreiben. Ist das wirklich so?



carstenkurz
Beiträge: 5079

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von carstenkurz »

Du musst das mit der Beweislast richtig verstehen. Das bedeutet, dass die GEMA mit einem Anspruch automatisch durchkommt, wenn Du dich NICHT gegen den Vorwurf verteidigst, Material unter GEMA Lizenz verwendet zu haben. Sprich - WorstCase kriegt die GEMA mit, dass da irgendwo Musik verwendet wurde, sie darf davon ausgehen, dass das Material GEMA pflichtig ist, und Dir einfach ne Rechnung schicken. Die Rechnung sowie bei Nichtreaktion ggfs. daran anschließende Beitreibungsmaßnahmen kannst Du natürlich verhindern, indem Du schlicht gegenüber der GEMA den Nachweis führst, dass das Material NICHT GEMA pflichtig ist. Normalerweise ist es überall im Geschäftsleben so, dass derjenige, der einen Anspruch erhebt (=Geld sehen will) auch den Nachweis führen muss. In dem Fall reichte schlichtes Bestreiten des Gegners ('Anspruch besteht nicht'), um den Anspruch abzuwenden. Im Fall GEMA Ansprüche muss der Musiknutzer eben nachweisen, dass das Material nicht unter GEMA Lizenz fällt.

Nun werden einige sagen, der Nachweis, dass etwas 'nicht' sei, wäre bekanntermaßen unmöglich, aber faktisch verlangt die GEMA nicht Unbedenklichkeitsbescheinigungen aller Komponisten und Texter dieser Welt als Nachweis, sondern man muss nur glaubhaft die tatsächlichen Rechteinhaber für das konkrete Stück nennen, damit die GEMA aus ihren Datenbanken ermitteln kann, dass diese Rechteinhaber nicht bei der GEMA gelistet sind. Ein recht simpler, ziemlich formeller Ansatz.


Insofern: Nein, man muss nicht trotzdem zahlen wenn man kein GEMA pflichtiges Material verwendet, aber man muss sich wirksam VERTEIDIGEN, wenn der Anspruch nicht rechtskräftig werden soll. Und das heisst auch, sich rechtzeitig zu verteidigen und es nicht auszusitzen, bis ein Versäumnisurteil da ist.


- Carsten
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Zuletzt geändert von carstenkurz am Mi 28 Mär, 2012 01:28, insgesamt 2-mal geändert.



mann
Beiträge: 649

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von mann »

carstenkurz hat geschrieben:Normalerweise ist es überall im Geschäftsleben so, dass derjenige, der einen Anspruch erhebt (=Geld sehen will) auch den Nachweis führen muss. In dem Fall reichte schlichtes Bestreiten des Gegners ('Anspruch besteht nicht'), um den Anspruch abzuwenden. Im Fall GEMA Ansprüche muss der Musiknutzer eben nachweisen, dass das Material nicht unter GEMA Lizenz fällt.
Ich sach' ja schon seit Jahren, daß sich die BRD ("Deutschland" - de facto existiert ja allerdings noch der Vier-Mächte-Status (!), also eine nicht-souveräne BRD) mit ihren autoritären, semikorrupten CDU/SPD/FDP-Bonzen-Institutionen/Behörden wie GEMA, GEZ und wie sie alle heißen auf bestem Weg in eine Bürokratie-Abkassier-Diktatur ist, bzw. dort bereits angekommen ist.
Mit Zwangszugriff per Steuern, Abgaben, Gebühren etc. ohne Ende auf das Geld der Bürger/Konsumenten, welche ja bereits beim Kauf von irgendwelchem Scheiß -auch Musiktitel- 19 Prozent Steuern zahlen müssen, halten die Bonzen die Leute klein und gefügig.
Soviel zum Titel ("Grundsätzliches")....
"Whoever controls the media, controls the mind." (Jim Morrison, The Doors)



Alf_300
Beiträge: 8011

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von Alf_300 »

@Mann und zur allgemeinen Info
mit dem 2 Plus 4 Vertrag (Wiki nachlesen ) ist es vorbei mit den 4 Mächten da gibt es nur noch 2 - Finanzamt und GEMA



carstenkurz
Beiträge: 5079

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von carstenkurz »

mann hat geschrieben: - de facto existiert ja allerdings noch der Vier-Mächte-Status (!), also eine nicht-souveräne BRD
Was an:
---
4+2 Vertrag Artikel 7

(1) Die Französische Republik, der Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.

(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.
---

und dem Umstand, dass dieser Vertrag seit 1991 in Kraft ist, hast Du nicht mit bekommen?

