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/// Editorials : Computer

Editorials : Software-Patente in der EU doch noch verhindert
von heidi Do, 7.Juli 2005   



Nachdem vor knapp zwei Jahren das EU-Parlament schon einmal die vom EU-Rat vorbereitete Richtlinie zur Einführung von Software-Patenten abgelehnt hatte, wurde sie gestern auch in einer sogenannten 2. Lesung abgelehnt. Durch die einheitliche Gesetzgebung sollte es wie in den USA auch in der EU prinzipiell möglich werden, Software-Anwendungen nicht nur durch Copyright zu schützen, sondern auch per Patent, was eine große Gefahr vor allem für kleinere, unabhängige Software-Schmieden und natürlich die Open-Source-Gemeinde bedeuten würde. Denn während ein Copyright den Code selbst schützt, also verhindern soll, daß jemand die Programmierarbeit anderer schlicht kopiert, und dann selbst damit Geld verdient, so würde ein Patentschutz sehr viel weiter reichen.

Die Idee hinter einem Programm wird mit Patenten ´geschützt´, und nicht der Code selbst. Kürzlich sorgte beispielsweise Amazon.com für Schlagzeilen, als der Konzern sich das Verfahren schützen ließ, Kunden automatisch auf weitere Artikel aufmerksam zu machen, basierend darauf, welche Artikel der Kunde zuvor angeklickt hat. Wurden also traditionell nur technische Neuentwicklungen patentiert, so besteht bei Software-Patenten die Gefahr, daß lediglich die Übersetzung einer schon bestehenden Idee in die Welt der Nullen und Einsen mit einem Patent belegt werden kann. Um bei unserem Amazon-Beispiel zu bleiben: Buchhändler empfehlen ihren Kunden seit eh und je Bücher basierend darauf, wofür sich eine Person interessiert. Womit ein weiteres Problem der Software-Patente angesprochen wäre, nämlich die sogenannten Trivialpatente -- Patente auf grundlegende Ideen oder einfache Vorgänge. So ist bereits der Vorgang "Bezahlung über das Internet mithilfe einer Kreditkarte" patentiert worden, um nur eines der absurderen Beispiele zu nennen. Zur Illustration folgendes Beispiel, das sehr anschaulich einige Patente im Zusammenhang mit Internet-Shops aufzeigt (Quelle FFII):



  1. Online-Shop: Verkauf von Sachen über ein Netzwerk unter Zuhilfenahme eines Servers, eines Clients, und einem Zahlungs-Dienstleister, oder unter Zuhilfenahme eines Clients und eines Servers EP803105 und EP738446
  2. Bestellung per Handy: Verkaufen über ein Mobilfunknetz - EP1090494
  3. Warenkorb: Elektronischer Warenkorb - EP807891 and EP784279
  4. [CDs][Films][Books]: Benutzeroberfläche mit Karteireitern - EP689133
  5. Link auf ein Bild: Vorschaufenster - EP537100
  6. Herunterladen und Anschauen eines Films: Verteilung von Videodaten über das Web - EP933892
  7. Film ansehen: Video StreamingStreaming im Glossar erklärt ("segmentiertes Video auf Abruf") - EP633694
  8. MP3-Format: Kompressionsformat für Audiodaten, von vielen Patenten geschützt, z.B. EP287578
  9. Kreditkarte: Bezahlung über das Internet mithilfe einer Kreditkarte - EP820620 und EP779587
  10. Geschenk: Geschenkverfügung für jemanden über das Internet, indem man ihre oder seine Email-Adresse angibt - EP927945 (Anmerkung: Die Schutzansprüche auf der Zielseite sind weniger breit als das, was letzten Endes als Patent in B1 form in der Beantragung) gewährt wurde.
  11. Kreditwunsch: Automatischer Kreditantrag - EP715740
  12. VISA: Digitale Signatur in einer Graphik zum Nachweis dafür, daß der Shop Zahlungen per VISA-Karte entgegennehmen darf - EP798657
  13. Werbeversand: Versand von Werbematerial als Reaktion auf eine Anfrage - EP986016
  14. Auftragsabwicklung im Verbund: Verteilung von Aufträgen auf eine Gruppe von Händlern - EP217308
  15. Support database: Network support system using databases - EP673135
  16. Vorschau von Szenen: Nutzung eines (Abbilds eines) Fernsehers als Metapher zur Auswahl verschiedener Fragmente eines Videos - EP670652
  17. Bild von einem Marienkäfer: JPEG-Format - EP266049
  18. Verwandte Ergebnisse: Anzeige von verwandten Ergebnissen, wenn der Kunde die schon angezeigten Ergebnisse mag - EP628919
  19. Rabatt-Code: Erlaubt dem Kunden die Eingabe eines Rabattcodes - EP370847
  20. Brennen im Laden: Materielle Reproduktion von Informationen, die an einer entfernten Stelle gespeichert sind - EP195098



Obwohl Software-Patente nicht ausdrücklich in der EU zugelassen sind, wurden vom Europäischen Patentamt bereits über 30.000 Patente vergeben. Kämen diese durch eine Neuregelung des Patentrechts vollends zum tragen, würden sich Software-Entwickler (und nicht nur diese) auf einem Minenfeld bewegen, denn es würde nur mit Mühe möglich sein, zu klären, welche Programmideen bereits patentiert sind, um dafür entsprechende Lizenzgebühren zu zahlen. Ganz zu schweigen von den Schwierigkeiten, neue Software zu schreiben, die kein Patent verletzt, oder sich zu verteidigen, wenn man einer Patentverletzung beschuldigt wird. Denn auch wenn man als Programmierer theorisch nachweisen könnte, daß man eine Idee schon vor dem Patentinhaber umgesetzt hat, so dürfte es den meisten an Geld und Geduld fehlen, sich gerichtlich durchzusetzen. Somit würde in vielen Fällen sogar eine falsche Behauptung einer Patentverletzung kleinere Firmen Schach-matt setzen. Auch läßt sich in Amerika die Entstehung eines neuen Geschäftsmodells beobachten, nämlich die Verfolgung von Patentverletzungen als solche -- ein Patentportfolio und einige Anwälte genügen zum Abkassieren, von Innovation keine Spur.

Es ist also kein Wunder, daß vor allem kleine und mittlere Unternehmen in Europa gegen die Richtlinie über die Patentierbarkeit "computerimplementierter Erfindungen" gekämpft haben, während die Interessensverbände eher großer Konzerne für den Vorschlag des EU-Rats waren. Befremdlich erscheint dagegen die Haltung des EU-Rats, der die Änderungswünsche des Parlaments an der Richtlinie schlichtweg ignorierte, und sie zur 2. Lesung beinahe unverändert vorlegte.

Eine ausführliche, chronologische Berichterstattung zum Thema Software-Patente in der EU gibt es bei Heise, mehr Informationen zum Thema auch auf den Seiten des FFII (Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur e.V.) .


Bildnachweis:

Creative Commons License
Dieses Werk steht unter der Creative Commons License.
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