- Carsten
and now for something completely different...



miep
Beiträge: 52

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von miep »

Könnte man nicht, rein theoretisch natürlich nur, die GEMA umgehen, indem man seinen youtube-Account im Ausland (z.B. Marokko) erstellt und die Videos von diesem Account dann z.B. in seiner privaten Homepage verlinkt.
Dies soll kein Aufruf zum kriminellen Handeln darstellen, sondern nur mal eine rechtlich interessante Frage aufwerfen.



Steelfox
Beiträge: 407

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von Steelfox »

Wann immer du Videos mit deiner eigenen Musik unterlegst (und natürlich kein GEMA-Midglied bist) interessiert das niemanden.
Das brauchst du auch nicht melden - obwohl du rein theoretisch dazu verpflichtet wärst.
Was wollen die dagegen machen? Dich dafür bestrafen?
Mir ist kein Fall bekannt, wo jemand ernsthaft Schwierigkeiten bekommen hat, weil er GEMA-freies Matereial nicht gemeldet hat.



dienstag_01
Beiträge: 13411

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von dienstag_01 »

miep hat geschrieben:Könnte man nicht, rein theoretisch natürlich nur, die GEMA umgehen, indem man seinen youtube-Account im Ausland (z.B. Marokko) erstellt und die Videos von diesem Account dann z.B. in seiner privaten Homepage verlinkt.
Marokko?
Takka Tukka Land.
Ein YT-Account ist doch nur über eine Mail-Adresse personalisiert.

Aber: Soviel ich weiss, musst du als Website-Betreiber sowieso GEMA-Gebühren bezahlen. Egal wo deine Videos herkommen.



miep
Beiträge: 52

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von miep »

soviel ich weiss sind nicht die websitenbetreiber für die Inhalte von eigenbundenen youtube-Videos verantwortlich. Sonst hätten sich schon die meisten öffentlichen, gewerrblich geführten snowboard und skateboard - websiten straffällig gemacht. Die binden nämlich regelmässig yt-clips von privaten usern ein, bei denen die musik garantiert nicht gema -korrekt ist.



mann
Beiträge: 649

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von mann »

carstenkurz hat geschrieben:(...) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.
---
und dem Umstand, dass dieser Vertrag seit 1991 in Kraft ist, hast Du nicht mit bekommen?
Oh peinlich, ich muß mein Wissensdefizit eingestehen. Ich bitte alle Leser, Forumsangehörige etc. um Entschuldigung ;-) Hätte ich mal vorher nachlesen sollen (habe 20 Jahre außerhalb Deutschlands gelebt, auch zur Zeit der Wiedervereinigung - ok kein Entschuldigungsgrund für fehlende Recherche meinerseits)

Fragt sich bei dieser Gelegenheit, wieso "souveräne" deutsche Regierungen (auch solche mit GRÜNER Beteiligung) dann nicht die Amis von ihrem militärischen Dreh- und Angelkreuz Ramstein (größtes Militärzentrum außerhalb der USA) runterschmeißen, von dem aus sie ihre Kriege am laufen halten. --------------- Oh sorry, ist ja ein Technikforum hier.
"Whoever controls the media, controls the mind." (Jim Morrison, The Doors)



carstenkurz
Beiträge: 5079

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von carstenkurz »

mann hat geschrieben: Oh peinlich, ich muß mein Wissensdefizit eingestehen. Ich bitte alle Leser, Forumsangehörige etc. um Entschuldigung ;-)

Echtes Nichtwissen ist noch okay. ;-)

Beim Beharren auf diesem Standpunkt landet man allerdings sehr schnell in dieser Ecke:

http://de.wikipedia.org/wiki/Kommissari ... sregierung


Warum die Amis noch in Ramstein sind? Ich vermute, um die dortigen McDonald's Filialen zu unterstützen.

- Carsten
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dienstag_01
Beiträge: 13411

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von dienstag_01 »

miep hat geschrieben:soviel ich weiss sind nicht die websitenbetreiber für die Inhalte von eigenbundenen youtube-Videos verantwortlich. Sonst hätten sich schon die meisten öffentlichen, gewerrblich geführten snowboard und skateboard - websiten straffällig gemacht. Die binden nämlich regelmässig yt-clips von privaten usern ein, bei denen die musik garantiert nicht gema -korrekt ist.
Hier wird, wie so oft, alles nur unter dem Aspekt der erlaubten/nicht erlaubten Verwendung gesehen. Unabhängig davon hat aber jeder Website-Betreiber, der Musik verwendet, Gebühren für die öffentliche Aufführung zu zahlen. Wie Radio oder Konzertveranstalter. Natürlich mit einem anderen Tarif. Was ich jetzt nicht weiss, ob bei verlinkten Videos - z.B. von YT - nicht YT die Gebühren bezahlen müsste. Glaub ich aber eher nicht.



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